Es ist sinnvoll, einen Anwalt zu bevollmächtigen und zu beauftragen (siehe z.B. in dieser Liste). Nach einer Straftat muss der sich auch mit § 63 StGB (Maßregelvollzug) auskennen. Diese Anwälte wissen, dass der Maßregelvollzug nicht besser als Gefängnis ist – im Gegenteil: Dort drohen Zwangsbehandlungen, wenn ein weiteres Gericht das erlaubt. Eine PatVerfü® kann helfen, eine notwendige Diagnose zu verhindern.