Im Fall einer Flucht:
Nach einer Flucht ist es klug, eine falsche Spur ins Ausland zu legen.
Ohne Urteil bleibt man rechtlich unschuldig – und wird im Ausland in der Regel nicht aktiv verfolgt.
(Beispiel: Erich Schlatter auf Europatour)
Ein Anwalt kann später prüfen:
- Ob ein Verfahren in deiner Abwesenheit eröffnet oder eingestellt wurde.
- Ob es bereits verjährt ist oder wann es verjähren könnte.
Je länger du dich unauffällig hältst, desto besser ist später die Verhandlungsposition deines Anwalts.
Dann könntest du dich eventuell später stellen, wenn eine Einstellung des Verfahrens dafür zugesagt wird.
Wenn es zu spät ist:
Solltest du doch verurteilt werden und im Maßregelvollzug landen, findest du hier wichtige
Infos:
👉 www.zwangspsychiatrie.de/erste-hilfe/zu-forensik-verurteilt