Der Anfang vom Übel ist die psychiatrische Diagnose. Laut einem Urteil des Landgerichts Köln (8.2.1995, 25 O 308/92) ist aber jede medizinische Untersuchung ohne Zustimmung illegal – und kann zu Schmerzensgeld führen.
Deshalb: Immer klar sagen und dokumentieren lassen, dass man keine psychiatrische Untersuchung oder Diagnose will – zum Beispiel, wenn man in der Psychiatrie einfach nur essen oder übernachten möchte.
Vorsicht bei Gesprächen mit Psychiatern:
Ein Gespräch mit einem Psychiater – besonders in einer Klinik – kann gefährlich sein.
Sicher ist es nur dann, wenn man dem Arzt eine vom ihm zu unterschreibende Verzichtserklärung vorlegt. Darin steht, dass keine psychiatrische Diagnose gestellt wird.
→ Diese Erklärung kann man später verwenden, falls der Arzt falsche Aussagen macht.
Ohne so eine vom Arzt unterschriebene Erklärung sollte man das Gespräch abbrechen, sich der Klinik entziehen und sich anderswo Hilfe suchen.
Wenn man in eine Klinik geht (offene Station):
Wenn du freiwillig in eine offene Station (ohne verschlossene Türen) gehst, z.B. um dich auszuruhen, wird oft angeboten, Psychopharmaka zu nehmen.
- Wenn du willst, kannst du das tun – wie bei Alkohol oder anderen Genussmitteln.
- Wenn du das nicht willst, sag klar Nein und bestehe darauf, dass das in die ärztliche Akte geschrieben wird.
→ Am besten: Dir das zeigen lassen, dass es wirklich dokumentiert wurde.
Wenn du nicht fliehen kannst, ist alles in Ärztehand und du wirst mit viel Geduld deine Entlassung abwarten müssen, siehe hier.