Wenn man in der Psychiatrie war oder eine psychiatrische Diagnose bekommt, kann es passieren, dass man später zwangsweise entmündigt wird – also eine sogenannte "rechtliche Betreuung" bekommt. Das kann passieren, wenn jemand beim Gericht behauptet, man könne nicht mehr für sich selbst entscheiden.
Achtung: Diese „rechtliche Betreuung“ klingt harmlos, hat aber nichts mit normaler Hilfe im Alltag zu tun (wie z.B. Einzelfallhilfe). Es geht dabei um die Übernahme deiner Entscheidungen durch jemand anders.
Nur ein Richter darf so eine Betreuung anordnen – und nur ein Richter kann sie auch wieder aufheben.
Wenn man entmündigt ist, kann der Betreuer auf Betreiben eines Arztes beim Gericht beantragen, dass man gegen den Willen behandelt wird – zum Beispiel mit sog. Medikamenten. Dem wird in aller Regel von einem Gericht zugestimmt.
Besonders gefährlich: Auch ambulante Zwangsbehandlung (also nicht in der Klinik, sondern z.B. im Heim) soll ohne Zustimmung möglich werden. Gesetze dazu sind bereits in Arbeit.
Deshalb ist es sehr wichtig, sofort eine PatVerfü® (Patientenverfügung gegen Zwangsmaßnahmen) zu machen. Diese schützt dich rechtlich – Ärzte müssen sie beachten, sobald du sie vorzeigst. Sie kann Zwang und Entmündigung verhindern.