Wenn man in der Psychiatrie nichts sagt oder macht, gilt das schnell als stillschweigende Zustimmung. Man wird dann wie ein freiwilliger Patient behandelt – untersucht, diagnostiziert und in den Akten der Klinik und Krankenkasse als psychisch krank geführt, auch wenn man nie zugestimmt hat.
Solche Diagnosen werden oft gestellt, ohne dass man zustimmt, weil die Klinik dafür Geld bekommt. Sie ist also daran interessiert, irgendeine Diagnose zu stellen. Deshalb jeder psychiatrischen Diagnose mit einer PatVerfü einen rechtswirksamen Riegel vorschieben.
Wenn man selbst etwas sagt, kann das später gegen einen verwendet werden – z.B. als Grund für Zwangsmaßnahmen. Selbst harmloses oder angepasstes Verhalten kann negativ ausgelegt werden, zum Beispiel:
- Als "gute Fassade" (man tue nur so, als sei man normal).
- Oder als "vorgespielte Krankheitseinsicht", wenn man kooperativ ist.
Es gibt keine objektiven Beweise für psychiatrische Diagnosen – keine Hirnscans, Bluttests oder Röntgenbilder, auch nicht bei Krankheiten wie Alzheimer. Die angeblichen Nachweise sind spekulativ oder nur nach dem Tod möglich – und selbst das ist umstritten (siehe z.B. Nonnen-Studie).
Deshalb: Psychiatrische Diagnosen sind regelmäßig nur Meinungen oder Vermutungen – und keine nachweisbaren Fakten.
Bei Nichterfüllung bzw. Widerspruch der Klinik sofort nochmals PatVerfü® vorzeigen, wenn man eine PatVerfü® hat.
Dann Vorsorgebevollmächtigte anrufen und informieren, wo man eingesperrt ist, inkl. Mitteilung der Faxnummer der Station, weil Zwangsbehandlung und eventuell Fixierung drohen. Der sendet eine Freilassungsanordnung (PDF) per Fax an die Klinik und informiert das Betreuungsgericht (das Zuständige findet man im Orts und Geschäftsverzeichnis:
https://www.justizadressen.nrw.de/og.php) von dieser Anordnung und der PatVerfü®, die mit gefaxt wird.