Wenn du nach einer Straftat von der Polizei gefasst wirst und ein Strafverfahren angelaufen ist, kann die Staatsanwaltschaft eine psychiatrische Untersuchung anordnen, um herauszufinden, ob du schuldfähig warst oder nicht.
Eine Zwangsuntersuchung ist eigentlich nicht erlaubt, aber du kannst trotzdem für bis zu 6 Wochen zur Beobachtung eingewiesen werden.
Besserer Weg:
Geh freiwillig (mit einem Zeugen) zur Untersuchung – aber sage kein einziges Wort, vom Betreten bis zum Verlassen des Gebäudes.
Dein Zeuge kann später eidesstattlich bestätigen, dass du geschwiegen hast. Dann ist das „Gutachten“ wertlos, und ein Anwalt kann es leicht anfechten.
Wichtig zu wissen:
- Es gibt keine objektiven Beweise für psychiatrische Diagnosen – keine Hirnscans, Bluttests oder Röntgenbilder.
→ Es sind nur Meinungen, keine Fakten.
- Wer eine PatVerfü® hat, sollte diese immer sofort zeigen, z.B. der Polizei oder dem Richter.
→ So kann sie in Kopie in die Akten aufgenommen werden.
- Immer schweigen! Und darauf bestehen, dass dein Schweigen dokumentiert wird.
→ Das hilft deinem Anwalt später, ein Gutachten anzufechten.