Keine Zwangsbehandlung für Hartz-IV-Empfänger per Eingliederungsbescheid
Das Jobcenter Schleswig-Flensburg versuchte einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) per Eingliederungsbescheid unter Sanktionsdrohung dazu zu zwingen, sich psychiatrisch behandeln zu lassen, indem es dem Betroffenen in einem Eingliederungsverwaltungsakt zur Auflage gemacht hat, sich zur Verbesserung seiner Erwerbsfähigkeit in eine Psychotherapie zu begeben. Das Sozialgericht Schleswig ist zu der Überzeugung gekommen, […]