Beschlüsse im Nachhinein noch mal prüfen…
…eventuell könnte Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert werden! 3.2.2015 Karlsruhe (jur).”Keine psychiatrische Zwangsbehandlung ohne Arzt Die Zwangsbehandlung eines “psychisch Kranken” darf nur unter der Verantwortung eines Arztes durchgeführt und dokumentiert werden. Genehmigt ein Gericht die Zwangsmaßnahme ohne diesen Hinweis, ist die Anordnung der Zwangsbehandlung „insgesamt gesetzeswidrig“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, […]