Versteckt in neuen Leitlinien, die die WHO zusammen mit dem Hochkommisiariat für Menschenrechte für die UN herausgibt, wird die Zwangspsychiatrie fallen gelassen. Offensichtlich wird das daran, dass alle Staaten aufgefordert werden, den Maßregelvollzug und dessen Vorhof, die Begutachtung auf Schuldunfähigkeit, abzuschaffen. Wir haben diesen Teil der Leitlinien ab Seite 116 unten übersetzt https://www.who.int/publications/i/item/9789240080737 Damit dürfte die Diskussion um die Abschaffung der §§ 20, 21, 63, 64, wie sie von uns seit langem und seit 2022 ebenfalls von der DGSP gefordert wird, eine ganz andere Dynamik bekommen, denn nun ist der Gesetzgeber aus gesundheitlichen Gründen aufgefordert, diese §§ subito ab zu räumen. Sowieso verstoßen sie gegen den höchsten Wert unserer Gesellschaft und deren Grundgesetz, die Würde, siehe: https://die-bpe.de/essay.htm