WHO läßt die Zwangspsychiatrie fallen

Versteckt in neuen Leitlinien, die die WHO zusammen mit dem Hochkommisiariat für Menschenrechte für die UN herausgibt, wird die Zwangspsychiatrie fallen gelassen. Offensichtlich wird das daran, dass alle Staaten aufgefordert werden, den Maßregelvollzug und dessen Vorhof, die Begutachtung auf Schuldunfähigkeit, abzuschaffen. Wir haben diesen Teil der Leitlinien ab Seite 116 unten übersetzt https://www.who.int/publications/i/item/9789240080737 Damit dürfte die Diskussion um die Abschaffung der §§ 20, 21, 63, 64, wie sie von uns seit langem und seit 2022 ebenfalls von der DGSP gefordert wird, eine ganz andere Dynamik bekommen, denn nun ist der Gesetzgeber aus gesundheitlichen Gründen aufgefordert, diese §§ subito ab zu räumen. Sowieso verstoßen sie gegen den höchsten Wert unserer Gesellschaft und deren Grundgesetz, die Würde, siehe: https://die-bpe.de/essay.htm

Menschenrechte? Na wenn´s der Gesundung dient :-)

In den gemeinsamen Leitlinien von UN und WHO: https://www.who.int/publications/i/item/9789240080737# wird auch auf Seite 111 (unten übersetzt) der Maßregelvollzug, insbesondere die psychiatrische Begutachtung als Eingangsvoraussetzung, abgeräumt. Mit weit reichenden Folgen, denn wenn in keinem Strafverfahren mehr mit einer psychiatrischen Untersuchung  ein Sonderrecht angewendet werden kann, dann selbstverständlich erst recht nicht in einem polizeirechtlichen, zivilrechtlichen oder betreuungsrechtlichen Verfahren. Mag auch die Wortwahl "psychische Erkrankungen und psychosozialen Behinderungen" sicher nicht die Unsere sein, aber das spielt dann auch keine Rolle mehr, wenn die psychiatrischen Sondergesetze alle abgeschafft sind und stattdessen gilt: Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Ein Sonderlob an Martin Zinkler, der ein Mitautor dieser Leitlinien ist.

Man merke sich: die Zwangspsychiatrie muss nicht mehr nur aus menschenrechtlichen Gründen, sondern auch aus medizinischen Gründen abgeschafft werden, aber nicht etwa weil deren Drogen oder Elektroschock usw. schädlich wären, sondern weil sie Zwang und Gewalt anwendet!

www.zwangspsychiatrie.de reloaded

Nach 22 Jahren musste die Webseite auf neue Standards gebracht werden. Jetzt ist alles auch für den Handy-Gebrauch z.B. in einer Psychiatrie optimiert. Alles, was bald nicht mehr funktioniert hätte, ist jetzt auf dem neuesten Stand :-)

Der § 63 StGB muss weg

In Bielefeld wird am Freitag, 16.2. ab 19 Uhr in der szenischen Lesung mit Gesang, Vorlesen, Gedichten und ein wenig Theater: VorbeugeVorbeugende Anhaltung – Der Maßregelvollzug Das schwarze Loch im Psychiatrieuniversum der Sache auf den (auch nazihaltigen) Grund gegangen. Mitwirkende: Ulrich Lewe + Stefan Selzer + Doris Steenken - Jan Lewe Der § 63 StGB muss weg! Wieso? Weshalb? Warum?

Proklamation des Wegs zur Befreiung

Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hat am 9.1.2024 beschlossen: Der Weg zur Befreiung. Proklamation eines Reform-Prozesses auf internationaler wie nationaler Ebene...

DGSP weitert den Blick

Dieser ausgezeichnete Artikel von Heinz Kammeier (Mitglied im Kartell gegen § 63) in der Soziale Psychiatrie 1/2024 dazu, wo und wie psychiatrische Zwangsmaßnahmen einzuordnen sind...

Keine Begutachtung gegen den Willen!

Keine Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand bei Verweigerung der Mitwirkung durch den Betroffenen...

UN und BGH bestätigen unseren Standpunkt

Wie schon seit 14 Jahre von uns immer wieder betont wird, ist nun auch im 2. und 3. Staatenbericht über die BRD des UN-BRK Komitees „Selbst- oder Fremdgefährdung“ als Grund zum Einsperren nach PsychKG in aller Deutlichkeit ausgeschlossen worden...

DGPPN – Bilder der Demo Nov. 2023

Heute war die erste der 3 Demonstrationen vor dem Eingang zum DGPPN Kongress. Insbesondere dienen sie dazu, die Ergebnisse des Essay-Wettbewerbs bekannt zu machen...