‘Betreuungs’recht ist Vormundschaftsrecht geblieben
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Urteil 1 BvR 184/13 vom 23.3.2016 höchstrichterlich, und damit für alle deutschen Gerichte bindend, festgestellt, dass das verharmlosend “Betreuungs”recht genannte Vormundschaftsrecht die Grundrechte eines Erwachsenen verletzt. Damit widerspricht nicht nur der Genfer UN-Fachausschuss für die Rechte von Behinderten, sondern auch das BVerfG grundlegend der verlogenen Rhetorik von Regierungen und […]