Befragung des Gutachters
Zur Vorbeugung einer psychiatrischen Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung empfehlen wir – wie immer – durch eine PatVerfü psychiatrische Untersuchung, Diagnose oder Begutachtung gemäß § 1901a BGB rechtswirksam zu untersagen. Der Schutz durchs Gesetz qua PatVerfü ist allerdings nur dann uneingeschränkt wirksam, wenn man weder eine Schweigepflichtentbindung für vorherige Begutachtungen unterzeichnet noch „plappert“, sondern stattdessen konsequent und […]