UN-Behindertenrechtskonvention
Es gibt eine UN-Behindertenrechtskonvention die in der BRD im Jahr 2008 in der Ratifizierungsphase war. An diese Ratifizierung, werden von uns Forderungen gestellt und deren Erfüllung am 2. Mai 2007 beim Rememberance and Resistance Tag beim der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angemahnt. Einen Empfang unserer Demonstration wurde von dem Haus mit vorgeschobenen technischen Gründen abgelehnt.
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8. + 17.11.2008:
Offener Brief an Prof. Heiner Bielefeldt
und unsere Demo vor dem
Deutschen Institut für Regierungsgefälligkeiten
(vormals: Deutsches Institut für Menschenrechte)
Bilder der Demo und Umbenennung
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Geschäftsstelle
Vorbergstr. 9a
Vorbergstr. 9a
An den Direktor des
Deutschen Instituts für Regierungsgefälligkeiten
(vormals: Deutsches Institut für Menschenrechte)
Prof. Heiner Bielefeldt
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Offener Brief
Betr.: Ihren Verrat an den Menschenrechten
Sehr geehrter Herr Prof. Bielefeldt,
vielen Dank für Ihren Brief vom 29.10., mit dem Sie die Situation transparent gemacht haben. Für 463.000 ,- € sind Sie bereit, ganz öffentlich die Menschenrechte zu teilen. Für als behindert bezeichnete angeblich „psychisch Kranke“ Menschen sollen sie nicht gelten! Damit haben Sie sich für einen Verrat ums Ganze kaufen lassen.
Konnten Sie sich bis zum 8.10. noch damit herausreden, dass ein von uns vorgelegtes Gutachten zur Unvereinbarkeit der PsychKGe mit der Behindertenrechtskonvention (BRK), wörtliches Zitat: „geprüft“ werden müsse, so ist Ihnen spätestens seit unserer Ihnen am 8.10. zugesandten Mitteilung bekannt, dass das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UN-HCfHR) eine unmißverständliche und klare Stellungnahme dazu abgegeben hat, dass die PsychKGe „unlawful law“ und „intrinsically discriminatory“ sind. Seitdem hatten Sie also die Wahl sich entweder konform mit den Menschenrechten (explizit erklärt vom UN-HCfHR) zu verhalten oder mit der Annahme des im Ratifizierungsgesetz ausgelobten Geldes die Interpretation des Gesetzgebers zu akzeptieren, wie sie die Bundesregierung bei der Annahme dieses Gesetzentwurfs als Beginn des Gesetzgebungs-verfahrens verlautbaren ließ: „…Das Kabinett hat…beschlossen, dass die deutsche Rechtslage, insbesondere betreffend die Bestimmungen über die Geschäftsfähigkeit, die rechtliche Betreuung und die Freiheitsentziehung, den Anforderungen des Übereinkommens entspricht.“
Sie haben Ihre Wahl getroffen, Zitat aus Ihrem Brief vom 29.10.: „In der kritikwürdigen Denkschrift sehe ich keinen Umstand, der das Institut veranlassen sollte, die vorgesehene Mandatierung zurückzuweisen.“
Aha, „Kritikwürdig“ wollen Sie diesen Betrug der Regierungsheuchler nennen, den der Gesetzgeber nun brav exekutieren wird, weil ja auch Sie ihn akzeptieren, statt dem Gesetzgeber laut zuzurufen: so einen Betrug an den Menschenrechten und solch eine Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung kann ich unmöglich durch eine aktive Beteiligung als bezahlter Vollzugshelfer befördern: Die UN wird entwürdigt, wenn deren Konventionen ohne praktische Konsequenzen selbst für Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf nationaler Ebene ratifiziert werden. Darüber hinaus wird die Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit geschwächt, wenn auf diese unverfrorene Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden Konvention umgegangen werden kann. Das hätten Sie sagen können, aber statt dessen sagen Sie „kritikwürdig“, wo es bei so einen Regierungsbetrug doch gerade scheindemokratisch schick ist, sich von Adjutanten lobhudeln zu lassen, die dazu vorgeblich kritisch murmeln „zwar kritikwürdig, aber macht mal so weiter“.
Um zum Schluss zu kommen:
hiermit sagen wir unsere Teilnahme an den handlungsunerheblichen Diskussionen im Rahmen des Treffens von Ihnen mit den von Ihnen eingeladenen Deligierten der Betroffenenverbände am 17.11.2008 in Ihrem Hause ab.
Wir haben uns in Ihnen leider so getäuscht, dass wir sogar das internationale Inkrafttreten der BRK am 2. Mai als Beginn unseres T 4 Umzuges bei Ihnen gefeiert haben. Selbstverständlich haben wir die öffentliche Dokumentation dazu im Internet gelöscht. Wir würden ja mitschuldig an einer Täuschung der Öffentlichkeit, dass das Institut für Regierungsgefälligkeiten immer noch ein „Institut für Menschenrechte“ sein könnte.
Für den 17.11. kündigen wir hiermit unseren öffentlichen, demonstrativen Protest vor Ihrer Haustür an und werden diesen offenen Brief einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
(i.A. der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
vom 11.11.08: René Talbot und Uwe Pankow)