Kampagne für ein Patientenverfügungsgesetz Wille vor Wohl

Kampagne für ein Patientenverfügungsgesetz Wille vor Wohl


Gesetz zur Patientenverfügung ohne Reichweite und mit bindender Wirkung wird immer wahrscheinlicher

Am 19.6.2008 wurde in einem Pressegespräch ein Gesetzentwurf zur Patientenverfügung mit unten folgender Pressemitteilung von den anwesenden vier Bundestagsabgeordneten den Medien vorgestellt.
Auf unsere Nachfragen wurde klargestellt:

  • Wenn das Vormundschaftsgericht entscheiden muß, hat es als eindeutiges und klares gesetzliches Kritierium für seine Entscheidung den aktuellen, „natürlichen“ Willen des Betroffenen!!
    Damit werden sich Ärzte, die zwangsbehandeln bzw. Betreuuer, die dies veranlassen oder decken, sofort der strafbaren Körperverletzung schuldig machen. Das Vormundschaftsgericht kann nicht mehr das vermeindlich „objektive“ Wohl des Betroffenen für Horror-Beschlüsse vorschieben, sondern muss dem Willen der Betroffenen, und sei er auch völlig unvernüftig, zur Geltung verhelfen!
  • die Linkspartei ist in ihrer breiten Mehrheit nicht mehr gegen eine gesetzliche Regelung, wie es z.B. MdB Knoche und MdB Dr. Seifert wollten, sondern für den heute vorgestellten Gesetzentwurf. Dies bestätigte MdB Lukrzia Jochimsen und wird durch die Unterschriften des Fraktionsvorstand Gysi und Lafontaine, sowie die rechtspolitischen Sprecher Noskovic und den gesundheitspolitische Sprecher Spieth unter dem Gruppenantrag dokumentiert! (Nach der Pressemitteilung geben wir ganz unten die Liste der Abgeordneten wieder, die inzwischen schon den Gesetzentwurf unterzeichnet haben)
  • die Grünen sind laut MdB Jerzy Montag in ihrer großen Mehrheit – über 2/3 – für den heute vorgestellten Gruppenantrag!
  • Die SPD steht laut MdB Joachim Stünker mit mehr als 2/3 Mehrheit hinter diesem Gruppenantrag.
  • Die FDP steht als ganze Fraktion hinter dem Antrag

Die einzige offene Frage ist jetzt noch: Sollen wir schon die Korken knallen lassen?

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Pressemitteilung

Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten und schafft Rechtssicherheit

: Heute haben Abgeordnete aus mehreren Fraktionen gemeinsam einen Gesetzentwurf zur gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung vorgelegt. Hierzu erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen):

„Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase das Recht zuerkennen, über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme selbst zu entscheiden. Auch bei ärztlichen Behandlungen ist der hilfebedürftige Mensch in seiner Würde und seinem Recht auf Selbstbestimmung zu respektieren. Mit unserem Gesetzentwurfgeben wir den Menschen mehr Rechtssicherheit, stärken die Rechte der Betroffenen und sorgen für einen effektiven Grundrechtsschutz.“

Viele Menschen haben die Befürchtung, am Ende ihres Lebens hilflos einer Intensivmedizin ausgeliefert zu sein, die die physische Lebenserhaltung in den Vordergrund stellt. Zunehmend mehr Menschen möchten selbst bestimmen, welche ärztlichen Maßnahmen in dieser oder einer ähnlichen Situation vorgenommen werden. Nach Schätzung der Deutschen Hospizstiftung gibt es mehr als 7 Millionen Patientenverfügungen. Die Frage, inwieweit eine solche Verfügung für Arzt und Betreuer verbindlich ist, ist bisher nicht hinreichend geklärt. Die zentrale Frage lautet daher für sehr viele Menschen: Wie kann ich sicherstellen, dass meine bei klarem Bewusstsein getroffenen Entscheidungen hinsichtlich ärztlicher Behandlungen und Eingriffe auch dann bindend sind, wenn ich nicht mehr einwilligungsfähig bin?

Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der durch die Verfassung geschützten Würde und Freiheit des Menschen.

Deshalb muss jeder entscheidungsfähige Patient vor einer ärztlichen Maßnahme seine Einwilligung erteilen.

Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung ist es auch, Entscheidungen für eine Zeit zu treffen, in der man – etwa aufgrund eines Unfalls oder schwerer Krankheit – nicht mehr entscheidungsfähig ist. Dieses Recht wäre entwertet, wenn es Festlegungen für zukünftige Konfliktlagen nicht oder weniger verbindlich behandeln würde. Das Selbstbestimmungsrecht endet nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit.

Unser Gesetzentwurf differenziert daher für die Beachtlichkeit des in einer Patientenverfügung geäußerten Willens nicht nach Art und Stadium der Erkrankung [fett hinzugefügt]. Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase die Entscheidung über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme überlassen. Diese Position entspricht im übrigen auch der des Nationalen Ethikrates und der Bundesärztekammer.

Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor,

  • dass konkrete und situationsbezogene Behandlungsfestlegungen in einer Patientenverfügung als bindend anerkannt werden,
  • dass der Patientenwille in allen Stadien einer Erkrankung beachtet wird und
  • dass das Vormundschaftsgericht nur bei Zweifeln über den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht eingeschaltet werden muss.

Eine Begrenzung der Reichweite einer Patientenverfügung ist für uns nicht akzeptabel. Vorschläge, nach denen der Patientenwille erst dann für den Arzt bindend sein soll, wenn sich der Patient bereits in unmittelbarer Todesnähe befindet oder das Bewusstsein mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr wiedererlangt, fallen hinter die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurück. Die Befürworter der Reichweitenbegrenzung sprechen dem Patienten für den unter Umständen sehr langen Zeitraum davor das Recht zur Selbstbestimmung ab. Der Patientenwille wird somit gerade in den Lebensphasen übergangen, für die viele Menschen Vorsorge treffen wollen. Solche „Lösungen“ machen Patientenverfügungen überflüssig. Auch die Bundesärztekammer hat sich ausdrücklich und entschieden gegen eine Reichweitenbeschränkung ausgesprochen.

In der Diskussion um die Wirksamkeit der Patientenverfügung ist immer wieder die Befürchtung geäußert worden, dass sich die Einstellung eines Patienten zu Tod und Sterben möglicherweise innerhalb der Krankheit ändere und niemand wissen könne, ob die vom Patienten in der Vergangenheit getroffene Festlegung seinem aktuellen Willen noch entspreche. Diesem Problem müssen wir uns stellen. Wir lösen es jedoch nicht dadurch, dass wir dem Patienten seine Autonomie absprechen bzw. diese nicht in vollem Umfang akzeptieren.

Eine Patientenverfügung ist nur dann unmittelbar wirksam, wenn sie Bestimmungen für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen enthält. Sind die Bestimmungen hinreichend konkret und stimmen Betreuer und Arzt darin überein, dass die in der Patientenverfügung beschriebene der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht, so ist die Erklärung bindend und vom Betreuer durchzusetzen. Die Wirksamkeit der Patientenverfügung endet, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Patient an ihr nicht mehr festhalten will, wenn die Patientenverfügung also dem aktuell geäußerten Willen des Patienten widerspricht. Äußert der Patient Lebenswillen, so ist eine auf Nichteinleitung oder Behandlungsabbruch gerichtete Verfügung nicht wirksam.

Fehlt es an einer der o.g. Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung, so sind die Festlegungen des Patienten als Indiz zur Ermittlung seines mutmaßlichen Willens heranzuziehen. Bei dieser Ermittlung sind zahlreiche Umstände, insbesondere frühere mündliche und schriftliche Äußerungen, seine ethischen und religiösen Überzeugungen sowie persönliche Wertvorstellungen und das Maß der zu erleidenden Schmerzen zu berücksichtigen. Auch hier ist ein übereinstimmendes Urteil von Arzt und Betreuer erforderlich.

Vor der jeweiligen Entscheidungsfindung sollen Arzt und Betreuer- soweit vorhanden – nahe Angehörige und Vertrauenspersonen anhören. Dadurch ist gesichert, dass bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens alle relevanten Umstände berücksichtigt werden.

Stimmen Arzt und Betreuer in der Bewertung der Patientenverfügung oder bei der Bestimmung des mutmaßlichen Willen des Patienten nicht überein, ist das Vormundschaftsgericht einzuschalten. Auch Angehörige und Vertrauenspersonen des Patienten können bei anderslautender eigener Einschätzung das Vormundschaftsgericht anrufen.

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Liste der MdBs, die außer Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) den Gruppenantrag schon unterschrieben haben:
Kerstin Andrae, Hüseyin-Kenan Aydin, Daniel Bahr, Dr. Dietmar Bartsch, Marieluise Beck, Birgitt Bender, Klaus Uwe Benneter, Prof. Lothar Bisky, Gerd Bollmann, Alex Bonde, Bernhard Brinkmann, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Dr. Peter Danckert, Dr. Carl-Christian Dressel, Mechthild Dyckmans, Siegmund Ehrmann, Dr. Dagmar Enkelmann, Petra Ernstberger, Jörg van Essen, Hans-Josef Fell, Ulrike Flach, Hans-Michael Goldman, Dr. Gregor Gysi, Anja Hajduk, Alfred Hartenbach, Nina Hauer, Dr. Barbara Hendricks, Priska Hinz, Bärbel Höhn, Dr. Barbara Höll, Klaas Hübner, Johannes Kahrs, Fritz Rudolf Körper, Dr. Uwe Küster, Oskar Lafontaine, Christine Lambrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Gesine Lötzsch, Caren Marks, Ulrich Maurer, Dr. Matthias Miersch, Detlef Müller, Kerstin Müller, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic, Detlef Parr, Gisela Piltz, Joachim Poß, Steffen Reiche, Christel Riemann-Hanewinckel, Elisabeth Scharfenberg, Irmingard Schewe-Gerigk, Marianne Schieder, Dr. Konrad Schily, Olaf Scholz, Swen Schulz, Dr. Petra Sitte, Frank Spieth, Rainder Steenblock, Rolf Stöckel, Silke Stokar, Christoph Strässer, Hans-Christian Ströbele, Dr. Peter Struck, Andrea Wicklein, Wolfgang Wieland, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann, Brigitte Zypries

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Einschätzung der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Patientenverfügung im Bundestag

 

Das Plenum des Werner-Fuss-Zentrum hat die erste Lesung des Gesetztenwurfs von Stünker, Montag, Kauch und Jochimsen et al. – Drs 16/8442 – am 26.6.2008  im Bundestag analysiert. Anhand der 11 gehaltenen und hier auf den Seiten 18260 – 18274 veröffentlichten Reden ziehen wir eine positive Bilanz:

  • 7 : 4 Reden zugunsten des Stünker Entwurfs – sehr gut!
  • Die beste Rede wurde von Birgitt Bender von den Grünen gehalten. Frau Bender versteht und unterstützt den grundlegenden Paradigmenwechsel vom Wohl zum Willen des Patienten – damit wird auch jeder psychiatrischen Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung der Boden entzogen. Sie charakterisiert dabei mittelbar eine Gesellschaft, die die Zwangspsychiatrie noch zuläßt, als: „eine sehr traditionelle Gesellschaft mit sehr festgefügten Normen, die gnadenlos durchgesetzt werden, oder letztendlich ein Polizeistaat.“
  • Von dem ersten Redner der CDU, Markus Grübel, wurde ein Kompromissangebot gemacht. Das beweist vor allem anderen, dass sich die Anti-Stünker Koalition schon ihrer Minderheitenposition bewusst geworden ist – sehr gut.
    Das auf den ersten Blick nicht völlig unattraktive Kompromissangebot mit zwei Regelungen für verschiedene Reichweiten ist allerdings rein taktisch zu verstehen: Es dient AUSSCHLIESSLICH der Verzögerungstaktik, damit es gar kein Gesetz gibt, da dieser Kompromiss in dieser Legislatur nicht mehr formuliert, ausdiskutiert usw. und verabschiedet werden würde. Da es erst jetzt gemacht wird, nachdem die Hinhaltetaktik der CDU über ein Jahr den Gesetzentwurf von Stünker et al. verzögert hat, sind wir uns sicher, es ist ein substanzloses Täuschungsmanöver.
  • Hingegen ist nun der Gesetzentwurf Stünker et al. federführend in den Rechtsaussschuß des Bundestages überwiesen, in dem eine Mehrheit von 17:14 der Mitglieder den Gesetzentwurf selber unterzeichnet und damit in den Bundestag eingebracht hat – sehr gut!
    Damit ist gewährleistet, dass der Rechtsauschuß zügig beraten kann und für Hinhaltemanöver der CDU kein Platz ist. Es bestehen damit realistische Chancen, dass die entscheidende 2. und 3. Lesung im Herbst dieses Jahr stattfindet. Auch der Bundesrat kann nichts mehr verhindern, denn das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, es kann also zum 1.1.2009 in Kraft treten – sehr gut!

 

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Hurra – ein Erfolg der Demonstrationen (s. u.)

Hamburg (KNA) Eine parteiübergreifende Gruppe von Politikern will den Menschen mehr Selbstbestimmungsrechte einräumen. Der SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker kündigte für kommende Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf über sogenannte Patientenverfügungen an, wie das Hamburger Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» am Wochenende vorab meldete.

Der Vorstoß werde von Bundestagsabgeordneten der SPD, der FDP, der Grünen und der Linken mitgetragen. Die Gruppe um Stünker wolle mit ihrer Vorlage erreichen, dass der konkret geäußerte und niedergelegte Wille eines erkrankten Menschen absolute Priorität habe. Für die Fraktionsspitzen der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD komme dieser Vorstoß überraschend, schreibt der «Spiegel». Sie hätten seit einer Grundsatzdebatte zur Thematik vor rund einem Jahr zu verhindern versucht, dass der Bundestag über neue Regeln für Patientenverfügungen entscheiden müsse, da sie einen gesetzgeberischen Eingriff in diese komplexe Materie für zu riskant hielten.


Bestätigung der Meldung am 5.3.2008 in der Berliner Zeitung: Noch dieser Woche soll J. Stünkers Vorschlag in den Bundestag eingebracht werden – unterstützt von ca. 200 Abgeordneten !
Und am 6.3.2008 war´s dann soweit:

Gesetzentwurf zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung in den Deutschen Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/8442)

Anlässlich der heutigen Einbringung eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs zur gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung (Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts) in den Deutschen Bundestag erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen):

Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase das Recht zuerkennen, über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme selbst zu entscheiden. Auch bei ärztlichen Behandlungen ist der hilfebedürftige Mensch in seiner Würde und seinem Recht auf Selbstbestimmung zu respektieren. Mit unserem Gesetzentwurf geben wir den Menschen mehr Rechtssicherheit, stärken die Rechte der Betroffenen und sorgen für einen effektiven Grundrechtsschutz.

Viele Menschen haben die Befürchtung, am Ende ihres Lebens hilflos einer Intensivmedizin ausgeliefert zu sein, die die physische Lebenserhaltung in den Vordergrund stellt. Die Frage, inwieweit eine solche Verfügung für Arzt und Betreuer verbindlich ist, ist bisher nicht hinreichend geklärt.

Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der durch die Verfassung geschützten Würde und Freiheit des Menschen. Deshalb muss jeder entscheidungsfähige Patient vor einer ärztlichen Maßnahme seine Einwilligung erteilen. Ein ärztlicher Eingriff ohne Einwilligung des Patienten stellt eine Körperverletzung dar. Das Selbstbestimmungsrecht endet nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit.

Unser Gesetzentwurf differenziert daher nicht nach Art und Stadium der Erkrankung. Der Patient muss für jede Krankheitsphase die Entscheidung über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme treffen können. Diese Position entspricht im übrigen auch der des Nationalen Ethikrates und der Bundesärztekammer.

Der heute von uns eingebrachte Gesetzentwurf sieht deshalb vor, – dass konkrete und situationsbezogene Behandlungsfestlegungen in einer Patientenverfügung bindend sind,
– dass der Patientenwille in allen Stadien einer Erkrankung beachtet wird und
– dass das Vormundschaftsgericht nur bei Zweifeln über den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht eingeschaltet werden muss.

Wichtig ist aber auch, dass die Anwendbarkeit einer im Voraus verfassten Verfügung daraufhin überprüft wird, ob sie dem aktuellen Willen entspricht. Äußert der Patient Lebenswillen, so ist eine auf Nichteinleitung oder Behandlungsabbruch gerichtete frühere Verfügung nicht wirksam.

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Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Geschäftsstelle:
Vorbergstr. 9a
10823 Berlin

Fax: 030-7828947
die-bpe (ät) gmx.de
www.die-bpe.de

Aufruf zur Demonstration vor der CDU Zentrale:

Schluss mit der Zwangsbehandlung!

Herr Bosbach geben Sie Ihren Antrag ab!

Patientenverfügung jetzt!

Berlin, 13.2.2008: Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, hat seit dem Früjahr 2007 einen Antrag zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung in der Schublade, weigert sich aber bis heute, diesen Antrag im Parlament einzubringen.

Das klingt unverständlich, läßt sich aber leicht erklären: Bosbachs reaktionärer Vorschlag, die Verbindlichkeit der Patientenverfügung nur dann vorzuschreiben, wenn der Patient nach Meinung der Ärzte im Sterben liegt und dieser Prozeß nicht mehr aufzuhalten ist, stellte sich relativ kurze Zeit nach Veröffentlichung als politisch nicht durchsetzbar heraus.

Bosbach konnte nicht erklären, weshalb der Wille des Patienten erst dann unbedingt anerkannt werden dürfte, wenn dieser im Sterben liegt. Zumal zu diesem Zeitpunkt die Ärzte ihr Interesse verloren haben, da sie nurmehr schmerzlindern und versorgen, nicht mehr therapieren können. „Austherapiert“ heißt das im medizinischen Jargon.

Durch eine Reichweitenbegrenzung bestünde jedoch zu jedem anderen Zeitpunkt die Möglichkeit, den Patienten per psychiatrischer Diagnose zu entmündigen und über einen vom Gericht bestimmten Vormund eine medizinische Zwangsbehandlung durchzusetzen — auch gegen die eindeutigen Festlegungen einer Patientenverfügung und gegen die Bemühungen eines Vorsorgebevollmächtigten. Die meisten der Millionen vorhandenen Patientenverfügungen wären Makulatur.

Zur gleichen Zeit, als Bosbach seine Felle davonschwimmen sah, wurde von Abgeordneten aller anderen Fraktionen ein Vorschlag vorgestellt, der die Selbstbestimmung der Patienten und ihres Willens in den Vordergrund stellt und die Verbindlichkeit der Patientenverfügung anerkennt, unabhängig von Art und Stadium der Krankheit. Dieser Vorschlag, der ursprünglich durch den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, vertreten wurde, hat mittlerweile die Unterstützung von 185 Parlamentariern aller Fraktionen, ausgenommen CDU/CSU, gefunden.

Was Bosbachs Weigerung, seinen Antrag einzubringen, bedeutet, liegt auf der Hand: Es ist eine unlautere politische Finte, die mit der vagen Hoffnung verbunden ist, mit einer solchen Verzögerung den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens im Wahlkampfsumpf am Ende der Legislaturperiode versinken sehen zu können.

Voraussetzung dafür ist allerdings eine Absprache, die zwischen den Koaltionsspitzen der Regierungsfraktionen getroffen wurde, daß beide Anträge nur gleichzeitig ins Parlament eingebracht werden. Dies ist eine skandalöse Mißachtung des Parlaments durch die Fraktionsspitzen von SPD und CDU/CSU, die bisher der Öffentlichkeit gegenüber immer behauptet haben, dass es in dieser Frage keinen Fraktionszwang geben werde. Die angebliche „Stunde des Parlaments“ stellt sich also als „Stunde der Lüge und Heuchelei“ einer kleinen Clique dar, die das Parlament beherrscht und es als Marionettentheater zur Täuschung der Öffentlichkeit benutzt.

Wir fordern deshalb Herrn Bosbach auf, uns das Gegenteil zu beweisen und sofort seinen Antrag im Bundestag einzubringen. Und wir fordern die anderen Abgeordneten der CDU/CSU auf, ihren Kollegen dabei zu unterstützen.