Anti-DGPPN Proteste

Demonstrationen gegen den DGPPN-Jahreskongress in Berlin jeweils im November vor dem ICC bzw. CityCube

 

  • Die-BPE hat 2019 vor dem DGPPN Kongress am Mittwoch, den 23. November im CityCube in Berlin mit dem Motto:
    Gewaltfreie Psychiatrie Jetzt!
    demonstriert und Sonderdrucke dieses Textes Ohne Zwang – ein Konzept für eine ausschließlich unterstützende Psychiatrie verteilt.
  • Die-BPE hat gemeinsam mit dem BPE am 23. und 24.11. 2022 vor dem DGPPN Kongress am Mittwoch, den 27. November im CityCube in Berlin mit dem Motto: Die UN-Behindertenrechtskonvention endlich erfüllen, statt sie weiter zu beugen! protestiert, siehe Bericht und Bilder hier
  • Die BPE hat 29.11., 30.11. und 1. 12. 2023  vor dem DGPPN Kongress im CityCube protestiert. Insbesondere dienen diese Demonstration dazu, die Ergebnisse des Essay-Wettbewerbs bekannt zu machen:
    Maßregelvollzug verletzt die Würde!
    Schon an diesem ersten Tag konnten wir weit über 1100  der 8 seitigen Flugblätter verteilen. Nach den RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts und der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, sowie allen Abgeordneten des Bundestages sind damit auch die in der Psychiatrie Beschäftigten über die Missachtung des höchsten Wertes unserer Verfassung informiert. Weder sollte in einer Forensik irgendjemand arbeiten dürfen, noch arbeiten wollen – um kein Geld der Welt!
  • Am 27. und 28.11.2024 demonstrierte die-BPE ab 7.45 Uhr zum 19. mal vor dem Eingang des DGPPN Kongresses im CityCube Berlin, Messedamm 26.
    Thema war Gewaltfreie Psychiatrie jetzt! Wir konnten 2500 Flugblätter mit PatVerfü macht auch ambulante Zwangsbehandlung unmöglich  und dem Text Gewaltfreie Psychiatrie jetzt! verteilen (4 Bilder unten):

    Es gibt für psychiatrische Zwangsmaßnahmen keine medizinische Rechtfertigung mehr. Das ist sowohl menschenrechtlich von der UN erkannt, wie das auch von der Weltgesundheitsorganisation bestimmt wurde. Die Psychiatrie muss gewaltfrei werden, sofort!
    Psychiatrische Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung sind nur noch Freiheitsberaubung und Körperverletzung, ja sogar Folter und ein Verbrechen. Einsperren in einer geschlossenen Station einer psychiatrischen Klinik und psychiatrische Zwangsbehandlung darf es dann, und nur dann noch geben, wenn das zu dulden vorher in einer mit freiem Willen unterzeichneten Patientenverfügung festgelegt wurde, eine entsprechende Behandlung also den Willen der Betroffenen erfüllt und nicht bricht.