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PatVerfü-Spot mit Nina Hagen:
Warum der PatVerfü-Spot einen neuen Abspann erhalten hat
Zwangsbehandlung: Gutachten beweisen: geplante Gesetze unvereinbar mit dem Grundgesetz
Berlin, 15.6.2013: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener veröffentlichte heute drei Stellungnahmen von Prof. Wolf-Dieter Narr und RA Thomas Saschenbrecker. Durch sie wird gutachterlich nachgewiesen, dass alle bisher sowohl in Niedersachsen und Hessen vorgelegten, wie in Schleswig Holstein, Baden-Württemberg und Hamburg in erster Lesung von den Landtagen an die jeweiligen Ausschüsse verwiesenen Gesetzentwürfe zur psychiatrischen Zwangsbehandlung nicht mit dem Grundgesetz bzw. der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sind.
Das grundlegende und umfassendste Gutachten bezieht Stellung::
Zur Frage der Verfassungskonformität der geplanten Neufassungen der Gesetze zur Unterbringung psychisch kranker Menschen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen sowie der Maßregelvollzugsgesetze der Länder Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachsen.
Eine ergänzende Kurzstellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf in Hamburg:
Zur Frage der Verfassungskonformität der Zwangsbehandlung psychisch Kranker in der geplanten Neufassungen des PsychKGs und des Maßregelvollzugsgesetzes der Hansestadt Hamburg.
Eine weitere ergänzende Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf in Baden-Württemberg:
Zur Frage der Grundrechtskonformität des Gesetzesentwurfs zur Neufassung des § 8 des Unterbringungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (UBG) Drucksache 15 / 3408 vom 23. April 2013
Die drei Stellungnahmen wurden im gemeinsamen Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener und des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener angefertigt.
Nun werden die Landtage beweisen, ob sie wissentlich und willentlich nicht nur gegen die Menschenrechte, sondern auch gegen das Grundgesetz verstoßen wollen, nur um eine illegale psychiatrische Foltergesetzgebung zu installieren, oder ob Menschenrechte hier Bedeutung haben.
Die Forderungen des UN-Sonderberichterstatters über Folter, auf die sich das Bündniss gegen Folter in der Psychiatrie bezieht, sind unmissverständlich und eindeutig:
„Alle Staaten sollten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.“
Bitte außerdem beachten, was Dr. Hans Ulrich Gresch in einem offenen Brief zur Validität – also Gültigkeit – psychiatrischer Diagnosen geschrieben hat und darüber, wie skandalös es ist, dass diese körperverletzende Zwangsmaßnahmen rechtfertigen können sollen.
Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie gegründet
Am 2. April 2013 wurde das Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie gegründet!
Alle Landes- und der Bundesgesetzgeber werden aufgefordert: „alle Sondergesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren, sofort für ungültig zu erklären. Nur so kann kurzfristig die Forderung nach einem absoluten Folterverbot in Deutschland verwirklicht werden. ‚Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein ius cogens, also eine zwingende Norm des internationalen Rechts.‘ “ [morelink url=“https://www.zwangspsychiatrie.de/2013/04/bundnis-gegen-folter-in-der-psychiatrie-gegrundet/“]
Zwangsbehandlung: Illegales Gesetz tritt am 26. Februar 2013 in Kraft
Am 25. Feburar wurde im Bundesanzeiger ein illegales Gesetz verkündet, das “Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“. Es ist illegal, weil in ihm weder die menschenrechtlichen Vorgaben der zum Gesetz gewordenen Behindertenrechtskonvention (BRK) berücksicht wurden (Beweis: Stellungnahme der BRK Monitoringstelle vom 10.12.2012 und Erklärung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vom 26.1.2009, Artikel 48. und 49.), noch die Bedingungen erfüllt werden, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den beiden Beschlüssen 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011 und 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 und der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem obiter dictum “Rezepturteil” XII ZB 236/05 am 1.2.2006 gesetzt hat. [morelink url=“https://www.zwangspsychiatrie.de/2013/02/zwangsbehandlung-illegales-gesetz-tritt-morgen-in-kraft/“]
Strafanzeige gegen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger
Karlsruhe, 25.1.2013: RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat eine Strafanzeige gegen Sabine “Tarnkappenbomber” Leutheusser-Schnarrenberger, den Baden-Württembergischen Justizminister Stickelberger und andere HelferInnen beim Zwangsbehandlungs-Gesetz-Machen der Berliner Staatsanwaltschaft zugestellt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener ist Auftraggeberin der Strafanzeige und hat sie hier veröffentlicht: http://www.die-bpe.de/strafanzeige_schnarrenberger.html
Nun offensichtlich: Psychiatrie ist nackte Gewalt!
Berlin, 17.1.2013: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 mit zwei Beschlüssen Rechtssicherheit geschaffen, mit denen es festgestellt hat, dass psychiatrische Zwangsbehandlung zwar überall praktiziert wurde, es aber in den 63 Jahren seit Bestehen dieser Republik noch nie ein grundgesetzkonformes Gesetz gab, das sie hätte legalisieren können. In der Reaktion darauf, dass alle diese Gesetze immer grund- und menschenrechtlich illegal waren, hat die Psychiatrie nun offen sichtbar gemacht, dass sie tatsächlich nur ein Vergewaltigungssystem ist, das sich zur Täuschung der Öffentlichkeit in einem Helfermäntelchen versteckt hatte und sich angeblich immer gerade wieder reformiert habe. Diese falsche Fassade des „Helfens“ und eines „reformerischen Fortschritts“ konnte sie nun nicht mehr aufrecht erhalten, sondern musste ihr wahres Gesicht zeigen: ihre verbrecherische Gewaltfratze.
Wäre Helfen ihr inneres Ziel, wäre diese Gewaltausübung in der Profession als eine gesellschaftlich ihr aufgetragene Bürde empfunden worden und sie hätte diese Befreiung von der Gewaltausübung per höchstrichterlichem Beschluss freudig begrüßt. So aber musste sie ihren tatsächlichen Charakter offenbaren, …[morelink url=“https://www.zwangspsychiatrie.de/2013/01/nun-offensichtlich-psychiatrie-ist-nackte-gewalt/“]
Institut für Menschenrechte: Gesetzentwurf unvereinbar mit UN-Behindertenrechtskonvention
Berlin, 10.12.2012.: Nachdem bereits vor einigen Wochen Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker mit einem Gutachten den Nachweis erbrachte, dass das geplante Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat heute auch die Monitoringstelle für die Behindertenrechtskonvention auf der Homepage des Deutschen Instituts für Menschenrechte öffentlich zu dem Inhalt des Gesetzgebungsverfahrens Stellung bezogen und klar gemacht, was für ein Anschlag auf die Menschenrechte und insbesondere die UN-Behindertenrechtskonvention dieses geplante Terrorgesetz ist.
Bitte hier weiterlesen!
Wollen sie uns zeigen, dass wir Untermenschen sind?
Enthemmung im politischen Zentrum der Gesellschaft
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hat mit einem Anschreiben mit dieser Überschrift am 23.11.2012 allen Abgeordneten des Bundestages ein Rechtsgutachten von RA Thomas Saschenbrecker zugestellt. In dem Gutachten wird die Unvereinbarkeit des Gesetzentwurfs zur Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht mit dem Grundgesetz nachgewiesen.
In dem Anschreiben werden die 6 Lügen aufgezeigt, mit denen das Gesetzgebungsverfahren begründet wird.
Bitte hier lesen!
Grundrechtsverächtlicher geht´s nimmer:
das Pharma-Absatz-Föderungs-Gesetz
Berlin, 7.11.2012: Heute ist der Skandal offenkundig geworden:
Die zweitschwerste Menschenrechtsverletzung nach der Todesstrafe, die mit staatlicher Gewalt erzwungene Körperverletzung, soll im Handumdrehen installiert werden! Laut der heute im Kabinett beschlossenen „Formulierungshilfe“ als Gesetzentwurf siehe: http://tinyurl.com/cesn5ed sollen bei den sog. „Geisteskranken“ laut dem „Inhalt des Gesetzes“ nur noch „Technische Anpassungen“ vorzunehmen sein: faschistoider kann die Bundesregierung ihren Zynismus nicht mehr ausdrücken – ein Gesetz der Fleischverordnung.
Berlin 16.11.2012: Vielleicht hat Justizministerin Sabine “Tarnkappenbomber” Leutheusser-Schnarrenberger der unangenehme Empfang durch protestierende Psychiatrie-Erfahrene am 15.11. bei der Justizministerkonferenz etwas zugesetzt, vielleicht war auch dem Rechtsausschuss des Bundestages das Verfahren doch zu offensichtlich fadenscheinig und angreifbar:
Jetzt wird von CDU und FDP mit Unterstützung der SPD ein schlagartiges “ordentliches“ Gesetzgebungsverfahren aufgefahren: Die „Formulierungshilfe“ des Pharma-Absatz-Föderungs-Gesetzes, siehe: http://tinyurl.com/cesn5ed wird in einen „Gesetzentwurf“ umetikettiert, der am 22.11. in erster Lesung ohne Aussprache als Protokollnotiz durch den Bundestag mit Verweisung an den bzw. die Ausschüsse genickt werden soll. Am 28.11. soll er genauso ohne Anhörung als Protokollnotiz durch den Rechtsausschuss genickt werden, um beim Plenum am 29.11. in 2. und 3. Lesung endgültig verabschiedet zu werden, siehe auch hier.
Grundrechtsverächtlicher geht´s nimmer:
Leutheusser-Schnarrenberger – ein Tarnkappenbomber!
Was geht da vor sich? Eine Erklärung:
Der ganze Hass kommt raus!
Zitat draus:
…Wie auf diese neue Situation reagiert wurde, das hat den Hass nun sichtbar gemacht, der hinter der Maske angeblichen “Hilfe”-Ansinnens versteckt wurde: Im Gefolge der Psychiatervereinigung DGPPN, verdrehen der Richterbund, die Diakonie, der Berufsbetreuerverband, die Bundesjustizministerin, die Landesjustizministerin von Bayern und ihr Kollege aus Baden-Württemberg, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und Grüne Abgeordnete im Bundestag und in Landtagen die durch die höchstrichterlichen Entscheidungen endlich geschaffene Rechtssicherheit in eine angebliche “Rechtsunsicherheit”. Mit dieser bösen Lüge versuchten sie eine Gesetzgebung in Gang zu setzen, die Zwang und Gewalt zur Körperverletzung in der Psychiatrie den Schein von Legalität verschaffen soll. ….mehr hier
Telepolis berichtete am 7.11.2012
Endlich Rechtssicherheit
Durch jeweils zwei Entscheidungen haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2011 und der Bundesgerichtshof (BGH) 2012 Rechtssicherheit geschaffen.
Das BVerfG hat 63 Jahre dazu gebraucht, um festzustellen, dass es noch nie eine grundgesetzkonforme Regelung der psychiatrischen Zwangsbehandlung gab. Das so lange nicht bemerkt zu haben, ist eine auch das Gericht selbst beschämende Feststellung, die gesichtswahrend verpackt werden musste. Deshalb hat das BVerfG die theoretische Erwägung in seinen Beschluss vom 23.3.2011 geschrieben, dass bei Einwilligungsunfähigen noch die Möglichkeit bestünde, dass der Gesetzgeber zur Wiederherstellung der Einwilligungsfähigkeit unter Erfüllung praktisch unerfüllbarer Voraussetzungen Zwangsbehandlung legalisieren könne.
Das hat es entschieden, weil es wusste, das so eine Regelung schon allein deshalb gar nicht mehr möglich ist, weil das Patientenverfügungsgesetz seit 1.9.2009 explizit für Einwilligungsunfähige aller Krankheiten in allen Stadien – also alle Betroffenen, sei es mit schriftlicher Patientenverfügung oder ohne – alles geregelt hat. Jeder Versuch nun doch noch eine Gruppe von Einwilligungsunfähigen auszusortieren, die vermeintlichen oder tatsächlich „Psychisch Kranken“, und mit irgendeiner Sondergesetzgebung Zwangsbehandlung zu legalisieren, wäre ein frontaler Angriff auf Wortlaut und Sinn des Patientenverfügungsgesetzes und den Gleichbehandlungsgrundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention.
Oder, um es charmanter für das Bundesverfassungsgericht zu sagen: Das BVerfG hat 2011 den Rechtsfortschritt umgesetzt, der sich im Patientenverfügungsgesetz 2009 endgültig niedergeschlagen hatte. Demzufolge kann seitdem nicht mehr unter dem Vorwand eines fremdbestimmten „Wohls“ des Betroffenen dessen Wille gebrochen werden. Dieser Rechtsfortschritt im Gesetz hat gleichzeitig dem BVerfG die Chance eröffnet, gesichtswahrend vorzutäuschen, es könnte doch noch eine Möglichkeit der Legalisierung von Zwangsbehandlung geben, bzw. es hätte früher diese Möglichkeit gegeben, um nicht offenbaren zu müssen, dass es sich 63 Jahre lang zu einem Menschen- und Grundrecht verletzendem Unrecht blind gestellt hatte.
Der BGH konnte dann die Entscheidung des BVerfG nur noch nachvollziehen, wenn er sich nicht – was undenkbar ist – gegen das übergeordnete BVerfG hätte stellen wollen. Auch wenn das dem BGH sehr schwer gefallen sein muss, weil er seine vorherige Rechtsprechung offensichtlich revidieren musste. Seit der Veröffentlichung dieser Entscheidung am 17.7.2012 ist endlich Rechtssicherheit geschaffen worden – die psychiatrische Zwangsbehandlung ist illegal.
Und so muss es auch bleiben.
Dieser Rechtsfortschritt hat allerdings z.B . die Psychiatervereinigung DGPPN und den Deutschen Richterbund veranlasst, die gewonnene Rechtssicherheit zu einer angeblichen „Rechtsunsicherheit“ umzudeklarieren und diese Täuschung als Vorwand für die Forderung zu benutzen, dass die Gesetzgeber in Bund und Land neue Gesetze machen müssten. Unsere Perspektive ist hingegen, das Ende psychiatrischer Zwangsbehandlung zu einem Einstieg zu einer gewaltfreien Psychiatrie gemäß Behindertenrechtskonvention weiter zu entwickeln.
Eine Erklärung des Werner-Fuss-Zentrums und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener
Die umfangreiche Dokumentation der Entscheidungen der obersten Gerichte, Stellungnahmen, Medienberichte, Gutachten, Denkschriften und Bilder weiter lesen hier…
Thomas Szasz ist am 8.9. überraschend verstorben.
Seine Tochter berichtete, dass dies die Folge eines Sturzes war. Er wurde 92 Jahre alt. Weiteres siehe hier…
Nachrufe und Kondolenzen: Link hier
Deutschland im Homogenisierungswahn
„Kulturzeit“/3SAT am 25.1.2011 zu Zwangspsychiatrisierungen und Entmündigungen durch gerichtlich erzwungene „Betreuung“.
Zum selben Thema: Interviews mit RA Thomas Saschenbrecker und Dr. Eckard Wähner („Mona Lisa“/ZDF vom 23.01.2011).
30 Jahre Irren-Offensive
Im Oktober 2010 feierte die Berliner Irren-Offensive ihr 30jähriges Jubiläum. Der Geburtstag wurde mit einer großen Party im Rauch-Haus in Berlin-Kreuzberg gefeiert. Das Buch “Irren-Offensive. 30 Jahre Kampf für die Unteilbarkeit der Menschenrechte” wurde vorgestellt und Professor Wolf-Dieter Narr erhielt den Freiheitspreis der Irren-Offensive. [morelink url=“https://www.zwangspsychiatrie.de/2010/10/30-jahre-irren-offensive/“]