Der ganze Hass kommt raus
Der Hass war immer schon da, der Hass auf die Unangepassten, die Faulen, Querulanten, Störer, Abhänger und Quertreiber. Ganz besonders groß ist der Hass auf die, denen mit den Mitteln des Strafrechts nicht beizukommen ist, weil sie sich keine strafbare Tat haben zuschulden kommen lassen. „Denen muss das Maul gestopft werden, die müssen weg“, sagen die Angepassten. Dafür haben Ärzte sich einen bösartigen Jargon ausgedacht: „Euren Hass, den können wir bedienen, die definieren wir einfach zu „Geisteskranken“, oder noch schicker, zu „psychisch Kranken“, und dann können alle an diesen verübten Grausamkeiten als „medizinische Behandlung“ getarnt werden, dann können alle Menschenrechte und Gesetze, die sonst sogar noch für gefangene Straftäter gelten, einfach ignoriert werden, denn wir behaupten einfach, die Foltermethode der gewaltsamen Verabreichung von Psychodrogen usw. wäre „medizinische Behandlung“ zur Heilung dieser erfundenen Krankheiten. Wenn ihr, die Gesellschaft, uns durch die Gesetzgeber die Macht gebt, das mit Gewalt durchzusetzen, dann merkt auch niemand den Schwindel, denn es entspricht ja eurem Wunsch so einen Vorwand zu erfinden.“
Diese Praxis und deren scheinlegalisierender Schutz durch illegale, nie grundgesetzkonforme Gesetze hat in dieser Republik 63 Jahre lang funktioniert. Nach dem Motto „Die sollen doch froh sein, dass wir diese nutzlosen Esser nicht mehr vergasen“ wurde weggesperrt und ab 1949 zwar nicht mehr gemordet, aber mit Gewalt das Gehirn zerstückelt (Lobotomie), elektrogeschockt, mit Insulin geschockt und wurden ab Anfang der 60er Jahre hoch potente Drogen gewaltsam verabreicht. Die Zwangsbehandlung hatte damit den zentralen Stellenwert in der Psychiatrie erlangt. Das hatte neben dem repressiven Aspekt auch den Nutzen, dass sich das psychiatrische Personal noch verbohrter zu „Ärzten“ und „Pflegern“ phantasieren konnte, weil es wie anderes medizinisches Personal Spritzen und Pillen als angebliche „Medizin“ verabreichte, obwohl sie tatsächlich Gefängniswärter, ja Folterer, waren. Diese Tarnung ist endgültig mit dem 17.7.2012 aufgeflogen, als der Bundesgerichtshof (BGH) endlich, endlich entschieden hat, dass psychiatrische Zwangsbehandlung keine betreuungsrechtliche Scheinlegalität mehr hat. Damit ist auch der Großteil der über 135.000 jährlich zwangsbehandelten Menschen von dem psychiatrischen Terrorregime befreit, nachdem 2011 schon die Richter des Bundesverfassungsgerichts diese Misshandlungen nach dem Polizeirecht und dem Maßregel-Vollzugsrecht verboten hatten.
Wie auf diese neue Situation reagiert wurde, das hat den Hass nun sichtbar gemacht, der hinter der Maske angeblichen „Hilfe“-Ansinnens versteckt wurde: Im Gefolge der Psychiatervereinigung DGPPN, verdrehen der Richterbund, die Diakonie, der Berufsbetreuerverband, die Bundesjustizministerin, die Landesjustizministerin von Bayern und ihr Kollege aus Baden-Württemberg, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und Grüne Abgeordnete im Bundestag und in Landtagen die durch die höchstrichterlichen Entscheidungen endlich geschaffene Rechtssicherheit in eine angebliche „Rechtsunsicherheit“. Mit dieser bösen Lüge versuchten sie eine Gesetzgebung in Gang zu setzen, die Zwang und Gewalt zur Körperverletzung in der Psychiatrie den Schein von Legalität verschaffen soll. Nachdem sich die Bundesjustizministerin anfangs noch scheu zeigte, solches juristisches Neuland zu betreten, versucht sie inzwischen mit einem irregulären, handstreichartigen Gesetzgebungsverfahren jede Diskussion zu unterbinden, um dem offen zutage getretenen Hass eine Erfüllung zu verschaffen.
Der Gesetzentwurf als Formulierungshilfe ist am 7.11.2012 vom BJM im Internet veröffentlicht worden: http://tinyurl.com/cesn5ed. Auf den ersten Blick kann man erkennen, wie die Entscheidungen des BVerfG bestenfalls nicht verstanden wurden, anzunehmen ist aber eher, dass sie mutwillig ignoriert werden sollen. Denn das BVerfG hat aus guten Gründen die bisher zur Anwendung gebrachten Gesetze für sofort nichtig erklärt. Wenn es nur irgend so eine neue Formulierung für notwendig erachtet hätte, hätte es sich, wie sonst üblich, dafür entschieden, dass ein neues Gesetz innerhalb einer Frist zu erlassen sei. Aber Grund- und Menschenrechte sind bei dieser Justizministerin zum Abbruch freigegeben. Darüber klären wir in unserem Flugblatt „Leutheusser-Schnarrenberger – ein Tarnkappenbomber“ auf.
Eine Mitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener die-bpe.de, des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg psychiatrie-erfahren.de, der Irren-Offensive antipsychiatrie.de und des Werner-Fuß-Zentrums gegen Zwangspsychiatrie psychiatrie-erfahrene.de, Vorbergstr. 9a in 10823 Berlin.