Bundesverfassungsgericht: Rechtsgrundlage für Zwangsbehandlung im Sächsischen PsychKG nichtig
Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 20.02.2013 – 2 BvR 228/12 –: Rechtsgrundlage zur Zwangsbehandlung im Sächsischen PsychKG nichtig Patient darf nicht gegen seinen Willen mit Psychopharmaka behandelt werden § 22 Abs. 1 Satz 1 des sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten – SächsPsychKG war nie verfassungskonform und ist somit nichtig. Mit dieser […]