Verboten: psychiatrische Untersuchung in der eigenen Wohnung
Eine wichtige höchstrichterliche, und damit alle staatlichen Institutionen und Gerichte bindende, Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG): Für eine psychiatrische Untersuchung für eine Betreuung oder eine Zwangseinweisung darf ein Gutachter die Wohnung NICHT gegen den Willen der Bewohnerin betreten. Das darf also auch nicht mehr umgangen werden, weil die Wohnung durch das Grundgesetz geschützt ist, siehe: BVerfG […]