Sich per Hausverbot den Vormund vom Leib halten!
Unserer Aufmerksamkeit ist bisher ein Beschluss des Landgerichts Darmstadt, 5. Zivilkammer vom 14.03.2012 mit dem Aktenzeichen 5 T 475/10 entgangen. Verspätet möchten wir darauf hinweisen, weil das Gericht mit einer wasserdichten Begründung abschließend geregelt hat, dass jedem/r Betreuer/in per Hausverbot von der/m Entmündigten der Zugang zur Wohnung rechtswirksam untersagt werden kann (aus Beweisgründen unter Zeugen […]