Behindertenrechtskonvention verbietet jede Betreuung gegen den Willen
Das Recht von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen auf unterstützte Entscheidungsfindung und auf Abkehr von Maßnahmen der rechtlichen Vertretung Inhalt und Bedeutung des Allgemeinen Kommentars Nr. 1 (General Comment No.1) des UN-Ausschusses über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu Art. 12 – BRK (Gleiche Anerkennung vor dem Recht) Klaus Lachwitz, ehemaliger Bundesgeschäftsführer der „Lebenshilfe“ […]