DGPPN: Lügen und Erpressung
Am 20.2.2017 behauptet die DGPPN in einer Pressemitteilung: Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Medizin in ganz besonderer Weise zum Schutz der Autonomie der Patienten. Gleichzeitig schreibt sie aber auch fest, dass niemand nur deshalb nicht behandelt werden darf, weil er aktuell krankheitsbedingt eine Behandlung nicht zulässt. Die DGPPN lügt, denn das ist falsch; richtig ist vielmehr: […]