Menschenrechte? Na wenn´s der Gesundung dient :-)
In den gemeinsamen Leitlinien von UN und WHO: https://www.who.int/publications/i/item/9789240080737# wird auch auf Seite 111 (unten übersetzt) der Maßregelvollzug, insbesondere die psychiatrische Begutachtung als Eingangsvoraussetzung, abgeräumt. Mit weit reichenden Folgen, denn wenn in keinem Strafverfahren mehr mit einer psychiatrischen Untersuchung ein Sonderrecht angewendet werden kann, dann selbstverständlich erst recht nicht in einem polizeirechtlichen, zivilrechtlichen oder betreuungsrechtlichen Verfahren. Mag auch die Wortwahl "psychische Erkrankungen und psychosozialen Behinderungen" sicher nicht die Unsere sein, aber das spielt dann auch keine Rolle mehr, wenn die psychiatrischen Sondergesetze alle abgeschafft sind und stattdessen gilt: Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Ein Sonderlob an Martin Zinkler, der ein Mitautor dieser Leitlinien ist.
Man merke sich: die Zwangspsychiatrie muss nicht mehr nur aus menschenrechtlichen Gründen, sondern auch aus medizinischen Gründen abgeschafft werden, aber nicht etwa weil deren Drogen oder Elektroschock usw. schädlich wären, sondern weil sie Zwang und Gewalt anwendet!