„Formulierungshilfe“ zur Zwangsbehandlung: Grundrechtsverächtlicher geht’s nimmer!
Berlin, 7.11.2012: Der Skandal ist offenkundig geworden: Die zweitschwerste Menschenrechtsverletzung nach der Todesstrafe, die mit staatlicher Gewalt erzwungene Körperverletzung (Zwangsbehandlung), soll handstreichartig, d. h. unter Umgehung des regulären Verfahrens, zum Gesetz werden! Damit sind bei den sog. “Geisteskranken” laut dem “Inhalt des Gesetzes”, wie er hier beschrieben wird http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/452/45244.html, definitiv nur noch “Technische Anpassungen” vorzunehmen: faschistoider kann die […]