Kurz das Wichtigste

Jede/r muss eine PatVerfü haben…


… denn ohne PatVerfü wird man noch dieses Jahr bei jedem stationären Aufenthalt in irgendeiner Station irgendeines Krankenhauses mit gesetzlich geregeltem und gerichtlich genehmigtem Zwang an allen 4 Extremitäten gefesselt, auf eine Trage geschnallt in einen Operationssaal überführt werden können, dort – gegen den Willen – narkotisiert werden, und verstümmelt, z.B. mit abgeschnittener Brust, aufwachen können. Zur weiteren Diagnostik könnte mit Zwang eine Knochenmarkspunktion durchgeführt werden und die Brust zusätzlich zwangsweise bestrahlt werden. Die Bundesregierung hat Zwangsbehandlung nun ganz allgemein vorgesehen, und wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gestern diesen Gesetzentwurf angenommen, siehe Meldung hier.

Das ist das konkrete Beispiel von dem Fall, bei dem diese Foltermethoden noch nicht angewendet werden konnten, aber der zu diesem übergeschnappten Beschluss des BVerfG geführt hat, siehe hier.
Wir hatten den ungeheuerlichen Gesetzentwurf des BMJV sofort kritisiert, siehe hier. Dringende Bitte: Durchlesen!

Dr. Matthias Thöns, der stellv. Landessprecher der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin in NRW, wies in einer Veranstaltung der Urania am 24.1. „Das Geschäft mit dem Lebensende: PATIENT OHNE VERFÜGUNG darauf hin, dass Ärzte bereit sind, skrupellos zu handeln, wenn sie damit Umsatz machen können. Zwar soll die Zwangsbehandlung nur bei Entmündigten (irreführend „Betreute“ genannt) durchgeführt werden, aber wir wissen, dass in Null komma Nix ein gutachtender Psychiater am Krankenbett steht und Sekunden danach der Richter den Berufsbetreuer bestellt hat, damit der den von Ärzten erwünschten Zwangsmethoden zustimmt und der Richter die Folter dann angeblich „rechtstaatlich“ einsegnen kann (Ärztlichen Heilsversprechen sich zu widersetzen ist genauso „schizophren“, wie wenn damals im Ostblock jemand nicht an die Segnungen des Sozialismus glauben wollte – alles war „pathologisch“ und wurde für zwangsheilungsbedürftig erklärt).

Vorbeugend hilft zuverlässig nur die PatVerfü, mit der nicht nur jede Zwangsbehandlung, sondern vor allem jede psychiatrische Begutachtung und Diagnose verboten wird, die ein Richter benötigt, um die irreführend „Betreuung“ genannte Entmündigung einem aufzwingen zu können. Um die PatVerfü wasserdicht zu machen, sollte mindestens ein/e Vorsorgebevollmächtigte/r darin benannt werden und wir empfehlen dringend, sie notariell zu beurkunden. Dafür gibt es inzwischen bundesweit 44 Notare, die ihre prinzipielle Bereitschaft eine PatVerfü zu beurkunden zugesagt haben, siehe:  https://iaapa4.wixsite.com/notary
Und wir weisen darauf hin, sich zusätzlich ein zeitnahes ärztliches Attest über Geschäftsfähigkeit zu besorgen, siehe Erklärung im Handbuch.
Übrigens: Es ist der blanke Hohn und eine Täuschung, dass die Bundesregierung dieses Foltergesetz auch noch als „Besseren Schutz für Betreute“ und als „Selbstbestimmungsrecht stärkend“ darzustellen versucht.
Böswilliger geht’s nimmer; dümmer wurden Bürger selten verkauft.

Wolf-Dieter Narrs Panorama auf eine gewaltfreie Psychiatrie

Die lange Geschichte psychiatrischen Zwangs und der zähe Widerstand, ihn menschengemäß zu beenden (Januar 2014)

Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

Die schlaue Patientenverfügung schützt vor psychiatrischem Zwang und Entmündigung. Mehr dazu unter www.PatVerfü.de.

PatVerfü-Spot mit Nina Hagen:

Warum der PatVerfü-Spot einen neuen Abspann erhalten hat

Nina Hagen erklärt die PatVerfü

Siehe ihre ausführliche Erklärung wie die PatVerfü funktioniert und warum man sie unbedingt haben sollte hier.

Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie gegründet

Am 2. April 2013 wurde das Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie gegründet!
Alle Landes- und der Bundesgesetzgeber werden aufgefordert: „alle Sondergesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren, sofort für ungültig zu erklären. Nur so kann kurzfristig die Forderung nach einem absoluten Folterverbot in Deutschland verwirklicht werden. ‚Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein ius cogens, also eine zwingende Norm des internationalen Rechts.‘ “ [morelink url=“https://www.zwangspsychiatrie.de/2013/04/bundnis-gegen-folter-in-der-psychiatrie-gegrundet/“]

Zwangsbehandlung: Illegales Gesetz tritt am 26. Februar 2013 in Kraft

Am 25. Feburar wurde im Bundesanzeiger ein illegales Gesetz verkündet, das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. Es ist illegal, weil in ihm weder die menschenrechtlichen Vorgaben der zum Gesetz gewordenen Behindertenrechtskonvention (BRK) berücksicht wurden (Beweis: Stellungnahme der BRK Monitoringstelle vom 10.12.2012 und Erklärung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vom 26.1.2009, Artikel 48. und 49.), noch die Bedingungen erfüllt werden, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den beiden Beschlüssen 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011 und 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 und der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem obiter dictum “Rezepturteil” XII ZB 236/05 am 1.2.2006 gesetzt hat. [morelink url=“https://www.zwangspsychiatrie.de/2013/02/zwangsbehandlung-illegales-gesetz-tritt-morgen-in-kraft/“]

Strafanzeige gegen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger

Karlsruhe, 25.1.2013: RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat eine Strafanzeige gegen Sabine “Tarnkappenbomber” Leutheusser-Schnarrenberger, den Baden-Württembergischen Justizminister Stickelberger und andere HelferInnen beim Zwangsbehandlungs-Gesetz-Machen der Berliner Staatsanwaltschaft zugestellt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener ist Auftraggeberin der Strafanzeige und hat sie hier veröffentlicht: http://www.die-bpe.de/strafanzeige_schnarrenberger.html

Nun offensichtlich: Psychiatrie ist nackte Gewalt!

Berlin, 17.1.2013: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 mit zwei Beschlüssen Rechtssicherheit geschaffen, mit denen es festgestellt hat, dass psychiatrische Zwangsbehandlung zwar überall praktiziert wurde, es aber in den 63 Jahren seit Bestehen dieser Republik noch nie ein grundgesetzkonformes Gesetz gab, das sie hätte legalisieren können. In der Reaktion darauf, dass alle diese Gesetze immer grund- und menschenrechtlich illegal waren, hat die Psychiatrie nun offen sichtbar gemacht, dass sie tatsächlich nur ein Vergewaltigungssystem ist, das sich zur Täuschung der Öffentlichkeit in einem Helfermäntelchen versteckt hatte und sich angeblich immer gerade wieder reformiert habe. Diese falsche Fassade des „Helfens“ und eines „reformerischen Fortschritts“ konnte sie nun nicht mehr aufrecht erhalten, sondern musste ihr wahres Gesicht zeigen: ihre verbrecherische Gewaltfratze.

Wäre Helfen ihr inneres Ziel, wäre diese Gewaltausübung in der Profession als eine gesellschaftlich ihr aufgetragene Bürde empfunden worden und sie hätte diese Befreiung von der Gewaltausübung per höchstrichterlichem Beschluss freudig begrüßt. So aber musste sie ihren tatsächlichen Charakter offenbaren, …[morelink url=“https://www.zwangspsychiatrie.de/2013/01/nun-offensichtlich-psychiatrie-ist-nackte-gewalt/“]

Institut für Menschenrechte: Gesetzentwurf unvereinbar mit UN-Behindertenrechtskonvention

Berlin, 10.12.2012.: Nachdem bereits vor einigen Wochen Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker mit einem Gutachten den Nachweis erbrachte, dass das geplante Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat heute auch die Monitoringstelle für die Behindertenrechtskonvention auf der Homepage des Deutschen Instituts für Menschenrechte öffentlich zu dem Inhalt des Gesetzgebungsverfahrens Stellung bezogen und klar gemacht, was für ein Anschlag auf die Menschenrechte und insbesondere die UN-Behindertenrechtskonvention dieses geplante Terrorgesetz ist.
Bitte hier weiterlesen!

Wollen sie uns zeigen, dass wir Untermenschen sind?

Enthemmung im politischen Zentrum der Gesellschaft
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hat mit einem Anschreiben mit dieser Überschrift am 23.11.2012 allen Abgeordneten des Bundestages ein Rechtsgutachten von RA Thomas Saschenbrecker zugestellt. In dem Gutachten wird die Unvereinbarkeit des Gesetzentwurfs zur Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht mit dem Grundgesetz nachgewiesen.
In dem Anschreiben werden die 6 Lügen aufgezeigt, mit denen das Gesetzgebungsverfahren begründet wird.
Bitte hier lesen!

Grundrechtsverächtlicher geht´s nimmer:
das Pharma-Absatz-Föderungs-Gesetz

Berlin, 7.11.2012: Heute ist der Skandal offenkundig geworden:
Die zweitschwerste Menschenrechtsverletzung nach der Todesstrafe, die mit staatlicher Gewalt erzwungene Körperverletzung, soll im Handumdrehen installiert werden! Laut der heute im Kabinett beschlossenen „Formulierungshilfe“ als Gesetzentwurf siehe: http://tinyurl.com/cesn5ed sollen bei den sog. „Geisteskranken“ laut dem „Inhalt des Gesetzes“ nur noch „Technische Anpassungen“ vorzunehmen sein: faschistoider kann die Bundesregierung ihren Zynismus nicht mehr ausdrücken – ein Gesetz der Fleischverordnung.

Berlin 16.11.2012: Vielleicht hat Justizministerin Sabine “Tarnkappenbomber” Leutheusser-Schnarrenberger der unangenehme Empfang durch protestierende Psychiatrie-Erfahrene am 15.11. bei der Justizministerkonferenz etwas zugesetzt, vielleicht war auch dem Rechtsausschuss des Bundestages das Verfahren doch zu offensichtlich fadenscheinig und angreifbar:
Jetzt wird von CDU und FDP mit Unterstützung der SPD ein schlagartiges “ordentliches“ Gesetzgebungsverfahren aufgefahren: Die „Formulierungshilfe“ des Pharma-Absatz-Föderungs-Gesetzes, siehe: http://tinyurl.com/cesn5ed wird in einen „Gesetzentwurf“ umetikettiert, der am 22.11. in erster Lesung ohne Aussprache als Protokollnotiz durch den Bundestag mit Verweisung an den bzw. die Ausschüsse genickt werden soll. Am 28.11. soll er genauso ohne Anhörung als Protokollnotiz durch den Rechtsausschuss genickt werden, um beim Plenum am 29.11. in 2. und 3. Lesung endgültig verabschiedet zu werden, siehe auch hier.

Grundrechtsverächtlicher geht´s nimmer:
Leutheusser-Schnarrenberger – ein Tarnkappenbomber!

Was geht da vor sich? Eine Erklärung:
Der ganze Hass kommt raus!
Zitat draus:
…Wie auf diese neue Situation reagiert wurde, das hat den Hass nun sichtbar gemacht, der hinter der Maske angeblichen “Hilfe”-Ansinnens versteckt wurde: Im Gefolge der Psychiatervereinigung DGPPN, verdrehen der Richterbund, die Diakonie, der Berufsbetreuerverband, die Bundesjustizministerin, die Landesjustizministerin von Bayern und ihr Kollege aus Baden-Württemberg, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und Grüne Abgeordnete im Bundestag und in Landtagen die durch die höchstrichterlichen Entscheidungen endlich geschaffene Rechtssicherheit in eine angebliche “Rechtsunsicherheit”. Mit dieser bösen Lüge versuchten sie eine Gesetzgebung in Gang zu setzen, die Zwang und Gewalt zur Körperverletzung in der Psychiatrie den Schein von Legalität verschaffen soll. ….mehr hier

Telepolis berichtete am 7.11.2012

Endlich Rechtssicherheit


Durch jeweils zwei Entscheidungen haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2011 und der Bundesgerichtshof (BGH) 2012 Rechtssicherheit geschaffen.

Das BVerfG hat 63 Jahre dazu gebraucht, um festzustellen, dass es noch nie eine grundgesetzkonforme Regelung der psychiatrischen Zwangsbehandlung gab. Das so lange nicht bemerkt zu haben, ist eine auch das Gericht selbst beschämende Feststellung, die gesichtswahrend verpackt werden musste. Deshalb hat das BVerfG die theoretische Erwägung in seinen Beschluss vom 23.3.2011 geschrieben, dass bei Einwilligungsunfähigen noch die Möglichkeit bestünde, dass der Gesetzgeber zur Wiederherstellung der Einwilligungsfähigkeit unter Erfüllung praktisch unerfüllbarer Voraussetzungen Zwangsbehandlung legalisieren könne.

Das hat es entschieden, weil es wusste, das so eine Regelung schon allein deshalb gar nicht mehr möglich ist, weil das Patientenverfügungsgesetz seit 1.9.2009 explizit für Einwilligungsunfähige aller Krankheiten in allen Stadien – also alle Betroffenen, sei es mit schriftlicher Patientenverfügung oder ohne – alles geregelt hat. Jeder Versuch nun doch noch eine Gruppe von Einwilligungsunfähigen auszusortieren, die vermeintlichen oder tatsächlich „Psychisch Kranken“, und mit irgendeiner Sondergesetzgebung Zwangsbehandlung zu legalisieren, wäre ein frontaler Angriff auf Wortlaut und Sinn des Patientenverfügungsgesetzes und den Gleichbehandlungsgrundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention.

Oder, um es charmanter für das Bundesverfassungsgericht zu sagen: Das BVerfG hat 2011 den Rechtsfortschritt umgesetzt, der sich im Patientenverfügungsgesetz 2009 endgültig niedergeschlagen hatte. Demzufolge kann seitdem nicht mehr unter dem Vorwand eines fremdbestimmten „Wohls“ des Betroffenen dessen Wille gebrochen werden. Dieser Rechtsfortschritt im Gesetz hat gleichzeitig dem BVerfG die Chance eröffnet, gesichtswahrend vorzutäuschen, es könnte doch noch eine Möglichkeit der Legalisierung von Zwangsbehandlung geben, bzw. es hätte früher diese Möglichkeit gegeben, um nicht offenbaren zu müssen, dass es sich 63 Jahre lang zu einem Menschen- und Grundrecht verletzendem Unrecht blind gestellt hatte.

Der BGH konnte dann die Entscheidung des BVerfG nur noch nachvollziehen, wenn er sich nicht – was undenkbar ist – gegen das übergeordnete BVerfG hätte stellen wollen. Auch wenn das dem BGH sehr schwer gefallen sein muss, weil er seine vorherige Rechtsprechung offensichtlich revidieren musste. Seit der Veröffentlichung dieser Entscheidung am 17.7.2012 ist endlich Rechtssicherheit geschaffen worden – die psychiatrische Zwangsbehandlung ist illegal.
Und so muss es auch bleiben.

Dieser Rechtsfortschritt hat allerdings z.B . die Psychiatervereinigung DGPPN und den Deutschen Richterbund veranlasst, die gewonnene Rechtssicherheit zu einer angeblichen „Rechtsunsicherheit“ umzudeklarieren und diese Täuschung als Vorwand für die Forderung zu benutzen, dass die Gesetzgeber in Bund und Land neue Gesetze machen müssten. Unsere Perspektive ist hingegen, das Ende psychiatrischer Zwangsbehandlung zu einem Einstieg zu einer gewaltfreien Psychiatrie gemäß Behindertenrechtskonvention weiter zu entwickeln.

Eine Erklärung des Werner-Fuss-Zentrums und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener

Die umfangreiche Dokumentation der Entscheidungen der obersten Gerichte, Stellungnahmen, Medienberichte, Gutachten, Denkschriften und Bilder weiter lesen hier…

Thomas Szasz ist am 8.9. überraschend verstorben.

Seine Tochter berichtete, dass dies die Folge eines Sturzes war. Er wurde 92 Jahre alt. Weiteres siehe hier…
Nachrufe und Kondolenzen: Link hier

Deutschland im Homogenisierungswahn

„Kulturzeit“/3SAT am 25.1.2011 zu Zwangspsychiatrisierungen und Entmündigungen durch gerichtlich erzwungene „Betreuung“.

Zum selben Thema: Interviews mit RA Thomas Saschenbrecker und Dr. Eckard Wähner („Mona Lisa“/ZDF vom 23.01.2011).

30 Jahre Irren-Offensive


Im Oktober 2010 feierte die Berliner Irren-Offensive ihr 30jähriges Jubiläum. Der Geburtstag wurde mit einer großen Party im Rauch-Haus in Berlin-Kreuzberg gefeiert. Das Buch “Irren-Offensive. 30 Jahre Kampf für die Unteilbarkeit der Menschenrechte” wurde vorgestellt und Professor Wolf-Dieter Narr erhielt den Freiheitspreis der Irren-Offensive. [morelink url=“https://www.zwangspsychiatrie.de/2010/10/30-jahre-irren-offensive/“]



Die Anfänge der Irren-Offensive

Klaus Dräger:
Es geht auch anders! – Psychiatrie überwinden Von der Antipsychiatrie-Bewegung der 70er und 80er Jahre