Wieder endet psychiatrische Verschleppung in HH tödlich

Ein 28 Jähriger lebt in Hamburg sehr zurückgezogen und abgeschottet in angeblich „behandlungsbedürftiger Selbstisolation“.
Auf so einen Vorwand, um jemanden zu entrechten, muss man erst mal kommen – das hat die Qualität der psychiatrischen Verleumdung „Gute Fassade“ (jemand wirkt normal), oder „vorgetäuschte Krankheitseinsicht“ und „symtomschwache autistische Psychose“ (wenn der Patient schweigt). Es gibt keine Hinweise auf Fremdaggression. Auch polizeilich ist der Mann bislang nicht bekannt geworden.

Aber er wurde entmündigt, hat einen sog. „Betreuer“ aufoktroyiert bekommen. Und der hat eine Zwangseinweisung bei Gericht beantragt. Die wurde bewilligt und dann wird einem in Hamburg ein spezielles Überfallkommando zur Verschleppung in ein psychiatrisches Gefängnis auf den Hals geschickt – folterartige Zwangsbehandlung droht unmittelbar! Das erinnert an Gestapo-Methoden.
Wie dieser Überfall am 24.9.2018 ausgegangen ist und der 28 Jährige sich in seiner eigenen Wohnung in Notwehr zu verteidigen suchte, ist hier nachzulesen.
Das ist nun schon das zweite mal innerhalb von 6 Wochen, dass in Hamburg eine psychiatrische Zwangsmaßnahme mit dem Tod eines der Beteiligten endete, siehe hier.
Kein Wunder, wenn in Hamburg die Zahl der psychiatrischen Verschleppungen von 3000 Fällen im Jahr 2005, auf 3500 im Jahr 2012 und 2017 sogar 4300 Fälle angestiegen ist.

Alle sollten ein Interesse daran haben, dass es nie zu solchen Kettenreaktionen kommen kann: durch eine vorher unterzeichnete PatVerfü!
a) Eine „Betreuung“ kann dadurch von vornherein verhindert werden.
b) Selbst wenn es schon zu einer „Betreuung“ gekommen sein sollte, eine PatVerfü unterzeichnen, so ist beiden gedient: der/die BetreuerIn hat Rechtssicherheit, dass er/sie nie zwangseinweisen lassen darf und die Betreuten haben die Sicherheit, dass ihnen so eine Verschleppung nie drohen kann (das wäre hoch-kriminelle Freiheitsberaubung!). Wer hingegen auch mit psychiatrischer Gewalt behandelt werden will, findet hier eine entsprechende Verfügung.
Das eine oder das andere sollte unbedingt unterzeichnet werden!
c) Auch der sozial psychiatrische Dienst bzw. das Bezirksamt kann sich nicht mehr schuldig machen, wenn er von vornherein eine PatVerfü anbietet und damit Rechtssicherheit schafft, so dass keine angeblich „behandlungsbedürftige Selbstisolation“ mehr mit irgendeiner Zwangsmethode geahndet wird, sondern ausschließlich nur noch einvernehmlich Hilfe angeboten wird.