Forensik: BVerfG weist untere, mittlere und Obergerichte zurecht
Am 16.8.2017 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung eines seit 21 Jahren! in der Forensik eingesperrten Menschen wieder einmal feststellen müssen, wie die unteren, mittleren und Obergerichte das Grundgesetz missachteten, hier nachzulesen.
Diese Entscheidung des BVerfG beweist einmal mehr, dass die Gerichte offenbar nur durch verbissenes Festhalten am Freiheitsversprechen des Grundgesetzes und konsequentes Weiterklagen zur Beachtung des Grundgesetzes gezwungen werden können.