Ich bin zwangseingewiesen
Zwei Formen der Zwangseinweisung müssen unterschieden werden:
1) die mit offenen oder latenten Drohungen erzwungene, nur scheinbar „freiwillige“ Einsperrung in einer geschlossenen Psychiatrie bzw. der entgegen eigenen Wunsch verlängerte Aufenthalt auf einer offenen Station mit der Drohung, dass sonst sofort auf die Geschlossene verlegt und eine Zwangseinweisung vorgenommen werden würde. In beiden Fällen ist das zwar eine strafbare Nötigung bzw. Freiheitsberaubung (wie eine Vergewaltigung durch die Drohung mit körperlicher Überlegenheit), aber kein Staatanwalt wird sich damit beschäftigen. Man wird ihn dazu auch kaum zwingen können, da die benötigten Zeugenaussagen bei dem Korpsgeist der TäterInnen kaum zu erbringen sein werden und sich die Anzeige damit auf die eigene Beschuldigung, eventuell unterstützt durch eine eidesstattliche Erklärung, reduzieren wird. Dazu kommt, dass Richter kaum bereit sind, einem von den TäterInnen zum Geisteskranken Erklärten glauben zu schenken. Wenn man sich gegen diese Form der Zwangseinweisung wehren will, muss man vorhandene Spielräume konsequent nutzen:
1a) auf einer offenen Station die Drohung einfach stillschweigend ignorieren und abhauen – ein Freund oder Bekannter kann danach mit einer Vollmacht von Ihnen Ihre Sachen abholen. Gut klingt als Erklärung in der Vollmacht für Ihren kurzfristigen Abbruch: Spontanheilung. Am allerbesten ist es, wenn Sie sich dann für zwei bis drei Wochen aus dem Staub machen, denn zuhause wird Ihnen möglicherweise der Sozial-psychiatrische Dienst einen Besuch abstatten wollen. Deshalb sind Sie in großer Gefahr, vom Sozial-psychiatrischen Dienst (SpD) sogar mit der Polizei aufgesucht und zwangseingewiesen zu werden. Ein Wechsel des Bundeslandes sollte jede weitere Gefahr vorläufig bannen. Zumindest sollte eine Kette an der Wohnungstür angebracht und mit Bekannten ein Klingel-Morse-Code für die Haustür abgemacht werden, damit diese sich von anderen, unerwünschten Besuchern unterscheiden. Niemand Unbekannten auch nur antworten, dass man überhaupt zuhause ist. So ohne Weiteres sollte die Wohnung eigentlich nicht aufgebrochen werden. Bevor das aber von der vom SpD herbeigerufenen Polizei oder Feuerwehr durch die geschlossene Tür angedroht werden sollte, die Tür mit vorgelegter Kette nur einen Spalt öffnen. Ohne sich am Spalt zu zeigen, erklärt man, dass man allein und z.B. nur Gast in der Wohnung sei und fragt, ob es denn einen Hausdurchsuchungsbefehl gäbe. Den gibt es nie und deshalb ist dann auch Schluss mit den Nachstellungen, weil sich die Polizei oder Feuerwehr kaum noch „Gefahr im Verzug“ aus den Fingern saugen kann.
1b) auf einer offenen Station auf jede Drohung mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Drohung reagieren. Wenn die Ihnen gegeben werden sollte, mit diesem Beweisstück einer nötigenden Erpressung abhauen. Sie können dann später eine Strafanzeige machen. Wenn Ihnen die schriftliche Bestätigung der Drohung verweigert werden sollte, sofort selber eine wortwörtliche, schriftliche Version der Drohung aufsetzen und zur Unterschrift den Tätern vorlegen. Wenn wiederum die Unterschrift verweigert werden sollte, handelt es sich bei den Drohenden um verlogene Erpresser, denen nur jedes Misstrauen entgegengebracht werden kann und man sollte schnellstens das Weite suchen. Ein Freund oder Bekannter kann danach mit einer Vollmacht von Ihnen Ihre Sachen abholen. Am allerbesten ist es, wenn Sie sich dann für zwei bis drei Wochen aus dem Staub machen, denn zuhause wird Ihnen möglicherweise der Sozial-psychiatrische Dienst einen Besuch abstatten wollen. Deshalb sind Sie in großer Gefahr, vom Sozial-psychiatrischen Dienst (SpD) sogar mit der Polizei aufgesucht und zwangseingewiesen zu werden. Ein Wechsel des Bundeslandes sollte jede weitere Gefahr vorläufig bannen. Zumindest sollte eine Kette an der Wohnungstür angebracht und mit Bekannten ein Klingel-Morse-Code für die Haustür abgemacht werden, damit diese sich von anderen, unerwünschten Besuchern unterscheiden. Niemand Unbekannten auch nur antworten, dass man überhaupt zuhause ist. So ohne Weiteres sollte die Wohnung eigentlich nicht aufgebrochen werden. Bevor das aber von der vom SpD herbeigerufenen Polizei oder Feuerwehr durch die geschlossene Tür angedroht werden sollte, die Tür mit vorgelegter Kette nur einen Spalt öffnen. Ohne sich am Spalt zu zeigen, erklärt man, dass man allein und z.B. nur Gast in der Wohnung sei und fragt, ob es denn einen Hausdurchsuchungsbefehl gäbe. Den gibt es nie und deshalb ist dann auch Schluss mit den Nachstellungen, weil sich die Polizei oder Feuerwehr kaum noch „Gefahr im Verzug“ aus den Fingern saugen kann.
1c) auf einer geschlossenen Station muss man vorsichtig vorgehen, wenn man noch schnell freikommen will: Telefonischen Kontakt (darauf haben Sie ein Recht) mit anti-psychiatrischen Helfern, Ihrem Rechtsanwalt oder einer Vertrauensperson, die sich Ihnen gegenüber schon einmal antipsychiatrisch geäußert hat, aufnehmen – versuchen Sie es im Notfall über die nächste Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe, möglicherweise hilft Ihnen sogar das Pflegepersonal mit einer Kontaktadresse der Selbsthilfegruppe oder amnesty international weiter.
Ganz wichtig: versuchen Sie sich in dieser Situation so verschlossen und „normal“ zu geben wie nur irgend möglich, verraten Sie unter gar keinen Umständen dem Klinikpersonal irgendwelche Sensationen, die Sie erlebt haben. Sehen Sie Ihren „Arzt“ als den Verhörspezialisten der Staatsanwaltschaft an, der jede nur irgendwie passende Äußerung von Ihnen gegen Sie verwenden wird, um damit seine Denunziation, Sie seien krank und gehören dafür eingesperrt, zu untermauern! Sie haben definitiv ein absolutes Schweigerecht, nutzen Sie es und äußern Sie sich ausschließlich so: „Ich sage nur was über meinen Anwalt“. (Siehe mehr: Ich wurde zwangsdiagnostiziert)
Worauf Sie bestehen müssen: als freiwillige PatientIn haben Sie unweigerlich das Recht, keine Psychopharmaka verabreicht zu bekommen, wenn Sie das nicht wollen.
Wenn Sie also genötigt werden (was strafbar ist), dass eine Zwangseinweisung vorgenommen würde, wenn Sie auf Ihrem Recht bestehen, verhandeln Sie so: sie sollen Ihnen diese Erpressung schriftlich geben. Wenn Sie die Erpressung schriftlich in Händen haben, würden Sie als Kompromiss akzeptieren, dass Sie als Medikation Pillen bekommen. Die können Sie versuchen, im Mund zu verstecken und im nächsten Klo wieder ausspucken. In der Regel werden Psychiater den Teufel tun, die Erpressung zu dokumentieren.
Merke: Sie müssen gerichtlich untergebracht worden sein, um eventuell mit einem Anschein von Legalität zwangsbehandelt werden zu können.
Eines müssen Sie wissen: tatsächlich hat die Klinik in der Geschlossenen immer die Macht (egal wie illegal Ihnen das vorkommen mag) Sie durch Anbinden ans Bett zu fesseln und zwangsweise zu spritzen, auch wenn man das als Folter empfindet. Die Gurte am Bett sind eine unmenschliche Bedrohung; Macht korrumpiert und absolute Macht korrumpiert absolut: Psychiater kennen sogar so absurde „Diagnosen“ wie „gute Fassade“ – Sie wirken nur normal, aber sie meinen wissen zu können, dass Sie `gefährlich´ verrückt sind. Mit solchen Methoden kann jede Misshandlung gerechtfertigt werden.
Versuchen Sie so schnell wie möglich, irgendeine/n Vertraute/n als Zeugin zum Besuch bei sich auf der Geschlossenen zu bewegen. Sobald diese Zeugin anwesend ist, nutzen Sie Ihr Recht und bestehen Sie unbedingt auf einen Spaziergang mit Ihrem Besuch! Da Sie freiwilliger Patient sind und Ihr/e Vertraute/r Zeugin ist, kann kaum mehr willkürlich behauptet werden, Sie wären jetzt auf einmal gefährlich, denn Sie sind es vor dieser Zeugin offensichtlich nicht, also müssen Sie die Station zu einem Spaziergang verlassen können, alles Andere wäre strafbare Freiheitsberaubung durch die Klinik.
Draußen vor der Tür erzählen Sie Ihrer Vertrauten, dass bei Ihnen eine Spontanheilung eingetreten sei und Sie gehen sofort raus aus dem Klinikgelände und flüchten zu wirklich guten Freunden, eventuell sogar in ein Hotel. Dann auf legale Weise Geld besorgen (noch nie hatten Sie es dringender nötig als jetzt). Am allerbesten ist es, wenn Sie sich dann für zwei bis drei Wochen aus dem Staub machen, zuhause wird Ihnen wahrscheinlich der Sozial-psychiatrische Dienst einen Besuch abstatten wollen. Deshalb sind Sie in großer Gefahr, vom Sozial-psychiatrischen Dienst (SpD) sogar mit der Polizei aufgesucht und zwangseingewiesen zu werden. Ein Wechsel des Bundeslandes sollte jede weitere Gefahr vorläufig bannen. Zumindest sollte eine Kette an der Wohnungstür angebracht und mit Bekannten ein Klingel-Morse-Code für die Haustür abgemacht werden, damit diese sich von anderen, unerwünschten Besuchern unterscheiden. Niemand Unbekannten auch nur antworten, dass man überhaupt zuhause ist. So ohne Weiteres sollte die Wohnung eigentlich nicht aufgebrochen werden. Bevor das aber von der vom SpD herbeigerufenen Polizei oder Feuerwehr durch die geschlossene Tür angedroht werden sollte, die Tür mit vorgelegter Kette nur einen Spalt öffnen. Ohne sich am Spalt zu zeigen, erklärt man, dass man allein und z.B. nur Gast in der Wohnung sei und fragt, ob es denn einen Hausdurchsuchungsbefehl gäbe. Den gibt es nie und deshalb ist dann auch Schluss mit den Nachstellungen, weil sich die Polizei oder Feuerwehr kaum noch „Gefahr im Verzug“ aus den Fingern saugen kann.
1d) Falls die ÄrztInnen auf einer Geschlossenen trotz Befolgung dieser Empfehlungen versuchen sollten, Sie gerichtlich zwangseinzuweisen und Sie davon Wind bekommen, versuchen Sie noch vor der richterlichen Anhörung (normalerweise innerhalb von 48 Stunden nach der Gefangennahme in der Geschlossenen) bei einer günstigen Gelegenheit zu flüchten: z.B. wenn die Stationstür mal geöffnet wird, entschlossen sich rausdrängen und die Füße unter den Arm nehmen und wegrennen, außerhalb der Klinik kann Sie nur die Polizei noch zu was zwingen, keine Pflegerschläger mehr. Oder der Zaun im geschlossenen Hof ist an einer Stelle schlecht zu übersehen, da können Sie vielleicht drübersteigen und das Weite suchen.
Eine Flucht vor der Anhörung ist deshalb so ratsam, weil der Rechtsgrundsatz gilt: keine rechtliche Verfügung (wie eine Zwangseinweisung) ohne rechtliches Gehör des Betroffenen.
Damit ist nach Ihrer erfolgreichen Flucht das ganze Verfahren hinfällig und da es keinen Haftbefehl gibt, kann Sie die Polizei wiederum nur festnehmen, wenn Sie bei der Polizei einen fremd- oder eigengefährlichen Eindruck erwecken. Am allerbesten ist es, wenn Sie sich dann für zwei bis drei Wochen aus dem Staub machen, zuhause wird Ihnen höchstwahrscheinlich der Sozial-psychiatrische Dienst einen Besuch abstatten wollen. Deshalb sind Sie in großer Gefahr, vom Sozial-psychiatrischen Dienst (SpD) sogar mit der Polizei aufgesucht und zwangseingewiesen zu werden. Ein Wechsel des Bundeslandes sollte jede weitere Gefahr vorläufig bannen. Zumindest sollte eine Kette an der Wohnungstür angebracht und mit Bekannten ein Klingel-Morse-Code für die Haustür abgemacht werden, damit diese sich von anderen, unerwünschten Besuchern unterscheiden. Niemand Unbekannten auch nur antworten, dass man überhaupt zuhause ist. So ohne Weiteres sollte die Wohnung eigentlich nicht aufgebrochen werden. Bevor das aber von der vom SpD herbeigerufenen Polizei oder Feuerwehr durch die geschlossene Tür angedroht werden sollte, die Tür mit vorgelegter Kette nur einen Spalt öffnen. Ohne sich am Spalt zu zeigen, erklärt man, dass man allein und z.B. nur Gast in der Wohnung sei und fragt, ob es denn einen Hausdurchsuchungsbefehl gäbe. Den gibt es nie und deshalb ist dann auch Schluss mit den Nachstellungen, weil sich die Polizei oder Feuerwehr kaum noch „Gefahr im Verzug“ aus den Fingern saugen kann.
1e) Ein besonders mieser Trick der TäterInnen ist es manchmal, in der Geschlossenen einzusperren (Täter-Schutzbehauptung: es wäre eine „halboffene“ Station), mit Zwangsbehandlung zu drohen und trotzdem per Behauptung zu unterstellen, man sei freiwillig da. Daraufhin nehmen in dieser ohnmächtigen Position die meisten Opfer die Pillen, um keine weiteren gewaltsamen Misshandlungen erleiden zu müssen. Die tatsächlichen Verhältnisse klären sich aber in dem Moment, wenn Sie erklären: „ja, ich bin krankheitseinsichtig und nehme die Pillen auch gerne, aber ausschließlich auf einer (tatsächlich) offenen Station.“
Merke: Sie müssen richterlich zwangseingewiesen worden sein, um eventuell mit einem Anschein von Legalität zwangsbehandelt werden zu können.
Höchstwahrscheinlich geht es dann weiter, wie in 1d) beschrieben.
2) Von den vorigen Formen der Zwangseinweisung verschieden ist das, was nach 1d) passiert, wenn ein Richter eine Zwangseinweisung abgesegnet hat. Die richterliche Anhörung ist zwar vorgeschrieben, aber eine reine Farce: Verdict first – Trial after (Zitat aus Alice im Wunderland: erst das Urteil, dann der Prozess). Auch wenn Sie sehr wenig Geld haben und z.B. nur von Sozialhilfe leben, müssen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens bei der richterlichen Anhörung dabei haben, falls es Ihnen nicht gelungen sein sollte, vorher zu fliehen (Ob es ein Anwalt Ihres Vertrauens ist, werden Sie danach wissen). Falls es Ihnen trotz all dieser Empfehlungen nicht gelungen ist, Ihren Anwalt zu mobilisieren, verweigern Sie in der Anhörung jegliche Aussage, sei es zur Person oder zu irgendwelchen Vorwürfen oder Behauptungen über Sie. Wiederholen Sie stereotyp: „Irgendeine Äußerung mache ich ausschließlich in Anwesenheit und nach Rücksprache mit meinem Anwalt; ohne meinen Rechtsanwalt ist das Verfahren Rechtsbeugung“. Bestehen Sie absolut dogmatisch auf einer Protokollierung dieses einen Satzes; falls der Richter Sie dann, ohne dass Sie sich geäußert haben, zwangseinweist, können Sie ihm danach u.U. Probleme machen. (Allerdings muss das Verfahren eventuell bis nach Karlsruhe getrieben werden.)
Nach einer solchen legalisierten Zwangseinweisung gibt es zwei völlig verschiedene Strategien. Man sollte sich gut überlegen, welche man wählt, dann aber absolut konsequent bleiben.
2a) die harte Tour:
Flucht irgendwie und dann Leben in der Illegalität, bis der richterliche Beschluss aufgehoben ist.
Hilfreich ist es, einen Anwalt einzuschalten, der weiter die Forderung auf Aufhebung des richterlichen Beschlusses mit den Ärzten und dem Richter rechtswirksam verhandeln kann, aber durch seine Schweigepflicht keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Aufenthaltsort zulässt. Weil man den Aufenthaltsort nicht preisgeben kann, kann nur dem Anwalt der Aufhebungsbeschluss überhaupt zugestellt werden, wenn man Niemanden hat, der für einen die Post in Empfang nehmen und öffnen kann. Bei der Planung einer Flucht muss man berücksichtigen, dass man bis zur Aufhebung des richterlichen Beschlusses keinerlei staatlichen Fürsorgemittel in Anspruch nehmen kann, da die entsprechenden Stellen (Sozialamt etc.) mit der Polizei zusammenarbeiten, so dass man ganz leicht festgenommen werden kann. Um sich vor Erpressungen vermeintlicher Helfer zu schützen, empfiehlt sich die konsequente Verwendung eines Pseudonyms während der Zeit der Verfolgung. Die eigene Wohnung bzw. Meldeadresse zu betreten, sollte in dieser Zeit Tabu sein. Wenn man einen Ausweis hat, ist ein Urlaub im EU Ausland (ohne Passkontrolle, also nicht fliegen!) das Beste, was man machen kann. Für die kostenlose Vermittlung von vielen Mitfahrgelegenheiten hier klicken. Vom Ausland aus kann man sich auch gefahrlos wieder bei Angehörigen melden, die leider all zu oft mit der Psychiatrie zusammenarbeiten. Ein Anruf sollte Angehörigen berechtigte Sorgen nehmen und sie beruhigen. Aber ob man ihnen den genauen Aufenthaltsort mitteilt, das sollte man sich dreimal überlegen.
Wer sich nicht ins Ausland verdrücken kann, findet übrigens im Obdachlosenmilieu gute Tipps für kostenlose Suppenküchen und Notunterkünfte. Frauen können eventuell auch mit einer dramatischen Geschichte anonym Obdach in einem Frauenhaus suchen. Ein besonderes Problem kann sein, an Pillen zu kommen: Da man vor der Flucht eventuell schon mit psychiatrischen Drogen „angefixt“ wurde, kann es dringend zu empfehlen sein, diese nicht abrupt, sondern nur peu à peu abzusetzen. Für eine anonyme und kostenlose ärztliche Versorgung mit Pillen muss man sich dann an Obdachlosenärzte wenden.
2b) die softe Tour:
So tun, als würde man den Unsinn von einer angeblichen „psychischen Krankheit“ glauben und wäre ganz „krankheitseinsichtig“ – Pillen immer begierig nehmen, so dass kein Verdacht aufkommt, wenn man sie nur im Mund versteckt und gleich wieder im Klo versenkt – bei verordneten Drogen in flüssiger Form einen Hustenanfall bekommen, wegen dem einem alles wieder aus dem Gesicht fällt, was einem gegeben wurde und damit eine Umstellung auf Pillen erzwingen, die im Mund versteckt im Klo versenkt werden können.
Das einzige Ziel dieser Täuschungsmaßnahmen ist, dass man so schnell wie möglich auf eine offene Station verlegt wird. Nach einer Nacht auf der Offenen am folgenden Tag einfach die Sachen packen und gehen, denn durch eine solche Beendigung der Einsperrung ist auch die richterliche Unterbringung beendet, denn die Ärzte haben ja durch die Verlegung auf eine offene Station dokumentiert, dass sie eine Unterbringung/Einsperrung nicht mehr für erforderlich halten. Beim Gehen den Kontakt mit dem Arzt vermeiden, stattdessen sich beim Pflegepersonal einfach kurz abmelden. Man kann z.B. sagen, man sei eigentlich Journalist und der Aufenthalt sei Teil einer Wiederholung das Rosenhan Experimentes – es sei noch genauso wie damals 1973 bei diesem berühmten Versuch in den USA.
Günstig wären anschließend 3 Wochen Erholungsurlaub, aber wenn man sich den nicht leisten kann, dann sollte zumindest eine Kette an der Wohnungstür angebracht werden. Für die nächsten drei Wochen sollte mit Bekannten ein Klingel-Morse-Code für die Haustür abgemacht werden, damit diese sich von anderen, unerwünschten Besuchern unterscheiden. Niemand Unbekanntem auch nur antworten, dass man überhaupt zuhause ist. So ohne Weiteres sollte die Wohnung eigentlich nicht aufgebrochen werden. Bevor das aber von der eventuell vom SpD herbeigerufenen Polizei oder Feuerwehr durch die geschlossene Tür angedroht werden sollte, die Tür mit vorgelegter Kette nur einen Spalt öffnen. Ohne sich am Spalt zu zeigen, erklärt man, dass man allein und z.B. nur Gast in der Wohnung sei und fragt, ob es denn einen Hausdurchsuchungsbefehl gäbe. Den gibt es nie und deshalb ist dann auch Schluss mit den Nachstellungen, weil sich die Polizei oder Feuerwehr kaum noch „Gefahr im Verzug“ aus den Fingern saugen kann.
(Diese Empfehlungen wurden zusammen mit unseren VertrauensanwältInnen entwickelt)