Ethikrat = Ekelrat
Ein abgekartetes Spiel
„Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme [nur!] zu den Fragen, welche Formen von psychiatrischem Zwang identifizierbar sind“, Zitat aus dessen Einladung zur einer öffentlichen Anhörung am 23. Februar. Obwohl er an anderer Stelle noch behauptet, dass diese Zwangsmaßnahmen angeblich, Zitat „rechtfertigungspflichtig“ seien, spart der Deutsche Ethikrat (DE) das Thema einer Rechtfertigung für diese Foltermaßnahmen aus. Unterstellt werden kann, dass alle DE Mitglieder wissen, dass Folter nie und unter keinen Umständen zu rechtfertigen ist, das Folterverbot Teil von Jus cogens, also unverhandelbar ist. So dürften diese „Ethik“räte auch wissen, dass sowohl die bundesweiten Organisationen der Betroffenen (BPE und die-BPE)*, wie der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Juan Mendez* und der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen** psychiatrische Zwangsbehandlung als Folter qualifiziert haben. Aber da diese „Ethik“räte je zur Hälfte auf Vorschlag des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung zu solchen geworden sind, sind deren vermeintliche Unabhängigkeit und deren angeblich ergebnisoffenen Stellungnahmen nur Heuchelei, sie sind herrschaftskonform, ein Organ der Regierenden, um Legitimation bei der getäuschten Öffentlichkeit zu heischen.
Besonders deutlich wird das nun an diesem abgekarteten Spiel:
Der neue Gesetzentwurf „zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen..“ wurde am 25.1.2017 von der Bundesregierung beschlossen und am 27.1 in den Bundesrat eingebracht (Drs 66/17 bes.eilbed.). Er sieht sogar die Securitate-Methoden des Verschleppens von Zuhause und die schrankenlose ärztliche Folter inkl. erzwungener Amputationen von Entmündigten vor, die irreführend als „Betreute“ bezeichnet werden. Entsprechend werden diese noch in diesem Jahr bei jedem stationären Aufenthalt in irgendeiner Station irgendeines Krankenhauses mit gesetzlich geregeltem und gerichtlich genehmigtem Zwang z.B. an allen 4 Extremitäten gefesselt, auf eine Trage geschnallt in einen Operationssaal überführt werden können, dort – gegen den Willen – narkotisiert werden, und verstümmelt, z.B. mit abgeschnittener Brust, aufwachen. Zur weiteren Diagnostik wird mit Zwang eine Knochenmarkspunktion durchgeführt und die Brust zusätzlich zwangsweise bestrahlt werden können. Aufgrund des konkreten Beispiels von einem Fall einer entmündigten Person, bei der zur Behandlung wider Willen all diese angeführten Foltermethoden 2015 noch nicht angewendet werden konnten (Amtsgericht Stuttgart 3 XVII 29/15), wird medizinische Zwangsbehandlung nun in dieser allgemeinen Form gesetzlich normiert werden.
Am 25.1. von der Bundesregierung beschlossen, wurde der Gesetzentwurf noch am selben Tag im Plenum des Bundestages besprochen (Video davon hier, als Plenarprotokoll 18/214 hier). Er wurde am 27.1. in den Bundesrat eingebracht. Jetzt ist es also nur noch eine Frage von Stunden, bis er auch in Bundestag und Bundesrat verabschiedet sein wird. Nachdem alles beschlossene Sache ist, will nun auf einmal der DE die durch diesen Gesetzentwurf normativ gesetzten Fakten mit legitimatorischem Geschwalle begleiten. Der DE stellt den psychiatrischen Zwang dabei nicht in Frage, sondern hat ihn als Paradigma akzeptiert, er soll nur noch „identifizierbar“ werden. Typisch Propaganda wird der regelmäßige Gewaltgebrauch rhetorisch als angebliche „Ultima Ratio“ verbrämt werden, um damit zur Tagesordnung überzugehen, dass diese angeblich „Ultima Ratio“ Handlungen aber trotzdem – logisch paradox – in ein Gesetz gegossen werden können. Dabei kann Folter auch nicht als „Ultimo Ratio“, gerechtfertigt, also auch nicht gesetzlich normieren werden. „Ultima Ratio“ Handlungen müssen mit den allgemeinen Gesetzen gerechtfertigt werden. Entsprechend hat das BVerfG anlässlich des Versuchs, ein „Ultima Ratio“-Gesetz für einen Flugzeugabschuss zu normieren, dieses kassiert.
Statt dass der DE (konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention) die bedingungslos gewaltfreie Psychiatrie durch die Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze avisiert, wird in der Einladung lediglich der „Veränderungsbedarf für die [unverändert fortgesetzte Gewalt-]Praxis und deren gesetzliche Regulierung“ benannt. Also geht es nur darum, wie die Gesetzgebung des Foltergesetzes weiter verfeinert werden könnte, das ja sowieso gerade beschlossen wurde.***
So bewegt sich der DE als legitimatorischer Steigbügelhalter der psychiatrischen Gewalt auf der Schleimspur einer verlogenen Regierung****:
Ethikrat = Ekelrat
Wer sich also an der Anhörung am 23.2. beteiligt, beteiligt sich an der legitimatorischen Einsegnung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen, auch wenn er/sie das gar nicht beabsichtigen sollte. Wir rufen dazu auf, dieses abgekartete Spiel zu boykottieren bzw. mit uns ab 8.45 Uhr vor der dem dbb-Forum, Friedrichstr. 169 (U-Bahnhof: Französiche Str.)dagegen zu demonstrieren.
Hier der Beweis: Warum Einwilligungsunfähigkeit kein Kriterium zur Rechtfertigung von psychiatrischer Zwangsbehandlung sein kann. Das BVerfG hat sich trotz dessen Kenntnis entschieden, diesen Beweis zu ignorieren. Das demonstriert, dass es seine Entscheidungen postfaktisch trifft, wenn damit in der BRD das Folterverbot negiert werden kann.
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* siehe die Zitate und Links in: www.folter-abschaffen.de
** Zitat aus den abschließenden Bemerkungen vom 17.4.2015:
„33. Der UN-BRK-Fachausschuss ist zutiefst besorgt, dass der Vertragsstaat die Verwendung von physischen und chemischen Fesseln, Einzelhaft und andere schädliche Praktiken nicht als Folter anerkennt.“
*** Aussagen von Minister Maas im Bundestag am 25.1.2017:
„Die Konsequenz – sie ist paradox – lautet: Entweder wird die Freiheit oder die Gesundheit geschützt.“
Obwohl sie kein Gegensatz sind, sondern unterschiedliche Werte wird die Freiheit zugunsten eines Ärzteregimes geopfert. Mit staatlicher „Schutzpflicht“ könne das Recht auf Krankheit einfach negiert und Gewalt ausgeübt werden.
Und sehr verräterisch: „Entweder durch den Verlauf einer Krankheit oder durch die Krankheit als solche und ihren bekannten Verlauf ergeben sich Hinweise darauf, dass eine Patientenverfügung irgendwann nötig sein kann, weil der Patient aufgrund des Krankheitsverlaufes möglicherweise irgendwann keinen eigenen Willen mehr bilden können wird.“
Wenn der Patient nicht gehorsam das von Ärzten Verlangte tut, wird einfach behauptet, er habe auf einmal keinen Willen mehr. Dabei ist eine Zwangsbehandlung logischerweise eine GEGEN den selbstverständlich vorhandenen Willen der Person, der legalisierte Gewalt angetan werden soll. So führt die Bundesregierung die Öffentlichkeit und den Bundestag in die Irre.
**** Die Märchen einer verlogenen Bundesregierung mit denen sie beim Fachausschuss für die Rechte von Behinderten geheuchelt und getäuscht hat, siehe Video mit unseren Untertiteln.