Kritik am Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte

DIRGAm 7. Dezember 2016 stellte das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) seinen ersten Bericht zur „Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland“ vor. Das vorgegebene Ziel für das durch ein Gesetz zu diesem Bericht verpflichtete Institut ist, sowohl die Öffentlichkeit, als auch den Deutschen Bundestag über die Menschenrechtslage und deren Entwicklung in Deutschland zu informieren.

Der Bericht ist völlig mangelhaft. In dem Bericht wird sogar die Kritik des UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterschlagen, der im Berichtsjahr in seinen abschließenden Bemerkungen über Deutschland „tief besorgt darüber“ war, „dass der Vertragsstaat (die BRD) die Verwendung körperlicher und chemischer Freiheitseinschränkungen, die Absonderung und andere schädliche Praktiken nicht als Folterhandlungen anerkennt.“
Wer unterschlägt, dass psychiatrische Zwangsbehandlung in Deutschland in der UN als Folter bezeichnet wurde, um damit die Lügenmärchen der Bundesregierung zu decken (siehe hier), macht sich – zumindest teilweise – zu einem Institut für Regierungsgefälligkeiten. Entsprechend harsch fällt die Kritik der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener in einem offenen Brief an dessen Direktorin, Frau Prof. Rudolf aus.
Er ist inzwischen hier veröffentlicht.
Wir empfehlen sehr dessen Lektüre.