PatVerfü notariell beurkunden
====================================================
Hinweis für alle, die eine PatVerfü haben, oder beabsichtigen, eine zu unterzeichnen
====================================================
Eine PatVerfü® ist unserer Meinung nach das Mittel der Wahl, um sich gegen die Zwangspsychiatrie abzusichern.
Um uns nach der übergeschnappten Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu verschanzen und dafür die Rechtssicherheit der PatVerfü weiter zu erhöhen, empfehlen wir eine notarielle Beurkundung der PatVerfü (siehe auch Hinweis hier: Bundesverfassungsgericht bestärkt die PatVerfü).
Um die Suche nach einem Notar zu erleichtern, hat die-BPE in verschiedenen Bundesländern bei Notaren angefragt, ob sie prinzipiell bereit sind, eine Patientenverfügung vom Typ PatVerfü zu beurkunden (nicht nur eine Unterschriftbeglaubigung!).
Von einigen Notaren wurde die mündliche Auskunft gegeben, dass sie prinzipiell immer beurkunden würden, wenn darauf bestanden würde, den Text der PatVerfü als Grundlage der Beurkundung zu verwenden, weil sie dazu verpflichtet seien. Wenn jemand darauf bestünde, seien sie sozusagen prinzipiell „gezwungen“, auch eine PatVerfü zu beurkunden. Es kann also bei jedem/r NotarIn versucht werden, ob er/sie sich so verpflichtet fühlt.
Dazu Notare in der Nähe finden – siehe Notarsuche hier.
Dazu Notare in der Nähe finden – siehe Notarsuche hier.
Für diejenigen, die sich nicht auf eine solche angebliche oder tatsächliche Verpflichtung verlassen wollen, haben wir eine Liste von Notaren zusammengestellt, die bei den Nachfragen die Auskunft gegeben haben, prinzipiell bereit zu sein, eine Patientenverfügung vom Typ PatVerfü zu beurkunden (nicht nur eine Unterschriftbeglaubigung!):
Dazu bitte dieses Link zu dem Bericht über die Umfrage bei Notaren anklicken:
https://iaapa4.wixsite.com/notary (Diese Liste soll weiter aktualisiert werden!)
Davon unabhängig empfehlen wir dringend, zeitnah zur Unterschrift sich ein ärztliches Attest über Geschäftsfähigkeit zu besorgen, siehe Erklärung im Handbuch.