Ein ungeheuerlicher Gesetzentwurf

mini_rAm 27.7.2016 hat das Bundesverfassungsgericht einen ungeheuerlichen Beschuss gefasst. Wir haben ihn mit dieser Meldung bekannt gemacht und kommentiert:  Das Bundesverfassungsgericht ist übergeschnappt
Nun hat das Bundesjustizministerium rechtzeitig zu den Weihnachtsferien einen Gesetzentwurf gemacht, den es u.a. der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener in der Nacht von 14. auf 15.12. zugestellt hat. Frist für eine Stellungnahme: 3. Januar 2017 und am 25.1. soll der Entwurf über den Kabinettstisch geruscht, praktisch schon Gesetz geworden sein.
Der Entwurf kann hier runtergeladen werden, das Anschreiben dazu hier.

Nach diesem Entwurf soll der schärfste Eingriff in die Grundrechte vor der Todesstrafe, die erzwungene Körperverletzung, nun im Handumdrehen per Gesetz (und unter Richtervorbehalt) für alle in einem Krankenhaus „Gelandeten“ ermöglicht werden und alle dort ärztliche Zwangsmaßnahmen zu erdulden haben! Wir wissen, dass in Null komma Nix ein gutachtender Psychiater am Krankenbett steht und Sekunden danach der Richter den Berufsbetreuer bestellt hat, damit der den von Ärzten erwünschten Zwangsmethoden zustimmt und der Richter die Folter dann angeblich „rechtsstaatlich“ einsegnet (Sich ärztlichen Heilsversprechen zu widersetzen ist genauso „schizophren“, wie wenn damals im Ostblock jemand nicht an die Segnungen des Sozialismus glauben wollte – alles „pathologisch“ und für zwangsheilungsbedürftig erklärt).

Wir haben – wahrscheinlich als einzige – umgehend am 16.12. geantwortet. Diese Anwort ist inzwischen hier als pdf veröffentlicht: https://www.zwangspsychiatrie.de/wp-content/uploads/2016/12/Stellungnahme_zur_Zwangsbehandlung.pdf
Wir bitten dringend, sich anhand dieser Antwort einen Eindruck von der vorgesehen gesetzlichen Regelung zu verschaffen. Die Frau, um die es in der Entscheidung des BVerfG ging, wäre mit gesetzlich geregeltem und gerichtlich genehmigtem Zwang, also an allen 4 Extremitäten gefesselt, auf eine Trage geschnallt in einen Operationssaal überführt worden, dort gegen ihren Willen, narkotisiert worden, und verstümmelt, mit abgeschnittener Brust aufgewacht. Zur weiteren Diagnostik wäre weiterhin mit Zwang eine Knochenmarkspunktion durchgeführt worden und die Brust zwangsweise bestrahlt worden.