Maximale Rechtsunsicherheit geschaffen – Prozesswelle läuft an
Die Foltergesetz-Macher in Berlin
Die Große Koalition (GroKo) wird trotz Warnhinweisen die erzwungene Erduldung einer Körperverletzung, die psychiatrische Folter, per Gesetz in Berlin möglich machen. Sie tut dies, obwohl den GroKo-Parteien bekannt ist, dass der UN-Sonderberichtserstatter über Folter, Juan E. Méndez, psychiatrische Zwangsbehandlung als Folter bzw. grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung bezeichnet und darauf hingewiesen hat, dass es keine entsprechende Gesetzgebung mehr geben darf, bzw. diese abgeschafft werden muss.*
Auch der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist, Zitat aus dem Artikel 33 des ersten Staatenberichts dieses Ausschusses über Deutschland vom 17.4.2015,** „tief besorgt darüber, dass der Vertragsstaat [Deutschland] die Verwendung körperlicher und chemischer Freiheitseinschränkungen, die Absonderung und andere schädliche Praktiken nicht als Folterhandlungen anerkennt.”
* Seite 5 der Rede von Juan E Méndez: „States should impose an absolute ban on all forced and non-consensual medical interventions against persons with disabilities, including the non-consensual administration of psychosurgery, electroshock and mind-altering drugs, for both long- and short- term application. The obligation to end forced psychiatric interventions based on grounds of disability is of immediate application and scarce financial resources cannot justify postponement of its implementation.“
** http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands_ENTWURF.pdf
[Bitte das bereits in hoher Auflage gedruckte Flugblatt_Die_Foltergesetz-Macher bei uns abholen und weiter verteilen.]
Wir rufen dazu auf, jede angedrohte Zwangsbehandlung in der Psychiatrie immer gerichtlich anzufechten, dazu nie einen Verfahrenspfleger zu akzeptieren, der nicht von uns empfohlen wird, und immer durch alle Instanzen inkl. dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weiter zu klagen, falls ein Amtsgereicht nicht schon als erste Instanz der Beschwerde statt gibt und die angedrohte Zwangsbehandlung untersagt.
Wir werden einen Rechtshilfefond gründen, so dass keine Klage in Berlin an mangelnden Zahlungsfähigkeit eines Betroffenen scheitert.
Das neue Gesetz wird so viele Bedingungen und Wenns und Abers haben, dass gegen jede der Bedingungen bis zum BVerfG immer und immer wieder geklagt werden kann und muss, so dass entweder jeder Versuch einer Zwangsbehandlung schon bei den Berliner Gerichten scheitert oder solange und so oft beim BVerfG geklagt wird, bis das demnächst in Kraft tretende Gesetz beim BVerfG wieder genichtet wird.
Die Groko hat eine Prozesswelle gewollt, dann soll die GroKo sie auch bekommen. Das Justizresort wird dafür zahlen müssen, weil jeder Sieg eines unserer empfohlenen Rechtsanwälte von Justizsenator mit Steuergeldern bezahlt werden muss.