‚Wege und Hindernisse zu einem umfassenden Gewaltverzicht in der Psychiatrie‘
2014 erschien in der Zeitschrift Recht & Psychiatrie ein Aufsatz von Martin Zinkler (Foto links) und Jose M. Koussemou:
„Menschenrechte in der Psychiatrie – Wege und Hindernisse zu einem umfassenden Gewaltverzicht“
Er ist inzwischen hier als pdf veröffentlicht.
Sehr erfreulich: Die Autoren verabschieden sich vom psychiatrisch/medizinischen „Krankheitsbild“ und damit praktisch vom diesem Erklärungsmodell, Zitat:
„… ist das Dogma »psychische Erkrankungen sind Gehirnkrankheiten« unglaubwürdig geworden.“
Ob damit nicht auch die ganze Finanzierung über Krankenkassen etc. in Frage gestellt wird, sei mal dahingestellt.
Ganz zentral ist in dem Text die Forderung nach Abkehr von den „Konstrukten Compliance und Krankheitseinsicht“, Zitat:
„Die Autoren dieses Beitrags sind der Auffassung, dass die Konzepte Compliance und Krankheitseinsicht mit einer wertschätzenden Haltung gegenüber unseren Patienten nicht mehr zu vereinbaren sind.“
Das stellt endlich die Grundlage der Unterbringungsgesetze in Frage, denn angeblich kann als Rechtfertigung für Zwangsmaßnahmen im § 1906 BGB:
„der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln…“
Die Fundamente der Zwangspsychiatrie stehen eben auf Treibsand und allmählich wird das auch in der Deutschen Psychiatrie von einem Chefarzt ausgesprochen! 🙂