Unterstützung der PatVerfü :-)
Wie unserem Blogeintrag vom 15.10. mit der Veröffentlichung der Stellungnahme von die-BPE ans Bundesverfassungsgericht zu entnehmen war, hatte die „Aktion psychisch Kranke“ (ApK) merkwürdigerweise ihre Stellungnahme zuvor schon veröffentlicht.
Wir freuen uns, zitieren zu können, dass die ApK darin die Unterstützung der PatVerfü zu einer ihrer Hauptaufgaben erklärt hat, siehe Ende der Stellungnahme:
Vor allem sind wir der Auffassung, dass Patienten, die jegliche psychiatrische Diagnose und Behandlung rechtswirksam ablehnen, nicht mehr in psychiatrischen Kliniken untergebracht werden sollten. Das sollte gleichermaßen für die Unterbringung nach Betreuungsrecht wie nach den Landesgesetzen gelten.
Die Ablehnung „jeglicher psychiatrischen Diagnose und Behandlung“ ist das Alleinstellungsmerkmal der PatVerfü®. Nur sie kann die ApK gemeint haben. Wir werden die ApK daran messen, wie engagiert sie diese neue Aufgabe verfolgt.