Chronik eines Betrugs

Wie die Behindertenrechtskonvention
zu einem Mittel der Täuschung gemacht wurde

Genf, 17. April, 2001: Während der 57. Sitzung der UN Kommission für Menschenrechte lädt die UN Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, zu einem Treffen in das Palais des Nations ein. In ihrem Bericht über das Jahr 2001 heißt es dazu auf Seite 154

In April 2001, during the 57th session of the Commission on Human Rights, the Office organized consultations with governments, inter-governmental and non-governmental organizations, United Nations bodies and specialized agencies, and national institutions including national human rights commissions, on the issue of human rights and disability. The consultations concluded with a reaffirmation that there is a human rights dimension to disability and the need to strengthen the link between the Special Rapporteur on disability of the Commission for Social Development, the High Commissioner for Human Rights, and the Commission on Human Rights.

Hagai Aviel und Rene Talbot waren ebenfalls eingeladen und anwesend. Sie schildern ihre Eindrücke so:

Last tuesday 17 april we were in the special consultation on ‚human rights and disability‘ in the office of the united nations high commissioner for human rights in geneva . We were very impressed that almost all the participants in this consultation addressed our issue, using the term ‚psychiatric disability‘. This term was specifically mentioned in the opening words of Ms. Mary Robinson, the High Commissioner. The only exception was, of course, the lady from WHO who talked about ‚mental health‘. ‚Psychiatric disability‘ hit the nail on the head: of course are we disabled by coercive psychiatry – by the mental health laws! This consultation confirmed our conviction: we have to focus on Human Rights. Our claims in the human rights field have solid ground and we can speak for ourselves.

Für eine Erklärung von IAAPA fasst Hagai Aviel seine Eindrücke zusammen:

In a special UNO meeting about disability in April 2001 there was a clear difference between speakers depending on whether they were government representatives or NGO advocates. Governments representatives called for a declaration supporting special laws, while the non-governmental organizations didn’t even mention the need for laws and instead spoke about day-to-day difficulties. The reason is simply that new laws would confer more power to the state and state-sponsored professional help. They would have little to do with the wishes of the affected individuals themselves or their organizations. It was all about more power to the government and the professionals it supports and maintains.

Von Anfang an gab es also von den staatlichen Seiten aus das Bedürfnis, statt einer Veränderung der Praktiken nur irgendeine internationale Vereinbarung zu treffen, um Kritik mit Verweis auf diese „großartigen“ Vereinbarungen zu ersticken. Das ist eine typische Methode, um von Seite der staatlich Herrschenden, in Demokratien wie in Diktaturen, die Forderungen zur Beachtung der Menschenrechte der Unterdrückten zu negieren, aber die Täuschung aufrecht zu erhalten, die Menschenrechte würden gelten. Dazu ist anzumerken, dass die Menschenrechte auf den gewaltfreien Umgang der Menschen untereinander abzielen und deshalb ein innerer Widerspruch entsteht, wenn sie mit Gewalt umgesetzt werden sollten. Die folgenden Entwicklungen sind nun ein Musterbeispiel für das Paradox, dass entsteht, wenn die staatliche Gewalt mit ihrem Gewaltmonopol, das Recht von Unrecht scheiden soll, selbst zur Menschenrechts-Verbrecherin geworden ist.

Berlin, Juni 2001: Das Russell Tribunal be- und verstärkt das Urteil des Foucault Tribunals aus dem Jahr 1998. Das Grußwort für das Tribunal hatte im Auftrag der UN Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, der UN Vertreter in der BRD verlesen.
Noch im Jahr 2001 wird von der UN Vollversammlung, also der Versammlung der staatlichen Vertreter der Nationen, beschlossen, eine Behindertenrechtskonvention auszuarbeiten.

29.7.2003: Dieser Ausarbeitungsprozess wird inhaltlich mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung der am 21.10.2002 gegründeten International Association Against Psychiatric Assault (IAAPA) begleitet: Disabled by Psychiatry and the Law – Psychiatric Disability: Spearhead of the Struggle for Human Rights. Alle Mitglieder des sog. Ad hoc Komitee bei der UN erhielten den Text. Leider konnten die an der Ausarbeitung beteiligten NGO´s unsere Forderung, dass das Verbot der Zwangspsychiatrie als mit den Menschenrechten unvereinbar explizit in der Konvention aufgenommen werden muss, nicht durchsetzen. Wäre das gelungen, so wäre bei Annahme der Konvention bzw. deren jeweiliger Ratifizierung von vornherein klar gewesen, was beschlossen wird und es hätte nicht die geringste Chance für irgendwelche „Interpretationen“ gegeben – bekanntlich haben ja 3 Juristen 4 Meinungen. Vielmehr wurde nur erreicht, dass diese Forderung implizit in der Konvention steht, sozusagen rechtslogisch in die Artikel der Konvention eingeschlossen wurde. Das sollte wohl ein diplomatischer Kompromiss sein, damit die Konvention vordergründig nicht mehr „auffällig“ schien. Allerdings war damit gleichzeitig die Last der Durchsetzung der Forderung auf die nationalstaatliche Ebene verschoben worden: Bei der jeweiligen Ratifizierung sollte sich nun entscheiden, ob die Abschaffung der Zwangspsychiatrie als implizit logisches Resultat der Konvention tatsächlich akzeptiert werden würde und demzufolge entweder die Konvention ehrlicherweise gar nicht unterzeichnet werden würde (wie sich z.B. die USA entschieden) oder aber, genauso ehrlich, nach der Unterzeichnung/Paraphierung nicht ratifiziert werden würde, oder ob aus der Konvention ein heuchlerischer Betrug gemacht wird, wie es alle bisher ratifizierenden Staaten getan haben. Allerdings, und das muss man diesen Staaten zugute halten, die nationalen Gesetzgeber begingen diesen Betrug ohne vorher darauf hingewiesen worden zu sein, dass diese implizite Logik besteht. Diese Gesetzgeber können sich also auf Arglosigkeit berufen, sich sozusagen „unschuldig“ wähnen. Ganz im Gegensatz dazu hat in der BRD eine behindertenpolitische Knallcharge ein ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt: Lug und Trug auf offener Bühne.

New York, 13.12.2006: Die UN-Generalversammlung verabschiedet die „Convention on the Protection and Promotion of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities“

Berlin, 29. März 2007: die-BPE veröffentlicht eine Presseerklärung zur Paraphierung der Konvention durch die Bundesregierung am folgenden Tag: Die UN Behindertenrechtskonvention nur ratifizieren, wenn gleichzeitig alle psychiatrischen Sonder-Entrechtungsgesetze abgeschafft werden. In dieser Erklärung wird die Beauftragung eines Gutachtens zur Frage der Unvereinbarkeit deutscher Psychiatrie-Sondergesetze mit der UN Konvention angekündigt.

New York, 30.3.07: die Konvention wird von der Bundesregierung paraphiert

Berlin, 19.4.07: Auftragsvergabe des Gutachtens an die für ihre Spezialisierung auf Menschenrechtsfragen bekannten Anwälte Wolfgang Kaleck, Sebastian Scharmer und Sönke Hilbrans. Zuspitzung der Untersuchung des Gutachtens auf die Frage der (Un)Vereinbarkeit des Berliner PsychKGs mit der Behindertenrechtskonvention.

24. 4.07: die Mitgliederversammlung von IAAPA verabschiedet und veröffentlicht ebenfalls eine Erklärung mit denselben Forderungen wie die-BPE: Only ratify the UN Disability Convention if, in doing so, all mental health laws are abolished. Diese Erklärung dient auch als Aufruf zum Remberance & Resistance Day

Berlin, 2.5.07, : 13ter Remberance & Resistance Day: Demonstration von der T4 Gedenktafel in der Tiergartenstraße 4 zum Kleisthaus, dem Dienstsitz der Behindertenbeauftragen der Bundesregierung Karin Evers-Meyer. Unter fadenscheinigem Vorwand wird uns von der Behindertenbeauftragten untersagt, das Kleisthaus zu betreten, um die Mitarbeiter über unsere Forderungen zu informieren. Wir verteilen diese gezwungenermaßen demonstrativ vor dem Eingang des Kleisthauses. Bei Büroschluss müssen alle an uns vorbeigehen. Zu diesem Zeitpunkt deutete sich schon an der abwehrenden Reaktion auf unsere Presseerklärung vom 29.3.07 die anti-menschenrechtliche und behindertenfeindliche Haltung der Evers-Meyer an. Sie wird zu einem der Leitwölfe des Konventionsbetrugs.

Genf, 11.12.07: Prof. Teresia Degener gibt in einem Expertenseminar des UN-Hochkommissiariats für Menschenrechte mit dem Titel Expert seminar on freedom from torture and ill treatment and persons with disabilities auf Seite 12 zu Protokoll, dass sie Folter (getarnt als psychiatrische Zwangsbehandlung) dann für akzeptabel hält, wenn sie gesetzlich legalisiert sei und Richter zustimmen. Zitat: ..in her [Prof. Theresia Degeners] view, control and review of medical actions should not be exclusively on the hands of doctors (medical review) but of judges (judicial review). Sie hat sich damit selbst ausserhalb der menschenrechtlichen Grundsätze gestellt, um die psychiatrischen Foltermaßnahmen zu schützen. Diese anti-menschenrechtliche Position findet sich dann bezeichnenderweise im März 2008 unmittelbar in den Lügen des von ihr unterstützten sog. „Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft“ wieder (siehe dort).

In dem Seminar wurde selbstverständlich Prof. Degener sofort widersprochen, siehe Protokoll Seite 13: One participant clarified that in her view forced medical interventions targeting persons with disabilities constitute torture or CIDT, as discussed earlier in the seminar, and there is no judicial review of torture. She expressed her disagreement with any implication from Prof. Degener’s remarks that forced medical interventions on persons with disabilities might be permitted with the safeguard of judicial review. She emphasized as well that CRPD article 14 prohibited disability-based detention.

Berlin, 30. Januar 2008: Die auf Menschenrechtsfragen spezialisierten Anwälte Wolfgang Kaleck, Sebastian Scharmer und Sönke Hilbrans übergeben der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener das 45 seitige Gutachten, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass das Berliner PsychKG unvereinbar mit der UN Behindertenrechtskonvention ist. Es wird sofort zur Kommentierung bzw. für ein Metagutachten an den Politologen Prof. Wolf-Dieter Narr und den Prof. für Rehabilitationspädagogik Eckhard Rohrmann weitergegeben.

Berlin, 25.2.08, : Das Gutachten wird zusammen mit den Kommentaren in einer Pressekonferenz im Abgeordnetenhaus der Öffentlichkeit übergeben und im Internet vollständig veröffentlicht.

Die vollständige Erklärung zur Veröffentlichung des Gutachtens von René Talbot hier, das Gutachten Prof. Narr hier, der Kommentar Prof. Rohrmann hier und die Reaktionen in der Presse sind hier im Internet dokumentiert. (Die Veröffentlichung wurde von den Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus unterstützt; das Angebot, gemeinsam mit der Linkspartei an die Öffentlichkeit zu gehen, wurde von dieser ohne Begründung ausgeschlagen)

März 08: Den Auftakt zu der sich danach entwickelnden Lügentour machen bezeichnenderweise die Heuchler des „Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft“ (sog. „Wunder-Institut“, benannt nach Michael Wunder HH). Obwohl das Institut von den Autoren des Gutachtens in einem Schreiben explizit aufgefordert wurde, die folgende falsche Unterstellung zurückzunehmen, hielt das Institut an der im Internet und als Drucksache verbreiteten Lüge fest, Zitat:

…Außerdem dürfte eine Zwangsbehandlung und – Unterbringung bei einer psychischen Störung nur als ultima ratio richterlich angeordnet werden, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht anders abgewendet werden kann und wirklich alle freiwilligen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (Kaleck u.a. 2007)

Genau das Gegenteil dessen, was das „Institut“ unterstellt steht in dem Gutachten, aber einzige Aufgabe dieses „Instituts“ dürfte es sein, Foltermaßnahmen an Behinderten den legitimatorischen Schirm zu halten – bei Betroffenen kann dieses „Institut“ nur noch Ekel hervorrufen. Es ist ein Musterbeispiel dafür, welche niederträchtigen Widerwärtigkeiten sich Heuchler ausdenken, nur um Ärzten die Macht zu erhalten, schwere systematische Misshandlungen vornehmen zu können.

11.-17.4.08: Mit einem jeweils persönlichen Brief werden alle Abgeordnete des Bundestages mit dem gedruckten Gutachten und einer Einladung zur öffentlichen Diskussion des Gutachtens und Befragung der Gutachter am 7.5.08 eingeladen. Alle Abgeordneten aller 16 Landtage bekommen ebenfalls das Gutachten, die Einladung und dazu noch ein erheiterndes, vor allem aber erläuterndes Buch „Gert Postel: Doktorspiele“ (Brief siehe Irren-Offensive Nr.14, Seite: 14)
Der Präsident der Bremer Bürgerschaft reagiert sofort: Rechtstaatlichkeit verhöhnend verweigert seine Geschäftsführerin Grotheer-Hüneke die Aushändigung der Post an die Abgeordnetnen und will stattdessen alle Briefe zurückgeben bzw. vernichten. Auf die schriftliche Nachfrage eines der gutachtenden Anwälte, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Post an die Abgeordneten zurückhält bzw. vernichten will, tritt der Präsident den Rückzug an und verteilt doch die Post, denn die Vorzensur der Abgeordnetenpost drohte öffentlich zu werden.

Berlin, 16.4.08: Wir verteilen im Kleisthaus das Gutachten an alle Teilnehmer bei der Fachtagung :Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwischen Alltag und Vision

Berlin, 2.5.08: T4 Umzug – Wir hegen noch die Hoffnung, dass mit der UN Behindertenrechtskonvention tatsächlich das gemeint ist, was darin gesagt wird und feiern das internationale Inkrafttreten der Konvention am nächsten Tag, den 3. Mai. Noch gelingt es dem Direktor des deutschen Instituts für Regierungsgefälligkeiten so gut zu heucheln, dass wir nicht merken, wie wir verarscht werden, als wir mit diesen Leuten gemeinsam feiern und anschließend von dort zur Tiergartenstr. 4 ziehen.

Berlin, 7.5.08: Öffentliche Veranstaltung im Abgeordnetenhaus zur Diskussion des Gutachtens und unserer Forder-ung mit Wolfgang Kaleck, Sebstian Scharmer, Helga Wullweber, Wolf Dieter Narr und MdA Dirk Behrendt; anschließend liest Gert Postel aus seinem Buch. Am gleichen Tag erscheint der zweite Artikel über die Unvereinbarkeit von PsychKG und Konvention im „Neues Deutschland“. Da der Berliner Senat von einer Koalition der SPD mit der LINKEN gebildet wird, liegt bei diesen beiden Fraktionen die Verantwortung zur Abschaffung des PsychKG Bln (bzw. der ihm innewohnenden Gewalt und Zwang legalisierenden Anteile) und zur Zustimmung zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bundesrat. Eine Schlüsselrolle spielt hierbei die Gesundheitssenatorin, in deren Ressort die Umsetzung dieses Teils der Konvention fällt. Ihre für das Ressort zuständige LINKS-Partei hat jedoch den geplanten Betrug und den Zweck des Betrugs bereits offenbart. Aufgescheucht durch den Artikel im „Neues Deutschland“ schreibt uns am selben Tag im Auftrag von Partei und Bundestags-Fraktion deren behindertenpolitischer Sprecher, MdB Dr. Ilja Seifert. Zitat aus seinem Schreiben :

Wenn wir die Sicherung der elementarsten Abwehrrechte tatsächlich als Grundbedingung vor die Ratifizierung setzen, laufen wir Gefahr, einer Verschiebung der Ratifizierung auf den St.-Nimmerleinstag Vorschub zu leisten.

Er erkennt damit zwar die psychiatrischen Misshandlungen als Verletzung der elementarsten Grundrechte an, um dann die Beseitigung jener auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben. Warum? Weil seine Berliner GenossInnen, die Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher und deren Staatssekretär Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, die die politische Macht besitzen, das Berliner PsychKG zu beseitigen, gedeckt werden sollen, um die psychiatrische Gewalt unangetastet zu lassen! Dr. Seiferts ungeheure Kaltschnäuzigkeit gegenüber elementarsten Grundrechten erinnert fatal an Stalins Ignoranz der Menschenrechte in dessen Gulag-Politik bei gleichzeitiger Unterschrift unter die UN-Erklärung der Menschenrechte 1948 und dessen taktischen Verhältnisses zu Menschenrechten.

Dabei ist zur Verantwortung von die LINKE festzustellen: Da zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention gemäß Art. 3 des Lindauer Abkommen von 1957, ALLE Bundesländer zustimmen müssen, kann auch die LINKE zur Bedingung ihrer Zustimmung zur Ratifizierung von Berlin machen, dass vorher das PsychKG abgeschafft wird. Die LINKE hat also unabhängig von der ebenfalls regierenden SPD die ungeteilte und volle Verantwortung für den Konventionsbetrug, weil sie der Ratifizierung in Berlin zugestimmt hat, ohne dass vorher aus dem PsychKG die Gewalt legalisierenden Teile entfernt wurden. Die LINKE hatte also durch die Möglichkeit der Verweigerung der Zustimmung zur Ratifizierung den langen Hebel in der Hand, den Koalitionspartner dazu zu bewegen, der Abschaffung des PsychKGs zuzustimmen.

Berlin, 15.5.08: Die Bundesregierung gibt durch das Ministerum für Arbeit und Soziales, Staatseketär Brandtner, eine ausweichende Antwort auf die Frage des behindertenpolitischen Sprechers der FDP, Jörg Rohde (dokumentiert auf Seite 33 der BT Drucksache 16/9210), ob die Bundesregeirung die Unvereinbarkeit der PschKGe mit der UN-Konvention sieht. Rohde stellt die Frage als unterstützende Reaktion auf unseren Brief an alle Abgeordneten vom April.

Bochum, 11.6.08: Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener positioniert sich durch eine öffentliche Stellungnahme zur UN-Behindertenrechtskonvention praktisch deckungsgleich wie die-BPE: beide Oranisationen fordern die Abschaffung der PsychKGe spätestens gleichzeitig mit der Ratifizierung der Konvention.

Berlin, 20.6.08: zweite Antwort der Regierung durch das Innenministerium, Staatsektetär Altmaier auf die Nachfrage von Jörg Rohde, FDP, (dokumentiert auf Seite 8 der BT Drucksache 16/9832). Mit dieser Antwort wird deutlich, dass die große Koalition und die sie tragende Regierung versuchen werden, es auf einen Konventionsbetrug hinauslaufen zu lassen.

Berlin, 15.7.08: Vertreter von Irren-Offensive, Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg, Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt, Betroffenenberatung, Weglaufhaus und ein Vertreter der Humanistischen Union Berlin besprechen gemeinsam die Lage. Verabredet wird, dass die beteiligten Vereine um Beschlussfassung zur Bildung einer Arbeitsgruppe gebeten werden, die das weitere Vorgehen abstimmen soll. Diese Arbeitsgruppe wird vielfältig aktiv und erarbeitet u.a. zwei Demonstrationsaufrufe.

Der Referentenentwurf des Ratifizierungsgesetzes wird uns zugespielt. Er beweist endgültig, wie der Konventionsbetrug von CDU und SPD sowie der Bundesregierung mit Hilfe der sog. „Denkschrift“ geplant wird, dem sich aber alle anderen Parteien ebenfalls anschließen.

Bochum, 18.7.08: In einer 2. öffentlichen Stellungnahme kritisiert der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener den Referentenentwurf zur Ratifizierung der Konvention: Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention ist reine Schaufensterpolitik. Während im Schaufenster die Menschenrechte präsentiert werden, soll in den Hinterzimmern (Psychiatrien, Altenheimen) weiter gefoltert werden. Dem dient die völlige Verdrehung der Paragraphen 12 und 14 der UN-Behindertenkonvention in der ministeriellen Denkschrift.

Berlin, 22.7.08: Demonstration vor dem Kleisthaus, Sitz der Behindertenbeauftragen der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, die eine zentrale Rolle in dem Konventionsbetrug spielen wird, anläßlich der „Anhörung“ eingeladener Betroffenenverbände (wir waren selbstverständlich nicht eingeladen). Mit einem entsprechenden Flugblatt werden alle Teilnehmer über die Heuchelei der Bundesregierung und den geplanten Betrug informiert.

Berlin, 23.7.08: Demonstration vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, anläßlich der Anhörung der Ländervertreter zum Referentenentwurf. Mit einem entsprechenden Flugblatt werden alle Teilnehmer über die Heuchelei der Bundesregierung und den geplanten Betrug informiert.

Berlin, 29.7.08: Brief von die-BPE ans Bundeskanzleramt, Überschrift: Statt Beseitigung der Psychisch-Kranken-Sondergesetze planen Heuchler den Konventionsbetrug

20.8.08: Um der Berliner Linkspartei, die unsere Briefe unbeantwortet ließ, eine Gelegenheit zu geben direkt mit uns zu sprechen, um die möglicherweise falsche Unterstellung aus dem Weg zu räumen, dass die Linkspartei sich in Berlin an dem geplanten Konventionsbetrug beteiligt, nur um die Praktiken in der Berliner Zwangspsychiatrie unangetastet zu lassen, schlugen wir dem Staatsekretär bei der Gesundheitssenatorin, Benjamin Hoff, ein Gespräch vor. Schließlich stand eine Konfrontation bevor. Paradoxerweise akzeptierte er, obwohl das Gespräch dann nach 5 Minuten beendet war, aber Klarheit darüber geschaffen hatte, dass die Linkspartei voll und ganz hinter dem Konventionsbetrug steht. Sie schert sich nicht im Geringsten um Menschenrechte. Geradezu zynisch wird zur Täuschung ihrer Anhänger inbrünstig gesungen: „die Internationale erkämpft das Menschenrecht“.

29.8.08: Flugblatt Verteilung vor dem Institut für Regierungsgefälligkeiten. Dass dieses Institut am 2. Mai nur geheuchelt hat, wird erstmals offensichtlich, als wir von diesem Institut nicht mehr zu einer Besprechung mit Verbänden Betroffener zu UN Konvention eingeladen werden. Den Regierungsgefälligen dieses Instituts lag nichts mehr an einer weiteren Täuschung, weil sich zu diesem Zeitpunkt schon abzeichnete, dass Menschenrechte für die Bundesregierung völlig unbekannt sind, insbesondere wenn es um die Verbrechen der Zwangspsychiatrie geht. Die Regierungsgefälligen hatten erfahren, dass sie für Speichelleckerei und den Verrat an den Menschenrechten mit jährlich 463.000 € belohnt werden sollten.

3.9.08: erster Demonstrationstag der Dauerdemo vor dem Sitz der Berliner Gesundheitssenatorin und ihrem Staatssekretär Hoff. Es folgen weitere 56 Demonstrationstage mit jeweils 2,5 Stunden.

4.-17.9.08: zweiter Brief an alle Abgeordneten bzw. Antwortbriefe an die, die uns auf den ersten Brief geantwortet hatten (Musterbrief siehe Irren-Offensive Nr.14, Seite: 15)

15.9.08: Das Kleisthaus lädt uns ein zur Vorbereitung von „alles inclusive?“, tatsächlich: Alles Lüge! Entsprechend werden wir aus der Versammlung hinausgeschickt. Danach Flugblatt Verteilung in der Berliner Gesundheitsbürokratie

19.9.08: Flugblattverteilung bei der „linken Kinonacht“. Das Thema ist hier unerwünscht. Flugblattverteiler werden rausgeschmissen und müssen die Gäste vor der Tür informieren.

6.10.08: Berliner Woche der „Seelischen Gesundheit“ – Vor der Pressekonferenz verteilen wir Flugblätter

6.-12.10.08: Zum Dignity and Justice for Detainees Week gibt das UN Hochkommissariat für Menschenrechte eine Information No Nr. 4 heraus, die unsere Rechtsauffassung über die Konvention voll bestätigt.
Diese Klarstellung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte ist auch Teil der Stellungnahme, die die-BPE zusammen mit dem vollständigen Gutachten von Kaleck, Scharmer und Hilbrans an den dazu tagenden Ausschuss des Bundestages gesendet hat und die dort am 11.11. als Ausschussdrucksache 16(11)1179 (siehe Seite 30-49) zum Teil der Bundestagsdokumentation wurde. Diese Dokumention sollte die Nichteinladung der Betroffenen und die völlige Ignorierung Ihrer Stellungnahme in der Sitzung das Ausschusses am 24.11. kaschieren.

21.10.08: Demo mit Flugblattverteilen vor der Berliner Gesundheitsbürokratie

23.10.08: beim Vortrag von Dörner Flugblätter verteilen

30.10. – 7.11.08: dritter Brief an alle Landtagsabgeordneten aller Bundesländer (Musterbrief siehe Irren-Offensive Nr.14)

12.11.08: Demo vor dem Bundesrat; wegen dessen 1. Sitzung zur Behindertenrechtskonvention

12.11.08: erste Lesung im Bundestag; wir konnten an der Lesung nicht teilnehmen, weil sie um 22 Uhr die letzten Besucher einließen und wir erst um 22.30 Uhr pünktlich zur Debatte dort waren – ein rein bürokratischer Ausschluss, aber haben wir wirklich was verpasst? Das Heuchelei-Geschlabber der ersten Lesung im Bundestag ist im Internet hier nachlesen: Siehe dort Seite 19904

Erkner, 13./14./15.11.08: Demo vor dem Vormundschaftsgerichtstag (Dokumentation des Aufrufs und Bilder)

24.11.08: öffentliche Sitzung des BT-Ausschuss Arbeit und Soziales. Lachwitz und Kruckenberg verraten uns, Degener sagt nichts – sie unterstützt durch ihr Schweigen die Abschlachtung der UN-Konvention.

26.11./27.11.08: Demo am Eingang zum ICC beim Kongress der DGPPN: „Ab 1.1.2009 sind alle die in einer Geschlossenen arbeiten Verbrecher“

27.11.08: Dritter Brief an alle Bundestagsabgeordneten

28.11.08: Demo vor dem Bundesrat

Weitere Demonstrationen und Flugblattverteiltermine anläßlich verschiedener „Feiern“ von 60 Jahren Menschenrechte:

1.12.08: Flugblattverteilung bei der Veranstaltung des Deutschen Instituts für Menschenrechte über die „Würde des Menschen“

1.12.08: Demonstration vor der SPD Zentrale

2.12.08: a) englische Flugblätter verteilen im Kleisthaus

b) Flugblätter verteilen in der Böll Stiftung anläßlich der Kelly Preisverleihung. Die Laudatio hält Justizministerin Zypries, die uns die Denkschrift eingebrockt hat

3.12.08: Flugblätter verteilen: Französcher Dom am Gendarmenmarkt 60 Jahr „Feier“

4.12.08: 2. + 3. Lesung im Bundestag, wir setzen unsere Erklärung: Verkauf gestohlener Menschenrechte dagegen

9.12.08: Flugblätter verteilen: Haus der Kulturen der Welt

10.12.08: Demonstration mit Flugblätter verteilen vor der Friedrich Ebert Stiftung, Hiroshimastraße 17: politische Feierstunde mit der Top Politprominenz – die Polizei verweist uns zum Hohn auf die Menschenrechte des Platzes. Amnesty International als Mitveranstalter lässt das zu. Die Demonstration wird aufgelöst und es werden nur noch Flugblätter verteilt.

11.12.08: Flugblätter verteilen bei der Amnesty Lesung in der Bibliothek am Wasserturm

18.12.08: bei der Menschenrechte Feier der Universität Potsdam werden Flugblätter verteilt

19.12.08: beschließt der Bundesrat auch nach „Lindauer Abkommen“ die Ratifizierung. Unsere Antwort ist die Pressemitteilung: Täuschung mißlungen

1. Januar 2009: die Konvention tritt durch Verkündigung im Bundesgesetzblatt Teil II 2008 Nr. 35 31.12.2008 S. 1419 in Kraft – die UN vermeldet die Ratifizierung aber erst zum 24.2.09.

Genf, 26.1.09: Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte bekräftigt alle unsere Forderungen, die wir schon am 29.3.2007 gestellt haben. In einem Bericht an die Generalversammlung der Vereinten Nationen „zur Verbesserung der Sensibilisierung und dem Verständnis der Behindertenrechtskonvention“ wird definitiv klar gestellt:

  • Strafverfahren mit der Feststellung von Schuldunfähigkeit „müssen abgeschafft werden“ (siehe Artikel 47. unten)
  • das „Übereinkommen weicht radikal von der UN Resolution Nr. 46/119 vom 17. Dezember 1991 ab“ (siehe Artikel 48. unten)
  • alle Gesetze „müssen abgeschafft werden“, in denen „psychische Krankheit“ Vorwand für ein Sondergesetz bei Gefahr für sich selbst oder andere ist – also eine definitive Bestätigung unserer Forderung nach sofortiger Abschaffung aller PsychKGe von der menschenrechtlich höchsten Stelle (siehe Artikel 49. unten).

Hier die wichtigsten Abschnitte des Berichts als Zitat (Übersetzung die-BPE):

47. Im Bereich des Strafrechts erfordert die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen die Abschaffung der Verteidigung auf der Grundlage der Negation strafrechtlicher Verantwortung aufgrund des Vorliegens einer psychischen oder geistigen Behinderung.* Stattdessen müssen behinderungsunabhängige Maßstäbe für das subjektive Element von Straftaten mit der Berücksichtigung der Situation der einzelnen Beschuldigten angewandt werden. Wenn Untersuchungshaft vor oder während des Strafverfahrens in Übereinstimmung mit Artikel 13 des Übereinkommens erforderlich sein sollte, müssen die gesetzlichen Regelungen entsprechend angepasst werden.

* im Englischen als „insanity defence“ bezeichnet.

5. Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person

48. Eine besondere Herausforderung im Rahmen der Förderung und des Schutzes des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Menschen mit Behinderungen ist die Gesetzgebung und die Praxis im Bezug auf die Gesundheitsversor-gung und insbesondere zur Unterbringung ohne die informierte Zustimmung der betroffenen Person (oft auch als unfreiwillige oder erzwungene Unterbringung bezeichnet). Bevor die Konvention in Kraft getreten ist, war die Existenz einer geistigen oder psychischen Behinderung im Rahmen internationaler Menschenrechte ein rechtmäßiger Grund für die Entziehung der Freiheit und Einsperrung.* Das Übereinkommen wendet sich radikal von diesem Ansatz dadurch ab, dass jeder Freiheitsentzug auf der Grundlage der Existenz einer Behinderung, einschließlich einer psychischen oder geistigen Behinderung, als diskriminierend verboten ist. In Artikel 14 Absatz 1(b) des Übereinkommens heißt es unmissverständlich, dass „das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsberaubung rechtfertigt“. Während der Ausarbeitung des Übereinkommens wurden Vorschläge verworfen, die das Verbot der Inhaftierung auf die Fälle begrenzen wollten, die „allein“ von Behinderung bedingt sind** [Anmerkung die-BPE: Genau diese verworfenen Vorschläge haben alle als Vorwand für ihren Betrug genommen, um die Menschenrechte an ein Institut für Regierungsgefälligkeiten zu verkaufen. In der Anhörung des Bundestages haben verlogene „Sachverständige“ von der „Aktion psychisch Kranke“ und der „Lebenshilfe“ diesen Betrug mit ihren menscherechtsverachtenden Aussagen gedeckt, siehe 24.11.08]. Dies hat zur Folge, dass rechtswidrige Einsperrung auch die Situationen umfasst, in denen der Entzug der Freiheit mit einer Kombination von einer psychischen oder geistigen Behinderung und anderen Elementen wie Gefährlichkeit oder der Betreuung und Behandlung begründet wird. Da diese Maßnahmen teilweise durch die Behinderung einer Person gerechtfertigt werden, sind sie diskriminierend und verletzen das Verbot einer Freiheitsentziehung aufgrund von Behinderung und das Recht auf Freiheit auf gleicher Grundlage mit anderen nach Artikel 14.

* Siehe als Verweis die „Grundsätze für den Schutz von Personen mit psychischen Erkrankungen und der Verbesserung der psychischen Gesundheit“, A/RES/46/119, im Internet unter: http://www.un.org/documents/ga/res/46/a46r119.htm .

** Im Laufe der dritten Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses über eine umfassende und integrative Internationale Behindertenrechtskonvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen wurden Vorschläge gemacht, das Wort „alleine“ in den Entwurf des damals als Artikel 10 Absatz 1 (b) bezeichneten Artikels einzufügen, der dann gelautet hätte: „Jede Freiheitsberaubung darf nur im Einklang mit dem Gesetz erfolgen und sie darf in keinem Fall alleine auf Behinderung beruhen.

49. Gesetzgebung, die zur Unterbringung von Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung ohne ihre freie und informierte Zustimmung ermächtigt, muss abgeschafft werden. Das muss sowohl die Abschaffung der Gesetzgebung umfassen, die die Unterbringung von Personen mit Behinderung ohne deren freie und informierte Zustimmung legalisiert, als auch die Abschaffung von Gesetzen, die die Schutzhaft von Menschen mit Behinderung in Fällen wie der Wahrscheinlichkeit, eine Gefahr für sich selbst oder für andere zu sein und in allen Fällen, in denen die Fürsorge, die Behandlung oder die öffentliche Sicherheit mit einer vermuteten oder diagnostizierten psychischen Krankheit verbunden wird, legalisieren….

14.2.09: Das IAAPA Preisausschreiben zur Kriminalisierung endet: 1. Preis: Psychiater: staatlich geschütze Verbrecher

1.4.09: Landtag Brandenburg entlarvt sich als eine Menschenrechts-Verbrecherbande (siehe Irren-Offensive Nr.14, Seite: 14)

26.4.09: wir informieren mit Flugblättern Täuschung misslungen bei einem behindertenpolitischen Bundestreffen der Grünen, am 5.5. vor dem Kanzleramt bei einer SPD Demo und am 13.5. bei der SPD im Bundestag.

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Am 2.6.2009 wurde von der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (die-BPE.de) die Veröffentlichung dieser Chronik beschlossen.