Österreich wegen Massregelvollzug verurteilt
Gerichtshof für Menschenrechte
Österreich vom EGMR verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Österreich wegen überlanger Dauer der Überprüfung der Einkerkerung in einer Anstalt für sog. „geistig abnorme Rechtsbrecher“ verurteilt. Zitat aus dem Bericht:
Kritik an mehreren Punkten
Der EGMR übte in Zusammenhang mit diesem Fall in mehreren Punkten Kritik am österreichischen System des Maßnahmenvollzugs. Unter anderem wurde bemängelt, dass immer mehr Einweisungen in Anstalten für geistig abnormen Rechtsbrecher aufgrund bloßer Vergehen erfolgen und das Prinzip „Therapie statt Strafe“ faktisch in sein Gegenteil verkehrt werde. Der „Etikettenschwindel“ der Einstufung von Straftätern als geistig abnorm diene dazu, die restriktiven gesetzlichen Anforderungen an die Unterbringung als gefährliche Rückfalltäter zu umgehen und potenziell lebenslänglich einzuweisen.Graupner wies zugleich darauf hin, dass die von Justizminister Wolfgang Brandstetter eingesetzte Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug in ihrem im Jänner präsentierten Bericht festhält, dass zumindest vier von fünf Personen zu Unrecht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen würden. [fett von uns]
Der Oberste Gerichtshof von Österreich will das aber trotzdem nicht akzeptieren und versucht die Konsequenzen aus dem Urteil zu bestreiten, siehe hier.