In der ARD: ‚Die Macht der Berufsbetreuer‘

reportIn der ARD wurde am 24.2.2015 in Report München wieder vom den schweren Misshandlungen durch Berufsbetreuer berichtet.
Unter dem Titel: Die Macht der Berufsbetreuer – Patienten und Angehörige leiden, die Politik schaut weiter weg
wird über mehrere Fälle berichtet und dass inzwischen ein Berufsbetreuer wegen Veruntreuung von ca 200.000,- € zu fünf Jahren Knast verurteilt wurde.
Den 6:45 minütigen Bericht bitte hier abrufen.

Wenn der Berufsbetreuuer für je 40.000,- € hinterzogenes Geld ein Jahr Gefängnis bekommen hat, für wieviele Jahre müsste dann ein Berufsbetreuuer verurteilt werden, auf dessen Antrag Zwangsbehandlungen mit Psychodrogen durchgeführt wurden, die offenbar im Schnitt die Lebenserwartung der Entmündigten um 25 Jahre verkürzen?
Wenn ein Berufsbetreuer in den Knast muss, ist der Schaden aber schon eingetreten, deshalb besser von vornherein vorbeugen und eine PatVerfü machen, siehe Formular, Handbuch, viele Tipps und Erklärungen hier.

Noch besser wäre aber, wenn die Politik endlich die Entmündigung abschaffen würde. Dazu müsste in einer Novellierung der § 1896 Abs. 1a BGB nur der Satz: „Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden“ durch diesen Gesetzestext ersetzt werden:
Gegen den erklärten [oder natürlichen] Willen des Volljährigen darf eine Betreuung weder eingerichtet noch aufrechterhalten werden.
Nur so könnte das Betreuungsrecht der Behindertenrechtskonvention gerecht werden: mit einer Loyalität des Betreuers zum Betreuten würde es vom Entmündigungs- zu einem Betreuungsrecht. Entsprechende Forderungen hatten der BPE und die-BPE in Wahlprüfsteinen 2013 bei den Kandidaten für die Bundestagswahl abgefragt, siehe hier.