Wesentliche Grundsätze des Werner-Fuß-Zentrums

Zur Standortbestimmung des WFZ

 

Wir sind eine politische Gruppe zur Abschaffung der Zwangspsychiatrie.
Wir berufen uns dabei auf die Menschenrechte, ganz ähnlich wie es bei der Abschaffung der Apartheid in Südafrika um die Verwirklichung der Menschenrechte ging. Unser Ziel ist die Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze. Ein Zwischenerfolg ist dabei die Gesetzgebung zur Patientenverfügung und die PatVerfü als eine ihrer Anwendungen, um (individuell) psychiatrischem Zwang den rechtlichen Boden zu entziehen. Der BVerfG-Beschluss [von 2011] bietet eine weitere Gelegenheit unserem Ziel näher zu kommen.
Im Kern ist unsere Tätigkeit aber politisches Bemühen, z.B. Lobbying und Öffentlichkeitsarbeit.

Wir sind keine Drogenprohibitiongruppe!
Wir wollen Drogenkonsum nicht verbieten, sondern selbst bestimmen, welche Drogen wir nehmen und welche nicht. Dies sehen wir als Ausdruck unseres Rechts auf den eigenen Körper. Der Anspruch, wegen eines speziellen Wissens besser als andere über die Wirkungen, Nebenwirkungen und Schädlichkeit von Drogen Bescheid zu wissen und daraus Forderungen auf Erlaubnis, Verordnung oder Verbote abzuleiten, würde dieses Recht, auf dem unsere ganzen Ansprüche basieren, in Frage stellen bzw. unterlaufen.
Was jemand in seinen Körper aufnehmen will, ist eine private, subjektive Entscheidung. Wenn sie zu einer Angelegenheit von „Experten“ gemacht würde, die über „gute“ und „schlechte“ Drogen entscheiden können, dann würde aus dieser subjektiven Entscheidung eine Frage der Moral gemacht bzw. würden Substanzen moralisiert. Drogen aber haben – wie Viren auch – keine Moral. Diese Tatsache wird z. B. von Anonymen Alkoholiker geleugnet.

Wir kämpfen gegen den Zwang. Wir beklagen ausdrücklich nicht die Schädlichkeit irgendwelcher Substanzen oder Drogen, egal ob es sich dabei um Wasser, Bier, Haldol oder Heroin handelt. Die gewaltsame Verabreichung von Placebos oder auch Wasser ist genauso Folter, wie eine erzwungene Einnahme von hochpotenten Drogen.

Wir wollen keine besseren Ärzte oder Sozialarbeiter sein
Wir wollen nicht bessere Ärzte oder Sozialarbeiter sein, die angeblich noch besser das Wohl der Betroffenen kennen als diese selbst. Wir verstehen uns dagegen am ehesten noch als Anwälte, also helfen Betroffenen, ihre Interessen bzw. ihren bekundeten Willen gegen staatliche legalisierte Gewalt durchzusetzen, auch wenn dieser Wille anderen als Unwohl bringend, schädigend und unvernünftig erscheinen mag. (Selbstverständlich ist dies für keinen von uns eine Verpflichtung, z.B. gegen eigene Überzeugungen zu handeln und Handlungen zu unterstützen, die wir persönlich ablehnen).

Wir unterscheiden zwischen Nazi-Mordpsychiatrie und Kontinuitäten von Folter und Gewalt
Wir betonen den qualitativen Bruch zwischen einer systematischen Mordpsychiatrie von 1939-1949 und unterscheiden sie von den Kontinuitäten von Folter und Gewalt in der Psychiatrie. Alles andere führt unweigerlich in die Verharmlosung der psychiatrischen Barbarei von 1933-1949 (von den Zwangssterilisationen bis zum Ende der systematischen Hungermorde in Deutschland und in den von Deutschland besetzten Gebieten).

Keine Beschuldigungen ohne Beweise
Wir achten den Grundsatz, dass wir jemanden nur dann beschuldigen, wenn wir dafür auch Belege bzw. Beweise vorweisen können. Das tun wir aus Überzeugung, aber auch weil wir wissen, was für berechtigte Vorwürfe und taktische Nachteile es einem einbringt, wenn man diesen Grundsatz nicht befolgt. Wir erkennen in einer Beschuldigung ohne stichhaltige Gründe und Beweise genau das verleumderische Geschäft der Psychiatrie und ihrer rufmörderischen, scheinmedizinischen „Diagnosen“….

[Vom Plenum des Werner-Fuss-Zentrums im Herbst 2011 beschlossen, veröffentlicht 2014]