Immer verfahrensfähig
Es gibt einen Beschluss des Bundesgerichtshof vom 30.10.2013, der insbesondere für Entmündigte (sog. „Betreute“) sehr wichtig ist: Sie sind uneingeschränkt verfahrensfähig und können deswegen ohne jeden möglichen Zweifel einen Anwalt ihres Vertrauens bevollmächtigen, Beschluss des XII. Zivilsenats XII ZB 317/13
Der Beschluss stärkt implizit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und schwächt paternalistische angebliche „zum Wohl“ Entscheidungen bei Erwachsenen. Es gibt keine Einwände gegen eine gerichtliche Durchsetzung der Interessen eines Betroffenen durch eine/n Anwalt/In des Vertrauens mehr z.B. auch gegen einen Vormund. Nur sollten auch die Erfolgsaussichten in der Sache gut sein 🙂