Dennis Stephan wurde frei gelassen !
Wie sein Verteidiger, RA Thomas Saschenbrecker mitteilte, wurde Dennis Stephan am 6.11.2013 freigelassen, weil das Gericht anerkannt hat, dass der Gutachter, der Dennis in den § 63 diagnostizieren wollte, befangen war. Nun ist der Prozess zwar noch nicht zu Ende, aber die Hauptgefahr, eine Verurteilung als angeblich „Schuld Unfähiger“ nach § 63 StGB ist wohl gebannt.
Der Bericht in der Junge Welt hier.
Wir gratulieren Dennis und seinem Verteidiger und danken Gustl Mollath für seine Solidarisierung und Anwesenheit beim vorletzten Prozesstag!