Die gewaltfreie Psychiatrie ist Wahlprogramm der Partei DIE LINKE

 

Katja Kipping

Katja Kipping

DIE LINKE hat als erste Partei, die im Bundestag vertreten ist, die Abschaffung psychiatrischer Gewalt in ihr Wahlprogramm aufgenommen.
Sie ist also bisher die einzige Partei, die die Menschenrechte auch in der Psychiatrie erfüllen will, die erste und bisher einzige Partei, die sich bereit erklärt, das Grundgesetz in Artikel 1 Satz 2 auch in den Psychiatrien zu erfüllen und die systematische Folterung durch Zwangsbehandlung dort zu beenden – als Wahlziel einer Bundestagswahl.

Unter dem Titel „Selbstbestimmt und mittendrin: eine inklusive Gesellschaft ohne Hindernisse“ wird gefordert:

Das erfordert ein neues Denken und Handeln bei politisch Verantwortlichen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Betroffenen selbst. Dieses wollen wir gemeinsam mit Betroffenen und Verbänden weiter voranbringen: von einem wirkungsvolleren Antidiskriminierungsgesetz über barrierefreies Wohnen und Wählen, gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen, selbstbestimmte Wohnformen bis hin zu einer gewaltfreien Psychiatrie.

und weiter unten:

Rechtliche Diskriminierung, insbesondere über psychiatrische Sondergesetze und ärztliche oder betreuungsrechtliche Zwangsbefugnisse, ist aufzuheben.

Das ganze Wahlprogramm ist hier zu finden

Nun wünschen wir uns, dass viele Anfragen an die Gesundheitsministerin Tack von der Partei DIE LINKE in Brandenburg gerichtet werden, damit sie in der von ihr zu verantwortenden Antwort auf eine Anfrage von MdL Jürgen Maresch von der Lüge abweicht, ein „allein“ könne in die Behindertenrechtskonvention hinein phantasiert werden, um damit das absolute Folterverbot zu unterlaufen.
Es darf auch nicht gefoltert werden, wenn man unter dem Verdacht steht, einen Mord begangen zu haben oder einen Mord begangen haben sollte. Um wie viel hinterhältiger ist es dann, dass sich die Brandenburgische Landesregierung einem Folterverbot von angeblich oder tatsächlich „psychisch Kranken“ mit dem Argument versucht zu entziehen, nur allein aufgrund einer Behinderung dürfe nicht folternd zwangsbehandelt werden.
Wenn sie irgendwas als Zusatzbedingung ins Gesetz schreibt, darf dann etwa gefoltert werden?
Diese Antwort, die  noch vor der Verabschiedung des Wahlprogramms gegeben wurde, ist hier nachzulesen.