Schleswig-Holstein: Piratenpartei will Zwangsbehandlung legalisieren
Nachdem eben erst das Bundesverfassungsgericht die Rechtsgrundlage für Zwangsbehandlungen des sächsischen PsychKG genichtet hat, muss sich jetzt auch das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgerichts auf Grund der Anrufung durch das Amtsgericht Oldenburg mit einem Beschluss befasst.
Ohne diese Entscheidung abzuwarten, hat die Fraktion der Piratenpartei schon einen Gesetzentwurf für ein PsychKG in den Kieler Landtag eingebracht, der am Mittwoch, den 20.3.2013 in 1. Lesung ohne Aussprache! an die Ausschüsse verwiesen wurde:
http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl18/plenum/beschlusspro/2013/bp_18-009_03-13.pdf
Tagesordnung für die 9. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
am Mittwoch, dem 20. März 2013 Beginn: 10:00 Uhr
E r s t e L e s u n g e n
7. Gesetz zur Neuregelung der zwangsweisen Unterbringung und Behandlung in Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0600/drucksache-18-0606.pdf
Der Verweis an die Ausschüsse ohne Aussprache scheint darauf hinzudeuten, dass die anderen Parteien im Kieler Landtag eventuell mitspielen wollen und die Piratenpartei denen sozusagen den Rammbock für die Zwangspsychiatrie macht. Denn der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer hätte schon im Sommer 2012 in seinem Pad: http://www.patrick-breyer.de/?p=5664 die Meinung der Betroffenen zu seinen Zwangsbehandlungsplänen zur Kenntnis nehmen können.
Er handelt also nicht aus Unwissenheit so frontal gegen unsere Interessen.