Geheimanhörung: Tumultartige Szenen im Rechtsausschuss

Um die skandalösen Bestrebungen zur Legalisierung von staatlich erzwungener Körperverletzung vor der Öffentlichkeit zu verbergen, gehen die Verantwortlichen jetzt offensichtlich sogar soweit, die Pressefreiheit einzuschränken. Was während der – angeblich „öffentlichen“ – Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am 10. Dezember geschah, darüber gibt es hier einen ausführlichen Bericht in Readers Edition:

Geheime Anhörung im Bundestag

Im deutschen Parlament findet eine als öffentlich deklarierte Anhörung des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages statt. Es soll über einen Gesetzentwurf debattiert werden, der psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren soll. Genauer gesagt handelt es sich um den “Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme”, inklusive “medikamentöser” Zwangsbehandlung, womit u.a. die Zwangsverabreichung von Psychopharmaka gemeint ist, die in Wahrheit keine Medikamente, sondern Stimmungs-, Persönlichkeits- sowie Körperverändernde Substanzen sind und bei längerer Einnahme u.a. zu chemischer Kastration, starker Gewichtszunahme, Gefühllosigkeit, Verwirrung und einer erheblich verkürzten Lebenserwartung führen.

Eingeladen sind- abgesehen von den Bundestagsabgeordneten- jene von der Psychiatrie betroffenen Personen, die als Zuschauer “miterleben” dürfen, welche Zwangsmaßnahmen über sie verhängt werden sollen. Wir kommen als polnische Pressevertreter mit offizieller Akkreditierung für Ton- und Bild- Berichterstattung im Bundestag, was bei öffentlichen Versammlungen prinzipiell kein Problem darstellen sollte. Immerhin ist die Pressefreiheit im deutschen Grundgesetz vermerkt. Ebenso wie insbesondere das Parlament keine Geheimnisse vor den Bürgern haben sollte. Polizisten machen uns jedoch schon bei den ersten Aufnahmen darauf aufmerksam, dass mit Hinweis auf das “Hausrecht” des Vorsitzenden jegliche Aufzeichnungen- noch deutlicher: jede Aufnahme von Beweisen- untersagt seien. Nicht mal schriftlich können sie uns dieses Verbot geben, das unsere Akkreditierung aufheben soll. Kurz darauf verweisen sie einen von uns des Raumes. Weitere folgen. Dabei erkundigten wir uns lediglich gut vernehmlich nach der Pressefreiheit und welches Recht sich diese Menschen heraus nähmen, voller Gefühlskälte über Leben und Tod anderer zu entscheiden, nur weil sie angepasst und etabliert sind.

Doch wie kommt es, dass auf einer öffentlichen Veranstaltung die Presse verboten wird? Es hängt offensichtlich mit der Tatsache zusammen, dass die Regierung versucht, den psychiatrischen Zwang ohne Aufsehen, sozusagen durch die Hintertür, einzuführen. Andeutungsweise kann man bereits jetzt erkennen, dass weitere Maßnahmen folgen sollen, wie man sie aus dem Beschluss der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister im 3. Absatz ersehen kann:

“Die Justizminister begrüßen, dass sich das Bundesministerium der Justiz nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2012 (Az. XII ZB 99/11, 130/33) der Sache angenommen hat. Sie weisen allerdings darauf hin, dass die vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe der Problematik nicht vollständig gerecht wird, weil danach die ärztliche Maßnahme nur dann zulässig sein soll, wenn der Betroffene in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht ist. Wird eine ärztliche Maßnahme gegen den Willen des Betroffenen nur im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung erlaubt, bleibt jedoch nach Ansicht der Justizministerinnen und Justizminister einem nicht unbeträchtlichen Teil von Betroffenen die ‘notwendige’ und zugleich ‘schonendere Zuwendung’ medizinischer Hilfe versagt.”

Welch ein als Ironie getarnter Sarkasmus, Zwang und Gewalt zum ‘Wohle des Menschen’ zu legalisieren. Betroffenen sollen sozusagen jegliche Rechte, bzw. jede Möglichkeit auf Entscheidungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, Zukunft, Liebe und Perspektive entzogen werden und das Zynischste zum Schluss: Sie sollen dafür auch noch ‘dankbar’ sein.

Sollte also dieser Gesetzesentwurf in die Realität umgesetzt werden, kann jeder willkürlich als “psychisch krank” abgestempelt und unter Betreuung gestellt werden, was in einem Großteil der Fälle zu Entmündigung und Zwangsbehandlung führt. Dies stellt also nicht nur ein Mittel zur Eliminierung von politischen Gegnern, sondern auch die universell praktische Lösung zur Beseitigung aller Menschen dar, die anders denken, fühlen und sehen und gegen die andere zur Waffe der Psychiatriesierung greifen. Diese Liste ist lang: Von Künstlern und Freidenkenden zu jedem, der nicht mit dem System verschmilzt und das gleiche Gedankengut teilt, mit dem sich die Massen identifizieren. Folglich kann bald jeder aus der Gesellschaft in einem psychiatrischen Krankenbett stillgelegt werden, der die stetig wachsenden Mauern unseres Systems nicht gutheißt. Die versuchte Privatisierung von (Regen)wasser in Brasilien dürfte nur ein Vorgeschmack auf das sein, was denen blüht,  die für das System ohne kapitalistischen Nutzen sind (‘The big sellout’).

Caroline Thongsan

Quelle: http://www.readers-edition.de/2012/12/14/geheime-anhorung-im-bundestag/

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bedauerte die „tumultartigen Szenen“, berichtet aber nichts über deren Anlass, nämlich die Einschränkung der Pressefreiheit:  „Zu Beginn der Anhörung äußerten Psychiatrieerfahrene Besucher/-innen deutlich Ihren Protest gegen das Gesetzesvorhaben. Es kam dann bedauerlicherweise zu tumultartigen Szenen mit der Folge, dass mehrere Besucher/-innen unter Hinzuziehung von Polizeikräften des Saales verwiesen wurden.“ :  http://www.der-paritaetische.de