Warum der PatVerfü-Spot einen neuen Abspann erhalten hat
Der PatVerfü-Spot, der bisher bundesweit in über 50 Kinos gezeigt und im Internet 13.500 Mal angeschaut wurde, hat am 13. April 2012 einen neuen Abspann bekommen. Jetzt können wir auf den ultimativen Beweis für die Wirksamkeit der PatVerfü in unserem Spot hinweisen. „Aktion Mensch“ hat uns dazu die Gelegenheit gegeben und der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg hat sich dafür mit dem folgenden Brief bedankt.
Bei Youtube ist der Spot mit dem alten Abspann gelöscht worden. Den Spot mit neuem Abspann finden Sie hier: http://www.youtube.com/watch?v=0VUsRUHC0Pw
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener
Berlin-Brandenburg e.V.
im Werner-Fuss-Zentrum gegen Zwangspsychiatrie
Vorbergstr. 9a
10823 Berlin
Tel.: 030-291 1001
Fax.: 030-782 8947
werner-fuss@gmx.de
www.psychiatrie-erfahrene.de
Offener Brief
An den Vorstand der Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Donnerstag, 12. April 2012
Sehr geehrter Herr Georgi
Sehr geehrter Herr von Buttlar,
Wir möchten uns dafür bedanken, dass wir durch die Unterbrechung der Kampagne die Möglichkeit bekommen haben, statt auf die Aktion Mensch nun auf die Ablehnung des Spots durch die Bundesdirektorenkonferenz und die DGPPN im Abspann hinzuweisen – ein mehr als deutlicher Hinweis auf die durchschlagende Qualität der PatVerfü zur Sicherung der Selbstbestimmung gegen psychiatrische Gewaltmaßnahmen, die nach der UN-Antifolterkonvention den Tatbestand der Folter (oder zumindest der ‚grausamen, unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung‘ – Cruel, Inhuman or Degrading Treatment [CID Treatment]) erfüllen und von den Betroffenen regelmäßig als solche erlebt werden. Wenn diese beiden Standesorganisationen dagegen sind, kann die PatVerfü gegen deren Zwangs- und Terrormethoden ganz offensichtlich nur voll wirksam sein.
Wenn Ihnen am 28. März in ihrem Brief an die DGPPN die rechtlichen Folgen einer Lizenzierung Ihres Logos noch nicht völlig klar waren, so haben wir Verständnis dafür, dass Sie in Ihrem von der DGPPN veröffentlichten Brief noch schreiben:
„Im Übrigen war der Abdruck unseres Logos am Ende des Films mit uns nicht abgestimmt“.
Diese falsche Behauptung ist ja inzwischen vom Tisch.
Wir erwähnen diesen Punkt nur deshalb nochmals, weil DGPPN und die Bundesdirektorenkonferenz als erste die Öffentlichkeit gesucht haben. Für diese Öffentlichkeit wiederholen wir zur Klarstellung auch die weiteren Argumente, die Ihnen unser Anwalt schon mitgeteilt hat:
Die Beanstandungen des ZfP Südwürttemberg und der Bundesdirektorenkonferenz sind schlichtweg nicht nachvollziehbar. Kern der Beanstandungen ist dabei die Behauptung, dass der im Film dargestellte Geschehensablauf vollkommen unrealistisch sei. Das ist allerdings nicht der Fall. Personen, die sich nackt in der Öffentlichkeit bewegen, werden von der Polizei durchaus Ärzten vorgeführt, die eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik veranlassen. Hier seien nur beispielhaft vier Berichte aus dem Südkurier, dem Kölner Stadtanzeiger, dem Volksfreund von der Mosel und der LVZ-online angeführt.[1]
Insgesamt geht das Schreiben des ZfP Südwürttemberg am Thema völlig vorbei. Die einzige – und von jedermann leicht erkennbare – Aufgabe des Films ist es, auf die Existenz einer speziellen Patientenverfügung, die PatVerfü, hinzuweisen, die auch psychiatrische Zwangsdiagnosen verhindert. Das entspricht dem Konzept der UN -Behindertenrechtskonvention. Im Übrigen wird auf die Möglichkeit des PatVerfü-Schutzes auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband und zwei seiner Landesverbände hingewiesen[2]. Selbst Ärzte halten das Konzept für gelungen, wie sich aus der Rezension des PatVerfü-Handbuchs im Ärzteblatt Schleswig Holstein Ausgabe 6/2011 ergibt.[3]
Zuletzt möchten wir aber noch einen Punkt kommentieren, der an unverfrorener Boshaftigkeit kaum mehr zu übertreffen ist: Die DGPPN verlangt in ihrem Brief mit der Unterschrift ihres Präsidenten Prof. Dr. Peter Falkai, dass sich die Aktion Mensch bei den „psychisch Kranken“ dafür entschuldigen solle, dem Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg 4000,- € gegeben zu haben. Und das dafür, dass damit eben diese „psychisch Kranken“ in einem Sozialspot über die Möglichkeiten aufklären können, wie Menschen sich mit einer geeigneten Patientenverfügung gegen jegliche gewaltsamen Übergriffe von eben diesen Psychiatern schützen und sie rechtswirksam unterbinden können. Das wäre an sich nur eine völlig absurde, verwirrte Forderung, wenn verlangt wird, dass sich jemand bei der Gruppe der Geförderten dafür entschuldigen soll, dass er ein Projekt von Menschen aus dieser Gruppe fördert. Wenn man aber zusätzlich zur Kenntnis nehmen muss, dass gerade dieser Präsident Peter Falkai den Weltkongress psychiatrischer Genetik im Oktober 2012 in Hamburg vorbereitet, dann wird offensichtlich, dass Peter Falkai jemand ist, der aktiv die Erbhygiene bewirbt – eine Scheinwissenschaft, die in Deutschland den ideologischen Rechtfertigungsvorwand vom „ewigen psychisch Kranken“ für den systematischen Massenmord von 1939-49 gegeben hat. Da liegt es nahe, eine Analogie zu diesem Bonmot zu sehen: „Die Deutschen werden den Juden Auschwitz nie verzeihen.“[4] Genauso werden die deutschen Psychiater auch den angeblich „Geisteskranken“ nie verzeihen, was sie diesen angetan haben.
Eine solche Sichtweise schafft den Zugang, wie man diesen von der DGPPN selbst veröffentlichten Brief zu verstehen hat: Als den schändlichen Versuch einer Verdrehung von Tätern und Opfern – nicht trotz, sondern wegen der aktiven Beteiligung dieser Profession am systematischen Massenmord.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Kopie an:
Aktion Psychisch Kranke
Bundesdirektorenkonferenz
ZfP Südwürttemberg
DGPPN
Patientenbeauftragten der Bundesregierung Zöller
Beauftragter für die Belange behinderter Menschen Hüppe
Deutsches Institut für Menschenrechte Frau Rudolf
[1] Artikel Artikel über nackte Menschen, die zwangsweise in die Psychiatrie verbracht wurden:
„Mann spaziert nachts nackt durch Tuttlingen“
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/tuttlingen/Mann-spaziertnachts-nackt-durch-Tuttlingen;art372539,5174523
„Nackter flitzt über die Domplatte“
http://www.ksta.de/html/artikel/1331653403837.shtml
„Nackter Mann in psychiatrische Klinik eingewiesen“
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/mosel/kurz/Kurz-Nackter-Mann-inpsychiatrische-Klinik-eingewiesen;art778,2805481
[2] „Patientenverfügung“
Auf der Homepage „PatVerfü“ wird für Menschen mit psychischer Erkrankung ausführlich über das Gesetz zur Patientenverfügung informiert.“
http://www.der-paritaetische.de/fachinfos/artikel/news/patientenverfuegung/
„Patientenverfügung zum Schutz vor psychiatrischer Zwangsdiagnose – Anhängend finden Sie Informationen unseres Gesamtverbandes zum Thema Patientenverfügung für Menschen mit psychischer Erkrankung, welche in der Beratungspraxis von Relevanz sind.“
http://www.paritaet-rheinland-pfalz-saarland.de/index.php?id=962&no_cache=1&size=large&layout=text&tx_ttnews[pointer]=6&tx_ttnews[tt_news]=3500&tx_ttnews[backPid]=373