Menschenrechte oder Bundesverfassungsgericht?

Nächsten Dienstag, am 26.11. gibt das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekannt, ob eine gesetzliche Regelung ambulanter Zwangsbehandlung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein vielstimmiger Chor, nicht nur von Betroffenen, hatte dem Vorhaben bei der Anhörung widersprochen. Nur Prof. Thomas Pollmächer hat sie für die DGPPN versucht zu verteidigen, Bericht siehe hier.