„Ich habe aber nicht gedacht, dass es so schrecklich ist in einem psychiatrischen Krankenhaus“

Tagesspiegel vom 06.12.2011

Nach drei Jahren in der Psychiatrie:
Simulant will endlich ins Gefängnis

Drei Jahre lang saß ein mutmaßlicher Räuber in der Psychiatrie. Gutachter hatten ihm abgenommen, „männliche Stimmen“ hätten ihm seine Taten befohlen. Nun hat er sich als Simulant zu erkennen gegeben.

Lügen brachten dem Räuber einen Freispruch, die Freude aber war kurz. Joel B. landete als einer, den Stimmen kriminell machten, in der Gerichtspsychiatrie. Drei Jahre später will der 24-Jährige mit der Wahrheit geradewegs in die Strafhaft. Im Wiederaufnahmeverfahren versicherte er am Dienstag: „Das mit den Stimmen stimmte nicht.“ Er habe simuliert. Er wollte einer Haftstrafe entgehen und nicht als übler Gangster vor seiner Familie stehen. „Ich habe aber nicht gedacht, dass es so schrecklich ist in einem psychiatrischen Krankenhaus“, jammerte er.

Es ging um sechs Überfälle auf Drogeriemärkte zwischen November 2008 und März 2009. Der Täter war maskiert und bewaffnet.

Er erbeutete insgesamt 3650 Euro. Vier der Raubzüge hatte Joel B. gestanden. Im ersten Prozess zog er nach eigenen Angaben eine Show ab. „Männliche Stimmen“ hätten ihn dirigiert, die Taten befohlen. Die Stimmen habe er erfunden, schlecht sei es ihm aber tatsächlich gegangen, sagte der Angeklagte. Seine Gedanken hätten sich nur noch um Rauschgift gedreht. Um seine Opfer, die Verkäuferinnen, habe er sich keine Gedanken gemacht. „Ich rechnete nicht damit, dass sie so darunter leiden.“

Im ersten Prozess bescheinigte ihm ein Gutachter eine paranoide Psychose. Als schuldunfähig bekam der Räuber im Dezember 2009 den erhofften Freispruch, wurde jedoch in die geschlossene Psychiatrie geschickt. Joel B. sagte, er habe auch gedacht, dass seine Familie einem Kranken eher verzeihen würde. In der Klinik sprach B. dann bald von seinen Lügen. Er ließ sich erneut begutachten und kam dem Gefängnis mehr als nah: Seit Juli sitzt der Mann wieder in U-Haft.

Der Prozess geht am Freitag weiter. Dabei wird auch die Frage geklärt, ob die Zeit in der Psychiatrie aufs Strafmaß anzurechnen ist. Fürs Simulieren gibt es jedenfalls keinen „Nachschlag“: Nur Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet.