Wegsperren – Wegsperren – Wegsperren um jeden Preis
Inzwischen ist durch das Rechtsgutachten von RA Dr. Schneider-Addae-Mensah belegt, dass in Hannover ein illegales Gesetz durch den Landtags-Ausschuss gegangen ist (siehe https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/kurzberichte_plenum/19_wp/kurz19-039.pdf ). Schon am 17.6. könnte es vom Plenum des niedersächsischen Landtags endgültig verabschiedet werden.
Unten das Anschreiben von die-BPE, mit dem das Gutachten von David Schneider-Addae-Mensah allen Abgeordneten des niedersächsischen Landtags zugestellt wird.
Aber es ist alles verdammt knapp und ohne „unseren“ Aufschrei könnte es in zwei Wochen schon zu spät sein. Die Liste der Abgeordneten mit den jeweiligen E-Mail Adressen befindet sich hier: https://www.landtag-niedersachsen.de/abgeordnete-suche-nach-fraktion/
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Kein Ermächtigungsgesetz!
Das ungeheure Machtinstrument psychiatrischen Diagnostizierens zur Freiheitsberaubung mit regelmäßig noch schlimmeren Folgen soll vom niedersächsischen Landtag nun allen Ärzten zugebilligt werden, die auch nur Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie haben sollen. Bisher mussten sie entsprechende Erfahrung, also psychiatrische Qualifikation haben. So wird praktisch jede/r Ärztin das können, der/die schon mal ein Antidepressiva verschrieben hat. Willkürlicher kann ein Ermächtigungsgesetz nicht gemacht werden.
Entsprechend bösartig zynisch, ja ekelerregend ist auch die Begründung für diesen Albtraum eines Ermächtigungsgesetzes:
Die Devise ist: Wegsperren – Wegsperren – Wegsperren um jeden Preis, Zitat:
Eine vorläufige behördliche Unterbringung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte betroffener Menschen dar. [Aha!] Es ist daher aus Gründen der Wahrung der Individualrechte des vermeintlich psychisch kranken Menschen eine Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt unerlässlich. Bisher erfolgte die Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie. In Anbetracht des Mangels an Ärztinnen und Ärzten mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie, vor allem außerhalb der regulären Dienstzeiten des Sozialpsychiatrischen Dienstes in vielen Kommunen, können die Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die von einer Unterbringung nach § 18 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) betroffen sind, bei Beibehalten der gegenwärtig in § 18 NPsychKG geforderten Qualifikation an die zeugniserstellende Ärztin oder den zeugniserstellenden Arzt nicht gewahrt werden. Die sich daraus ergebende Praxis ist, dass weder eine Ärztin noch ein Arzt die Betroffene oder den Betroffenen vor der vorläufigen Unterbringung in eine psychiatrische Klinik sieht. Dies ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch zum persönlichen Nachteil der betroffenen Menschen mit einer psychischen Erkrankung. [Also ist die Grundrechtsverletzung gar keine Entrechtung, sondern ein Anspruch auf Missachtung der Grundrechte! Wer ist hier total durchgeknallt? Ein Gesetzgeber, der so etwas beschließt]
Dieser Zustand kann nur geändert werden, indem die Voraussetzungen an die das Zeugnis erstellende Ärztin oder den das Zeugnis erstellenden Arzt geändert werden und somit der Kreis der Ärztinnen und Ärzte, die ein solches Zeugnis erstellen dürfen, vergrößert wird. Somit soll das Zeugnis jeder Ärztin oder jedes Arztes für eine Einweisung nach § 18 NPsychKG ausreichen, die oder der in der Lage ist, die in § 16 NPsychKG aufgeführten Voraussetzungen der Unterbringung beurteilen zu können und über die Abläufe und rechtlichen Grundlagen einer Einweisung informiert ist. [Also alle Ärzte die eine Approbationsurkunde vorweisen können]
Um diese Grundrechtsverletzung verbreitern zu können, wird absurderweise geheuchelt, das doch nur „zum Besten“ der Entrechteten zu tun. Weil Entrechten doch so gut tue, soll es so leicht wie möglich gemacht werden: Jeder Arzt oder Ärztin soll zwangseinweisen können, weil es immer weniger Fachärzte gibt, die dieses schändliche Geschäft überhaupt noch betreiben wollen. Jetzt sollen alle Ärzte das als Gefälligkeit für wen auch immer tun können. Das ist das krasse Gegenteil zu dem, was die WHO und die UN gemeinsam seit Oktober 2023 fordern: die Abschaffung der Zwangspsychiatrie. Dieser Paradigmenwechsel wurde von der WHO hier veröffentlicht: www.who.int/publications/i/item/9789240080737. Er ist inzwischen ins Deutsche übersetzt und hier veröffentlicht: www.die-bpe.de/who&un.pdf. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat das in seinem Gutachten erkannt, Zitat Seite 9: Insbesondere Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen sollten verboten werden https://tinyurl.com/bundestagsdienst. Die gleiche Forderung hat die Menschenrechtskommissarin des Europarates Dunja Mijatović erhoben.
Mit der Entscheidung der WHO gibt es also auch gar keine medizinische Rechtfertigung mehr für Menschenrechte missachtende Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie.*
Und was sagen die Ärzte zu diesem Ermächtigungsgesetz?
Die machen alles mit, solange so was bezahlt wird, auch wenn sie dann gar kein Vertrauensverhältnis mehr zu ihren Patienten aufbauen können, weil sie diesen jederzeit legalisiert Gewalt antun, sie einsperren lassen können und die Patienten das auch wissen werden und obwohl von der WHO gefordert wird, psychiatrischen Zwang abzuschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
René Talbot Uwe Pankow Helmut Petri
(Der Vorstand von die-BPE)
Anlage: Gutachten von RA Dr. Schneider-Addae-Mensah und Maßregelvollzug verletzt die Würde!