Kommentar – Last Exit
Jetzt ist für die Ärztinnen und Ärzte die letzte Gelegenheit, sich von den ärztlichen Verbrechen derer in ihren Reihen zu trennen, die mit Zwang und Gewalt Menschen und deren Menschenrechte verletzen und gegen die medizinischen Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation WHO verstoßen. Noch können sie es würdig unter sich abmachen und nicht der Staat als „großer Bruder“ muss es tun. Das ist vor allem eine Machtfrage, denn sonst würde die eigene Schwäche gegenüber staatlicher Macht offenkundig werden, wenn sie diese Chance verstreichen ließen und gezwungen werden müssten.
Es sind die Ärztinnen und Ärzte, die in den Ärztekammern verfasst organisiert sind, die jetzt aktiv werden müss(t)en. Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung und für die Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft verantwortlich. Vor allem regeln sie die
- Berufs- und Fortbildungsordnungen,
- Abnahme von Prüfungen (beispielsweise Facharztprüfungen),
- Überwachung der Berufsausübung der Ärzte,
- Qualitätssicherungsmaßnahmen,
- Errichtung von Ethikkommissionen,
- Berufsinteressen der Ärzte,
- Vermittlung bei Streitigkeiten unter Ärzten
Sie müssen jetzt kurzfristig allen im psychiatrischen System Tätigen vermitteln, dass definitiv Schluss ist mit allen Gutachten für Verfahren, die zu Maßregelvollzug, Zwangsbetreuung oder (Zwangs-)Einweisung mit einem PsychKG führen. Wenn sich jemand nicht daran halten sollte, muss mit dem Entzug der Approbation gedroht werden (bzw. dieser auch vollzogen werden, wenn das Begutachten weiter betrieben werden sollte). Die Ausbildung, welcher Prüfung und Anstellungen folgen, wird auch in der Psychiatrie auf die für die Medizin grundlegende Gewaltfreiheit umgestellt (analog zur Nichtbeteiligung von Ärzten an Hinrichtungen oder dem Gewaltverzicht in der vormals „schwarzen“ Pädagogik).
Die zuständige Stelle dafür sind die Ärztekammern. Sie müssen jetzt „am Boden“ vollziehen, was in der Weltgesundheitsorganisation WHO ganz oben beschlossen wurde. Die Ärztekammern sind selbstverständlich in der Pflicht, das Gesundheitssystem so zu organisieren, dass es konform mit den Menschenrechten und den Anforderungen der WHO ist. Das ist genauso eine Pflicht, wie wenn die WHO z.B. eine Pandemie ausruft und entsprechende Maßnahmen von der Ärzteschaft ergriffen werden müssen.
Es gibt keinen Platz für die Zwangspsychiatrie mehr. Einsperren in einer geschlossenen Station einer psychiatrischen Klinik und psychiatrische Zwangsbehandlung darf es dann, und nur dann noch geben, wenn das zu dulden vorher in einer mit freiem Willen unterzeichneten Patientenverfügung von den Betroffenen festgelegt wurde, eine entsprechende Behandlung also den Willen der Betroffenen erfüllt und nicht bricht. Nur für diesen Fall der vorherigen Einwilligung gilt Therapiefreiheit für Fixierung, Einsperren und Zwangsbehandlung. Es gibt kein Verbrechen, das „Therapie“ sein könnte.
DGPPN und Co haben verschiedentlich bewiesen, dass sie diese Entwicklung verhindern wollen (siehe z.B. Psychiatrie – merkbefreit und lernresistent). Sie verstehen dass offenbar so, als würde ihnen die „Seele“ genommen, wenn sie auf Zwang und Gewalt verzichten müssen. Alle anderen Ärzten ist das fremd (außer in ganz seltenen Fällen eventuell Infektionsmediziner – aber die haben dann wenigstens objektiv übertragbare Krankheitserreger)
Wir denken, da den Spaltkeil anzusetzen, könnte zu dem Interessenkonflikt führen, der für den Durchbruch zu einer gewaltfreie Psychiatrie nötig ist. Viele Gewalt-orientierte PsychiaterInnen, würden dann auch ins Grübeln kommen und die Innovativen würden das sinkende Zwangs-Schiff dann schnell noch verlassen 🙂
Wenn dieser Prozess erst mal in Gang gekommen ist, dann kann es ganz schnell gehen.
Nur wenn nicht-psychiatrische Ärzte aus psychiatrischem Zwang und Gewalt despotische Macht für ihr eigenes Selbstbild bräuchten, dann würden sie die Gewalt der psychiatrischen Kollegen noch gegen UN und WHO verteidigen. Aber das glauben wir nicht, genauso wenig wie wir glauben, dass PsychiaterInnen S/M Fetischisten sind.
Wir werden jetzt entsprechend alle 17 Landes- und die Bundes-Ärztekammern anschreiben und auf Kooperationsmöglichkeiten für diese „Operation“ hinweisen. Kooperieren tun wir z.B. in der Frage der Abschaffung des Maßregevollzugs auch schon mit der DGSP.