Schluss mit RichterInnen als Büttel der Ärzte

Im 28ten T 4 Umzug am  Remembrance and Resistance Tag, dem 2. Mai, ging es um die Forderung einer Gewaltfreien Psychiatrie.
Weg mit §§ 20, 21, 63, 64 StGB:  Willkür im Recht: Unrecht!
Bilder hier.

Der Umzug führte zum  Langenbeck-Virchow-Haus bei der Charité. Dort wird am 16.6. eine Tagung der Verteidiger des Forensisch-psychiatrischen Unrechtsregimes stattfinden, das wir mit unserem Transparent jetzt schon kenntlich gemacht haben.
Der gewichtige, pensionierte BGH Richter Thomas Fischer wird seine kruden Thesen von einer angeblich „medizinisch“ feststellbaren bzw. negierbaren Schuldfähigkeit vortragen, um daraus zu schleißen, dass angeblich aus „medizinischen Gründen“ an sich „gefährliche Personen“ unbefristet einzusperren und willkürlich sogar folterartig  zwangsweise zu behandeln seien. Damit sei widersinniger Weise die Würde des Menschen gewahrt statt verletzt. Dabei ist die Schuldfähigkeit eine anthropologisch feststehende Tatsache und kein medizinischer Fall, denn ein Mensch kann als Erwachsener immer schuldig werden, auch ohne dass biblische Erbschuld postuliert werden müsste. Als Erwachsene/r sollte er/sie die Regeln des Zusammenlebens gelernt haben, und macht sich schuldig, wenn er/sie beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt anderen Menschen schadet bzw. deren Rechte verletzt. Kennzeichnend für den Menschen und unterscheidend von der Fauna ist eben, dass er ein moralisches Tier ist.
Am 31.10.2023 werden dazu die Ergebnisse des Essay-Wettbewerbs veröffentlicht werden, ob das Forensisch-psychiatrischen Unrechtsregimes mit Artikel 1 des Grundgesetz, also den Menschenrechten und der Würde das Menschen, vereinbar ist. Siehe auch Prof. Wolf-Dieter Narrs Entgegnung auf Thomas Fischer hier.
Schluss mit Richtern als Büttel der Ärzte – Willkür im Recht? Unrecht!