Der fachliche Konsens ist zerbrochen!

Die Bilddokumentation des diesjährigen „Day of Remembrance and Resistance ist hier zu finden: http://www.freedom-of-thought.de/may2

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Der fachliche Konsens ist zerbrochen!

Seit dem Foucault Tribunal 1998 hat unser Kampf gegen die Zwangspsychiatrie entscheidende Erfolge erzielt. Wenn auch die gesetzlichen Sonderregelungen der Zwangspsychiatrie noch nicht beseitigt sind, wir menschenrechtlich weiter diskriminiert werden, gibt es aber durch die PatVerfü eine opt out Möglichkeit. Man kann sich also gegen Zwang und Gewalt der Zwangspsychiatrie immunisieren. Deshalb müssen wir weiter das Ziel bei den Gesetzgebern politisch durchsetzen, dass die psychiatrischen Sondergesetze alle beseitigt werden und nur noch die opt in Möglichkeit übrig bleibt, man also nur noch durch eine vorher explizit und schriftlich zugestimmte positive Vorausverfügung, zwangspsychiatrische Maßnahmen erdulden zu wollen, mit Zwang und Gewalt festgehalten und behandelt werden darf. Diese Forderung machen wir zur Zeit mit unserer Unterschriftensammlung bei Change.org bekannt: https://chng.it/rBQShLWDff

Die großartige Neuigkeit ist, dass ein wesentlicher Teil der Psychiatrie, die in der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP) organisierte sogenannte Sozialpsychiatrie einen Beschluss gefasst hat, dass die §§ 63, 64, 20 und 21 StGB abgeschafft werden sollen. Sie hat also den bisher bestehenden fachlichen Konsens aufgekündigt, dass Mediziner angeblich „krankheitsbedingte“ Schuldunfähigkeit feststellen können, die Menschen zu einer Gefahr für andere machen würde. Als sei das erbbiologisch feststehend, hatten die Nazis das 1933 als psychiatrische Sondergesetzgebung in die Rechtsprechung eingeführt.
Gleichzeitig wird damit auch den psychiatrischen Zwangsmaßnahmen, mit denen ohne eine Straftat begangen zu haben, in der nicht-forensischen Psychiatrie bestraft wird, der legitimatorische Boden entzogen, denn diese sind dann nur noch freiheitsberaubende oder sogar körperverletzende Sanktion aufgrund von Willkür, die sowohl durch die UN-Behindertenrechtskonvention wie das Grundgesetz Artikel 1 und 2 verboten sind. Deshalb war auch das Motto unseres diesjährigen Remembrance and Resistance Day:

Gewaltfreie Psychiatrie! Weg mit § 63!

Diese beiden Brüche, sowohl das Ende des fachlichen Konsenses wie die Möglichkeit, sich den Zwangsmaßnahmen vorbeugend zu entziehen, haben unwiderruflich das psychiatrische Fundament gesprengt. Als Ruine bleibt der Zwangspsychiatrie noch eine Gnadenfrist, bis sie endgültig ganz abgerissen wird und alle psychiatrischen Sondergesetze Vergangenheit geworden sein werden.

Erdmuthe Theuermeisters Schilderungen der forensischen Psychiatrie wurden ebenfalls verlesen:
Erdmuthes Erklärung was in der Forensik geschieht:  https://www.dissidentart.de/bilder_tumarkin/erdmuthe.htm
Deren Erfahrungsbericht, wie die Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug vollzogen wird: https://www.antipsychiatrie.de/io_09/zwangsbehandlung.htm

Im Übrigen hat unser Einsatz für die Insassen der Forensik dem Berliner Spar-Senat auch als Begründung dafür gedient, uns 1994 die gesamte Unterstützung zu entziehen. Wahrscheinlich war das aber ein Glück, denn dann konnten bzw. mussten wir uns unabhängig von dessen Geldern weiter entwickeln.